Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
RRE Nr. 3519Regierungsrat21.12.1993 - Erbenvertreter. Art. 602 Abs. 3 ZGB; § 188 Abs. 1 PBG. Verfügt ein Erbenvertreter über eine allgemeine Ermächtigung, ist er zur Unterzeichnung und Einreichung eines Baugesuchs befugt, wenn die beabsichtigte bauliche Massnahme der Erhaltung des Erbschaftsvermögens dient. Der Erbenvertreter handelt unabhängig vom Willen der einzelnen Erben oder deren Mehrheit.

Erben; Erbenvertreter; Baugesuch; Verwaltung; Erbengemeinschaft; Erbschaft; Miterbin; Baugesetz; Bauanzeige; Ehemann; Gemeinderat; Miterben;
V 92 68Verwaltungsgericht16.12.1993 - § 179 PBG. Die Formulierung «ausnahmsweise» in § 179 Satz 2 PBG ist so zu verstehen, dass neubauähnliche Umbauten und Erweiterungen bewilligt werden können bzw. bewilligt werden müssen, wenn keine wesentlichen öffentlichen und privaten Interessen entgegenstehen und keine neue Baurechtswidrigkeit erfolgt. Baute; Bauten; Ausnahmesituation; Erweiterung; Baurecht; Vorinstanz; Anlagen; Massnahmen; Sinne; Interessen; Wortlaut; Voraussetzung;
A 93 58Verwaltungsgericht14.12.1993 - § 28 Abs. 1 Ziff: 8 StG. Gemeinnütziger Zweck. Gemeinnützig ist, was dem Wohl der Allgemeinheit dient. Dies trifft für religiöse, kulturelle und wohltätige Zwecke grundsätzlich zu. Kultuszwecke und gemeinnützige Zwecke können sich überschneiden.ützig; Zweck; Zwecke; Zuwendung; Zuwendungen; Kultus; Kultuszweck; Pfingstmission; Gemeinnützig; Verein; Institution; Kultuszwecke;
RRE Nr. 3418Regierungsrat14.12.1993 - Anfechtbarkeit der Genehmigung eines Strassenprojekts. §§ 77, 103 Abs. 3 StrG; Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Die Genehmigung eines Strassenprojekts durch den Regierungsrat, womit dem Träger der Strassenbaulast das Enteignungsrecht erteilt wird, ist mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht anfechtbar. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht durch § 103 Abs. 3 StrG ausgeschlossen.

