Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 05 321Verwaltungsgericht20.12.2005 - Die prozessführende Partei trifft bei der Abklärung der Beschwerdebefugnis die Pflicht zur Mitwirkung. Wer nicht in der Lage ist, eine besondere Nähe zur Streitsache darzutun, auf dessen Rechtsvorkehr ist nicht einzutreten. Allein die Feststellung, dass eine prozessführende Partei Mitglied einer Strassengenossenschaft ist, vermag noch keine Beschwerdebefugnis zu begründen.Strasse; Böschung; Eingabe; Gemeinderat; Beschwerdeführerin; Güterstrasse; Recht; Böschungen; Beanstandeten; Betroffenheit; Berührt;
V 05 300Verwaltungsgericht20.12.2005 - Eine fünf Meter hohe zylinderförmige Verkleidung (d = 1 m) eines Mobilfunkantennenmastes gilt als Aufbau oder Baute und nicht als Anlage im Sinne des PBG. Als solche wäre sie nur ohne Verkleidung zu qualifizieren.

Eine Baute, die das für Dachaufbauten zulässige Höhenmass von zwei Metern übersteigt, kann nur bewilligt werden, wenn sie sich als technisch notwendig erweist. Die technische Notwendigkeit ist im Hinblick auf die betroffene Baute zu beurteilen und kann nicht auf beliebige Infrastrukturanlagen ausgedehnt werden.
Baute; Antenne; Vorinstanz; Eingliederung; Technisch; Anlage; Aufbau; Recht; Verkleidung; Kamin; Henden; Technische; Haube; Baute;
S 04 317Verwaltungsgericht15.12.2005 - Art. 31 Abs. 1 lit. a KVG; Art. 17 lit. c Ziff. 5 KLV. Zahnbehandlungen werden nur bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems von der sozialen Krankenkasse übernommen. Abgrenzung der übernahmepflichtigen Osteomyelitis zur nicht übernahmepflichtigen Ostitis. Bei der Osteomyelitis geht es nicht nur um die Entzündung einer Wurzel oder eines Zahnes, sondern um eine ausgedehntere Entzündung des Kiefers. Osteomyelitis; Gutachten; Prof; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Kiefer; Knochen; Ostitis; Verwaltungsgericht; Entzündung; Unterkiefer;
V 05 135_2Verwaltungsgericht12.12.2005 - Art. 29 Abs. 2 BV; § 46 Abs. 1 VRG; §§ 2 lit. e, 18, 65, 66 lit. c PG; §§ 2 Abs. 1 lit. b Ziff. 3, 15, 45a Abs. 3 aGG. Nichtigkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn die Entlassung durch die sachlich unzuständige Stelle und zusätzlich ohne jede vorgängige Anhörung erfolgt ist.Gemeinde; Recht; Kündigung; Gemeinderat; Entscheid; Entlassung; Nichtigkeit; Gehör; Beschwerdeführer; Arbeitsverhältnis; Rechtlich;
V 05 135_1Verwaltungsgericht12.12.2005 - Nichtigkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn die Entlassung durch die sachlich unzuständige Stelle und ohne jede vorgängige Anhörung erfolgt ist. Gemeinde; Recht; Kündigung; Rechtlich; Beschwerde; Entscheid; Arbeitsverhältnis; Beschwerdeführer; Personal; Gemeinderat;
V 04 366Verwaltungsgericht07.12.2005 - Arbeitsverhältnis mit einem hauptverantwortlichen Kirchenmusiker einer Landeskirche als öffentlich-rechtlich und hoheitlich qualifiziert.

Sachlicher Grund für die Entlassung aus dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis liegt vor.
Recht; Recht; Arbeitsverhältnis; Anstellung; Beschwerde; öffentlich-rechtliche; Vertrag; Beschwerdeführer; Kirchgemeinde;
A 05 27 A 05 28_2Verwaltungsgericht05.12.2005 - §§ 23ff. und § 144 Abs. 1 StG; Art. 16ff. DBG. Qualifizierung des Einkommens als Einkommen aus selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit (Erw. 4). Die Beurteilung muss für jede Steuerperiode erneut erfolgen; es besteht kein Anspruch darauf, eine einmal vorgenommene Qualifizierung beizubehalten. Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Einkünfte ist nicht bindend für die Steuerbehörden (Erw. 3b).Selbständige; Erwerbstätigkeit; Beschwerde; Selbständigen; Beschwerdeführer; Steuerbehörde; Einkommen; Einkünfte; Unselbständige;
A 05 27 A 05 28_1Verwaltungsgericht05.12.2005 - Qualifikation des Einkommens aus selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit.Selbständige; Erwerbstätigkeit; Beschwerdeführer; Selbständigen; Einkommen; Steuerbehörde; Einkünfte; Ausgleichskasse;
RRE Nr. 1324Regierungsrat29.11.2005 - Abfindung. § 25 Absatz 5 PG. Bei der Bemessung der Abfindung ist eine Gesamtwürdigung der im konkreten Fall gegebenen Umstände unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgesehenen Anspruchsrahmens vorzunehmen. Es geht nicht an, eine über das Minimum dieses Anspruchsrahmens hinausgehende Abfindung nur festzulegen, wenn qualifizierte Gründe vorliegen.

Beschwerde; Beschwerdeführerin; Abfindung; Arbeitsverhältnis; Monatslöhne; Person; Umstände; Höhe; Alter; Altersjahr; Regierungsrat;
A 04 243 A 04 244Verwaltungsgericht22.11.2005 - Art. 20 Abs. 1 lit. a, 33 Abs. 1 lit. a DBG; §§ 27 Abs. 1 lit. a, 40 Abs. 1 lit. a StG. Zinsen auf fremdfinanzierten Einmalprämien-Lebensversicherungen sind nur dann als Schuldzinsen von den Einkünften abziehbar, wenn keine Steuerumgehung vorliegt. Im konkreten Fall wurde das Vorliegen einer Steuerumgehung bejaht und der geltend gemachte Schuldzinsenabzug steuerlich nicht anerkannt.Einmalprämie; Einmalprämien; Darlehen; Beschwerdeführer; Versicherung; Steuerumgehung; Lebensversicherung; Recht; Finanzierung;
V 05 76Verwaltungsgericht17.11.2005 - § 207 Abs. 1 lit. a PBG. Beschwerdebefugnis des Nachbarn aufgrund einer Beeinträchtigung der Erschliessungssituation. Mehrverkehr im Bereich einer Strassenachse, an der der Beschwerdeführer nicht selber wohnt, begründet keine hinreichende Betroffenheit. Auch die blosse Strassenbenützung vermag noch keine besondere Beziehungsnähe zu schaffen.Strasse; Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Interesse; Grundstück; Beschwerdeführers; Urteil; Bereich; Schutzwürdig; Legitimation;
S 05 49Verwaltungsgericht17.11.2005 - Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 61 lit. c ATSG; Art. 59 Abs. 2 IVG; Art. 49 IVV. Bei den Einträgen des Regionalen ärztlichen Dienstes (RAD) im Verlaufsprotokoll gemäss Art. 49 Abs. 3 IVV handelt es sich um die Abgabe von Ergebnissen der medizinischen Leistungsprüfung und um die Empfehlung zur weiteren Dossierbehandlung zu Handen der IV-Stelle. Dabei geht es um einen versicherungsinternen Entscheidungsprozess. Die Nennung des vollen Namens bzw. der Facharzttitel der beteiligten RAD-Ärztinnen und -Ärzte ist dabei nicht notwendig. Auf diese Art und Weise produzierte interne Aktenstücke hat das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu berücksichtigen. Das rechtliche Gehör eines Versicherten wird bei diesem Vorgehen nicht verletzt.IV-Stelle; Medizinische; Beurteilung; Akten; Medizinischen; Entscheid; ärztliche; Bericht; Anspruch; Gehör; Ärzte; bcd; Ärztin; Sinne;
RRE Nr. 1240Regierungsrat15.11.2005 - Unterbrechung des Strafvollzugs. Artikel 40 Absatz 1 StGB. Der Vollzug einer Freiheitsstrafe darf nur unterbrochen werden, wenn den Gründen für einen Strafunterbruch das grössere Gewicht beizumessen ist als dem öffentlichen Interesse an einem ununterbrochenen Strafvollzug.

Beschwerde; Beschwerdeführer; Vollzug; Beschwerdeführers; Interesse; Vollzug; Unterbrochen; Recht; Vollzugs; Unterbrechung; Zweck;
RRE Nr. 1239Regierungsrat15.11.2005 - Halbfreiheit. Artikel 37 Ziffer 3 StGB; § 3 Verordnung über den Strafvollzug in Halbfreiheit. Ausländerinnen und Ausländer mit einer zu vollziehenden gerichtlichen Landesverweisung oder fremdenpolizeilichen Fernhaltemassnahmen werden nicht in die Vollzugsstufe der Halbfreiheit versetzt.