Enteignung; Kanton; Gericht; Verwa; Anforderungen; Verwaltung; Regierungsrat; Regierungsrates; Verwaltungsgericht; Kantons; Bundesgericht;
A 92 192Verwaltungsgericht09.12.1993 - § 39 Abs 1 GGStG; Art. 4 BV; Art. 6 EMRK. Rechtsnatur der Strafsteuer; Schuldprinzip; Deliktsfähigkeit der juristischen Person. Die Strafsteuer gemäss GGStG ist eine strafrechtliche Sanktion im Sinne von Art. 6 EMRK. Die Bestrafung hat nach den strafrechtlichen und strafprozessualen Grundsätzen zu erfolgen. Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ist die juristische Person nach dem Strafsteuerrecht des GGStG nicht deliktsfähig und kann daher nicht mit einer Strafsteuer belegt werden.Steuer; Steuer; Recht; Recht; Person; Personen; Grundstück; Verwaltung; Grundstückgewinn; GGStG; Vereinbarung; Grundstückgewinnsteuer;
A 92 157Verwaltungsgericht09.12.1993 - § 4 Abs. 1 Ziff. 6 lit. a GGStG. Steueraufschub; Ersatzbeschaffung landwirtschaftlicher Grundstücke; ertragsmässige Gleichwertigkeit. Zwei landwirtschaftliche Grundstücke sind nach § 4 Abs. 1 Ziff. 6 lit. a GGStG ertragsmässig gleichwertig, wenn sie gleiche Ertragswerte aufweisen.Ersatz; Grundstück; Steueraufschub; GGStG; Veräusserung; Auslegung; Wortlaut; Erwerb; Grundstücke; Ersatzbeschaffung;
RRE Nr. 3293Regierungsrat07.12.1993 - Nutzungsplanung. Kleinbauzonen, Rechtsschutz. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 24, 24 Abs. 2, 33 RPG; § 63 Abs. 3 PBG; §§ 55, 107, 129 Unterabs. a VRG. Kleinbauzonen sind in der Regel nicht nur unzweckmässig, sondern rechtswidrig. An die Ausscheidung einer Bauzone zur Verwirklichung eines konkreten Bauvorhabens ausserhalb der bisher bestehenden Bauzonen dürfen nach den für die Raumplanung massgebenden Grundsätzen keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Bewilligung eines Bauvorhabens ausserhalb des Baugebietes. - Das Bundesrecht stellt für den Rechtsschatz im Rahmen der Nutzungsplanung besondere Anforderungen. Das kantonale Recht genügt diesen Anforderungen. - Die Beschwerdebefugnis gegen Beschlüsse der Stimmberechtigten reicht in jedem Fall nur soweit, als die Auswirkungen des Planes auf das Grundstück des Beschwerdeführers in Frage stehen.Interesse; Recht; Grundstück; Gewerbe; Gewerbezone; Bauzone; Aufhebung; Grundstücke; Stimmberechtigten; Raumplanung; Beschlüsse;
A 92 225Verwaltungsgericht01.12.1993 - § 7 Abs. 3 HStG. Landwirtschaftliches Grundstück. Bei der Auslegung des Begriffs des landwirtschaftlichen Grundstücks ist auf die in der Rechtsprechung zu Art. 620 ZGB, Art. 6 EGGund Art. 218 OR entwickelten Kriterien abzustellen. Somit liegt kein landwirtschaftliches Grundstück vor, wenn der innere Wert nicht der tatsächlich vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzungsart entspricht, wie beispielsweise bei baureifem Land.Grundstück; Grundstücke; Zonen; Gewerbe; Ertragswert; Landwirt; Landwirtschaft; Charakter; Industrie; Betrieb; Bauzone; Zonenplan;
V 92 91Verwaltungsgericht30.11.1993 - Art. 4, Art. 24quater Abs. 3 BV, Art. 2 UeB BV Koordinationspflicht. Eine Missachtung der kantonalen Zuständigkeitsvorschriften ist nur in Kauf zu nehmen, wenn dies für die Verwirklichung der bundesrechtlichen Koordinationspflicht unabdingbar ist. Unabdingbarkeit im vorliegenden Fall verneint. Zulässig ist indessen die Festlegung einer einheitlichen Rechtsmittelfrist.

Planungspflicht: Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Bewilligung einer zonenkonformen Baute innerhalb der Bauzone vorgängig eine Planungsüberprüfung stattfinden muss.
Bewilligung; Recht; Entscheid; Rechtsmittel; Koordination; Genehmigung; Verfahren; Projekt; Gemeinde; Regierungsrat; Umwelt;
A 92 219Verwaltungsgericht24.11.1993 - § 28 Abs. 1 GGStG; §§ 117 ff. VRG; Art. 4 BV. Einspracheverfahren; reformatio in peius; rechtliches Gehör. Die Abänderung einer Veranlagung zuungunsten des Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspracheverfahrens ist grundsätzlich zulässig. Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergibt sich jedoch die Pflicht der Einspracheinstanz, dem Steuerpflichtigen zumindest dann die Möglichkeit zu einer Stellungnahme einzuräumen, wenn die reformatio in peius auf einen Punkt gestützt werden soll, über den sich auszusprechen der Steuerpflichtige bisher keinen Anlass hatte.Einsprache; Grundstück; Entscheid; Gehör; Einspracheverfahren; Veranlagung; Grundstückgewinnsteuer; Veräusserungswert;
OG 1994 31Aufsichtsbehörden und Kommissionen23.11.1993 - § 12 Abs. 1 AnwG; Art. 517 f. ZGB. Interessenkollision und Unabhängigkeitsgebot. Es ist mit dem Unabhängigkeitsgebot nicht vereinbar, dass ein angestellter Rechtsanwalt oder ein Büropartner ein Anwaltsmandat im Zusammenhang mit der gleichen Erbstreitsache übernimmt, für die der vorgesetzte Anwalt oder der Büropartner die Willensvollstreckung durchzuführen hat.