Halbfreiheit; Ausländer; Vollzug; Richtlinien; Vollzug; Ausländerinnen; Ziffer; Massnahmenvollzug; Schweiz; Vollzugs; Gerichtlich;
JSD 2006 15andere Verwaltungsbehörden14.11.2005 - Verkehrssteuer. Steuererlass oder -ermässigung für Behinderte. § 6 Absatz 1a Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes; § 5 Strassenverkehrsverordnung. Bei der Beurteilung der finanziellen Verhältnisse einer behinderten Person, die um Erlass oder Ermässigung der Verkehrssteuern ersucht, ist bei Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, vom zusammengerechneten Einkommen beider Ehegatten auszugehen.Einkommen; Ehegatte; Ehegatten; Person; Verkehrssteuer; Behinderte; Strassenverkehrsverordnung; Personen; Verhältnis; Zusammengerechnet;
V 05 318Verwaltungsgericht11.11.2005 - Art. 13a lit. a ANAG. Nimmt ein Chinese im Ausland zur Erleichterung der Kommunikation einen europäischen (Vor-) Namen an, kann dies mit Vorbereitungshaft sanktioniert werden, wenn ein solcher Name im Asylverfahren zweckwidrig zur Verschleierung der wahren Identität verwendet wird.Vorbereitung; Vorbereitungs; Identität; Gesuchsgegner; Vorbereitungshaft; Ausschaffungshaft; Asylgesuch; Migration; Chang*; Anordnung;
V 04 257Verwaltungsgericht03.11.2005 - Art. 2 und 11 Abs. 4 LBV; § 34 Abs. 1-3 EGGSchG. Ein Formular zur Tiererhebung stellt ein amtliches Datenerhebungsblatt dar, und die Behörde kann sich in der Regel auf die darin enthaltenen Angaben verlassen. Wer sich in diesem Formular als Betriebsinhaber bezeichnet und dies unterschriftlich bestätigt, gilt aufgrund einschlägiger Verordnungsbestimmungen auch als Tierhalter. Bestreitet der Betriebsinhaber nachträglich, für die Tiere verantwortlich zu sein, obliegt ihm der Nachweis dafür.Beschwerdeführer; Tierhalter; Schweine; Betrieb; Vorinstanz; Formular; Hofdünger; Tiere; Verantwortlich; Verantwortliche; Recht;
S 03 401Verwaltungsgericht31.10.2005 - Art. 73 BVG. Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Beim Begehren um Nachzahlung von Beiträgen handelt es sich um eine Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weshalb der Anspruch nicht gegen die Vorsorgeeinrichtung, sondern gegen den ehemaligen Arbeitgeber geltend zu machen ist (Erw. 4). Eine mittels Leistungsklage einzufordernde Leistung kann nicht mittels Feststellungsklage begründet werden (Erw. 6).Beigeladene; Recht; Beiträge; Vorsorgeeinrichtung; Beigeladenen; Beklagten; Begehren; Arbeitgeber; Streit; Obligatorium; Vorliegenden;
JSD 2005 8andere Verwaltungsbehörden25.10.2005 - Errichtung einer Vormundschaft. Sachverhaltsermittlung. Artikel 370 ZGB; § 53 VRG. Ob die Entmündigungsvoraussetzungen der Trunksucht und der Misswirtschaft im Sinn von Artikel 370 ZGB gegeben sind, hat die Behörde von Amtes wegen zu ermitteln.