Erben; Anwalt; Willensvollstrecker; Willensvollstreckers; Interessen; Erbengemeinschaft; Luzern; Lasses; Interessenkollision; Mandat;
OG 1994 30Aufsichtsbehörden und Kommissionen23.11.1993 - § 12 Abs. 1 AnwG; Art. 517 f. ZGB. Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit dem Willensvollstreckermandat eines Rechtsanwalts.

Willen; Willensvollstrecker; Aufsicht; Anwalt; Erblasser; Aufsichtsbehörde; Willensvollstreckung; Anwalts; Mandat; Rechtsanwälte; Kanton;
OG 1994 36Aufsichtsbehörden und Kommissionen23.11.1993 - § 2 GO AR (SRL Nr. 281); § 18 Abs. 1 AnwG; Art. 321 StGB. Dispens von der beruflichen Geheimhaltungspflicht im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vor der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte (Bestätigung der Praxis).

Aufsichtsbehörde; Rechtsanwälte; Disziplinarverfahren; Praxis; Parteien; Disziplinarverfahrens; Entbindungsverfahren;
RRE Nr. 3153Regierungsrat19.11.1993 - Auflagenbegründung. Art. 4 Abs. 1 BV; § 110 Abs. 1c VRG. Mit der Baubewilligung verknüpfte Auflagen sind zu begründen. Fehlt es an einer hinreichenden Begründung, so ist der Bewilligungsentscheid im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich aufzuheben. Indessen ist eine Heilung des Mangels möglich, wenn der betroffenen Partei kein Nachteil erwächst, d. h., wenn sie ihre Rechte im Beschwerdeverfahren voll wahrnehmen kann und zu den in der Beschwerdevernehmlassung enthaltenen Motiven in einer Beschwerdeergänzung umfassend Stellung nehmen kann.

Entscheid; Begründung; Verfügung; Vorinstanz; Auflagen; Entscheids; Anforderungen; Verfügungen; Untergeschoss; Rhinow/Krähenmann;
V 93 11Verwaltungsgericht10.11.1993 - § 52 StrG. Bei einer Melioration kann auf die Ausparzellierung einer Strasse verzichtet werdenStrasse; Ausmarchung; Strassengenossenschaft; Eigentümerin; Entscheid; Erwägungen:; Hinsicht; Hauptgüterstrasse; Strassenbaulast;
S 93 192Verwaltungsgericht10.11.1993 - Art. 34 Abs. 2 AVIG. Prämien, auf die ein Rechtsanspruch besteht, sind bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung zu beachten.Kurzarbeit; Arbeit; Prämie; Bedaux; Bedaux-Prämie; Kurzarbeitsentschädigung; Reglement; Lohnbestandteil; Ferien; Prämien; Ziffer;
A 92 232 A 92 233Verwaltungsgericht02.11.1993 - § 112 Abs. 1 Ziff. 2 StG; § 15 Abs. I der Vollzugsverordnung zum StG. Zwischenveranlagung; Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Unter den Begriff der Aufnahme der Erwerbstätigkeit fällt auch die Neuaufnahme einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit, neben der die bisherige weiterbestehen bleibt. Dies ist dann der Fall, wenn die bisher ausgeübte Erwerbstätigkeit im gleichen Umfang weitergeführt wird. Wird sie reduziert und im Umfang der Reduktion eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen, liegt kein Zwischenveranlagungsgrund vor.Erwerbstätigkeit; Zwischenveranlagung; Reineinkommen; Erwerbstätigkeit»; «Aufnahme; Fassung; Einkommen; Aufgabe; Eintritt; Neuaufnahme;
S 93 247Verwaltungsgericht22.10.1993 - Art. 37 Abs. 2 UVG. Das Nichttragen der Sicherheitsgurten stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar (Bestätigung der Rechtsprechung). Der Umstand, dass Gutachten von einer privaten Versicherungsgesellschaft in Auftrag gegeben wurden, bedeutet nicht, dass ihnen kein Beweiswert zukommt; sie bedürfen aber einer besonders kritischen Würdigung.Sicherheit; Sicherheitsgurt; Gutachten; Sicherheitsgurten; Verletzungen; Gurten; Wahrscheinlichkeit; Auftrag; Versicherungsgesellschaft;
RRE Nr. 2807Regierungsrat19.10.1993 - Gemeinnützige Arbeit im Strafvollzug. § 4 Abs. 1 der Verordnung über den Vollzug kurzfristiger Freiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit. Von der Regel, wonach pro Woche mindestens 12 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten ist, kann nur ausnahmsweise abgewichen werden.

Arbeit; Stunden; Vollzug; Haushalt; Recht; Woche; Personen; Vollzug; Gefängnis; Situation; Reduktion; Arbeitszeit; Behauptung; Verordnung;
S 92 114Verwaltungsgericht19.10.1993 - Art. 12 Abs. 1 und Art. 9 IVG, Art. 2 Abs. 1 IVV, Art. 23bis Abs. 1 und 2 1 IVV. Voraussetzungen, unter denen eine Hornhautübertragung (Keratoplastik) eine medizinische Eingliederungsmassnahme darstellt. Durchführung der Massnahme im Ausland; Voraussetzungen.Operation; Keratokonus; Hornhaut; Kontaktlinse; Kontaktlinsen; Augen; Keratoplastik; Schweiz; Eingliederung; Zeitpunkt; Massnahme;
V 93 33Verwaltungsgericht19.10.1993 - Art. 6 Ziff. 1 EMRK. § 148 Abs. 1 VRG; § 36 Abs. 2 EntG. Gegen Entscheide über die Erteilung des Enteignungsrechts ist trotz § 36 Abs. 2 EntG die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig.

§ 27 EntG. Die Aussteckung eines Werkes, für das um Erteilung des Enteignungsrechts ersucht wird, ist nicht immer erforderlich.
Aussteckung; Wortlaut; Enteignung; Entscheid; Recht; Kanalisationsleitung; Verwaltungsgericht; Regierungsrat; Enteignungsrecht; Linie;
S 93 100Verwaltungsgericht07.10.1993 - Die Leistungspflicht der Krankenkasse für ärztliche Behandlung richtet sich in zeitlicher Hinsicht nicht danach, wann der Arzt seinem Patienten die Honorarrechnung zustellt oder diese datiert. Massgebend ist vielmehr der Zeitpunkt, in welchem die ärztlichen Leistungen erbracht worden sind. Der Anspruch auf Kassenleistungen für während der Kassenmitgliedschaft erfolgte ärztliche Behandlung geht mit dem Austritt des Versicherten aus der Krankenkasse nicht unter.Behandlung; Krankenkasse; Rechnung; Zeitpunkt; Kasse; Anspruch; Arztrechnung; Leistungen; Patienten; Mitglied; Leistungspflicht;
RRE Nr. 2732Regierungsrat01.10.1993 - Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes. § 209 Abs. 1 und 2 PBG. Der Gemeinderat hat unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit die erforderlichen konkreten Massnahmen zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes anzuordnen.

ässig; Massnahmen; Verhältnis; Zustand; Verhältnismässigkeit; Wiederherstellung; Gemeinderat; Plänen; Baute; Räume; Bauplänen;
V 91 97Verwaltungsgericht27.09.1993 - § 17 SchG; § 7 Abs. 1 SchV. Begriff des Katasterwertes bzw. des Verkehrswertes. Überprüfung, wenn konkrete Vergleichspreise und -werte fehlen.Grundstück; Verkehrswert; Vorinstanz; Katasterwert; Grundstücke; Vergleich; Bodenrichtwert; Lageklasse; Berechnung; Bodenrichtwerte;
V 92 121Verwaltungsgericht24.09.1993 - §§ 120 ff. PBG. Für Parkplätze gibt es im kantonalen Recht keine öffentlich-rechtlichen Grenzabstandsvorschriften.

Baute; Abstand; Parkplätze; Abstandsvorschriften; Recht; Verwa; Bauten; Urteil; Gebäude; Mauern; Einfriedungen; Anlage; Lücke;
A 92 158 A 92 159Verwaltungsgericht22.09.1993 - § 112 Abs. 1 Ziff. 2 StG; § 18 Abs. 1 der Vollzugsverordnung zum StG. Zwischenveranlagung; Berufswechsel; Funktionsänderung. Berufswechsel infolge grundlegender Funktionsänderung beim Wechsel vom Marketingleiter einer Handelsfirma zum Geschäftsführer einer Werbeagentur verneint.Marketing; Beruf; Arbeit; Aufgabe; Funktion; Aufgaben; Creative; Director; Marketingleiter; Stellenwechsel; Geschäftsführer; Kunden;