Beschwerde; Beschwerdeführer; Misswirtschaft; Entmündigung; Vorinstanz; Murer; Schnyder/Murer; Vermögens; Einkommens; Unsinnige; Alkohol;
A 05 63Verwaltungsgericht24.10.2005 - § 8 Abs. 1 StG. Steuerdomizil eines ledigen unselbständigerwerbenden Steuerpflichtigen. Vermutung des Steuerdomizils am Wochenaufenthaltsort. Bei einem ledigen Steuerpflichtigen kommt kaum eine Ausnahme vom Steuerdomizil am Wochenaufenthaltsort vor, wenn er an jenem Ort, wo er die Wochenenden verbringt, keine familiären Beziehungen unterhält. Wohneigentum allein begründet keine besonderen Beziehungen zum Wochenendort, die die Beziehungen zum Ort, wo der Steuerpflichtige aufgewachsen ist, während der Woche im Haus der Eltern lebt und von wo er täglich zur Arbeit fährt, überwiegen.Beziehung; Beziehungen; Woche; Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Steuerdomizil; Wohnsitz; Pflichtige; Arbeitsort; Familiäre;
A 04 291 A 04 292_2Verwaltungsgericht24.10.2005 - § 33 StG; Art. 26 DBG. Bei auswärtigem Wochenaufenthalt können unter dem Titel der "Berufskosten" die ortsüblichen Auslagen für ein Zimmer vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Zimmer; Abzug; Beruf; Berufs; Auswärtige; Unterkunft; Wochenaufenthalt; Auslagen; -Zimmerwohnung; Wohnung; Berufskosten; Mehrkosten;
S 04 205Verwaltungsgericht21.10.2005 - Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AVIG; Art. 13 Abs. 1bis AVIV. Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit. Kumulation von Tatbeständen. Die Kumulationsmöglichkeit der Befreiungstatbestände der Krankheit und des Wegfalls der Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist zu bejahen. Insoweit ist die in Rz. B148 des Kreisschreibens des Staatssekretariats für Wirtschaft über die Arbeitslosenentschädigung (Ausgabe Januar 2003) festgeschriebene Verwaltungspraxis nicht bundesrechtskonform. Beitragszeit; Arbeit; Befreiung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Rahmenfrist; Mutter; Arbeitslosenkasse; Erfüllt; Person; Beschäftigung;
JSD 2005 7andere Verwaltungsbehörden19.10.2005 - Bevormundung wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche nach Artikel 369 ZGB. Verhältnis zu Artikel 370 ZGB. Artikel 369 und 370 ZGB. Liegen bei einer Person sowohl die Voraussetzungen für eine Bevormundung nach Artikel 369 ZGB als auch ein Entmündigungsgrund nach Artikel 370 ZGB (Verschwendung, Trunksucht, lasterhafter Lebenswandel, Misswirtschaft) vor, findet Artikel 369 ZGB Anwendung, wenn der Entmündigungsgrund des Artikels 370 ZGB auf Geisteskrankheit oder Geistesschwäche zurückzuführen ist. Hat der Entmündigungsgrund seine Ursache nicht ausschliesslich in der Geisteskrankheit oder Geistesschwäche, ist nach Artikel 369 und nach Artikel 370 ZGB zu entmündigen. Führt eine geisteskranke Person einen lasterhaften Lebenswandel, der mit der Geisteskrankheit nichts zu tun hat, ist sie gestützt auf Artikel 370 ZGB zu bevormunden.

Beschwerde; Beschwerdeführerin; Entmündigung; Geistesschwäche; Vorliegen; Mündige; Geisteskrankheit; Vorinstanz; Bevormundung; Recht;
A 05 97 A 05 98Verwaltungsgericht17.10.2005 - Voraussetzung zum Abzug bei Unterstützung eines mündigen Kindes in ZweitausbildungAusbildung; Unterstützung; Beschwerde; Zahlung; Abzug; Beschwerdeführerin; Einkommen; Zahlungen; Person; Betrag; Lebensunterhalt;
A 04 179 A 04 180Verwaltungsgericht30.09.2005 - Auf Schenkungen unter Lebenden ist das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern (DBA-D) nicht anwendbar. Dem Staatsvertrag unterstehen nur Steuern, die von Todes wegen erhoben werden, somit auch nur Steuern für Schenkungen von Todes wegen. Eine Zuwendung an Dritte rund 14 Monate vor dem Tod des Erblassers, die dieser weder unter einem erbrechtlichen Titel gemacht noch die Bedachten als Erben oder Vermächtnisnehmer berufen hat, ist eine Schenkung unter Lebenden, auch wenn diese Zuwendung nach § 6 EStG erst nach dem Ableben des Schenkers durch die Erbschaftssteuer erfasst wird. Die Beschenkten, die in Deutschland Wohnsitz haben, können sich somit gegen die Veranlagung der Erbschaftssteuer am letzten Wohnsitz des Erblassers in der Schweiz nicht auf das DBA-D berufen, auch wenn die deutschen Behörden von ihnen bereits eine Schenkungssteuer auf den erhaltenen Betrag erhoben haben. Zur Bedeutung des Verständigungsverfahrens (Art. 12 Abs. 3 DBA-D).Steuer; Schenkung; Erbschafts; Erbschaftssteuer; Schenkungen; Beschwerdeführer; Deutschland; Erblasser; Doppelbesteuerung; Nachlass;
P 03 1Verwaltungsgericht28.09.2005 - Die Luzerner Taxameter-Konzessionen sind rechtlich gesehen Bewilligungen zum gesteigerten Gemeingebrauch und haben keine wohlerworbenen Rechte begründet. Die Abschaffung dieser altrechtlichen "Konzessionen" greift daher nicht in die Eigentumsrechte der Inhaber, zumal die Aufhebung der damit einhergehenden Privilegien im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist.Recht; Konzession; Bewilligung; Konzessionen; Rechte; Erworben; Wohlerworben; Wohlerworbene; Stadt; Luzern; Rechtlich; Antrag;
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