Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
P 03 1Verwaltungsgericht28.09.2005 - Die Luzerner Taxameter-Konzessionen sind rechtlich gesehen Bewilligungen zum gesteigerten Gemeingebrauch und haben keine wohlerworbenen Rechte begründet. Die Abschaffung dieser altrechtlichen "Konzessionen" greift daher nicht in die Eigentumsrechte der Inhaber, zumal die Aufhebung der damit einhergehenden Privilegien im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist.Recht; Konzession; Bewilligung; Konzessionen; Rechte; Erworben; Wohlerworben; Wohlerworbene; Stadt; Luzern; Rechtlich; Antrag;
V 05 177Verwaltungsgericht23.09.2005 - § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 öBG. Anfechtung einer Ausschreibung. Die Umschreibung des Beschaffungsvorhabens ist Sache der Vergabestelle. Bedingungen und Auflagen, die in die Ausschreibung aufgenommen werden, sind zulässig, sofern die Grundsätze des Beschaffungsrechts (Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit) respektiert werden. Fall einer Ausschreibung, in der die Vergabestelle den Zuschlag vom Abschluss eines bestimmten Rechtsgeschäfts abhängig macht. Fahrzeug; Fahrzeuge; Ausschreibung; Beschaffung; Anbieter; Vergabe; Übernahme; Kehrichtfahrzeuge; Bedingung; Preis; Firma; Wirtschaftlich;
A 05 110_2Verwaltungsgericht15.09.2005 - §§ 2 und 30 SHG; Art. 12 BV. Berechnung der Sozialhilfe; anrechenbare Wohnkosten. Zumutbarkeit des Wohnungswechsels in eine den Mietzinsrichtlinien entsprechende Wohnung. Kürzung der effektiven Wohnkosten auf den Mietzins gemäss Richtlinien. Keine Anrechnung der Hauswartsentschädigung an die effektiven Mietkosten.Sozialhilfe; Wohnung; Mietzins; Beschwerde; Gemeinde; Richtlinien; Beschwerdeführerin; Wohnungs; Person; Wirtschaftliche;
A 04 288_2Verwaltungsgericht15.09.2005 - § 18 Abs. 4 HStG; §§ 17 und 198 Abs. 1 lit. c VRG. Parteistellung der Steuerpflichtigen im Beschwerdeverfahren betreffend Handänderungssteuer. Fall einer Beschwerde der Kantonalen Steuerverwaltung gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates. Kostenverteilung.Partei; Beschwerde; Gemeinde; Beschwerdegegner; Verfahren; Parteien; Parteistellung; Tragen; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Amtlichen;
A 04 288_1Verwaltungsgericht15.09.2005 - §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 4 HStG, §§ 17, 198 Abs. 1 lit. c VRG. Haben die Steuerpflichtigen Einsprache erhoben und sind somit im Einspracheverfahren als Hauptpartei aufgetreten, können sie sich ihrer Parteistellung im Beschwerdeverfahren, das von der Kantonalen Steuerverwaltung veranlasst wurde, nicht entledigen, da es hier wie dort um die Hauptsache geht, d.h. um die Höhe der von ihnen geschuldeten Handänderungssteuer. Kommt den Steuerpflichtigen somit Parteistellung zu, werden sie im Falle des Unterliegens ebenso wie die Einwohnergemeinde kostenpflichtig, und zwar ohne Rücksicht darauf, dass sie im Beschwerdeverfahren keinen eigenen Antrag gestellt haben. Bestätigung der Rechtsprechung bezüglich der Zusammenrechnung von Land- und Werkpreis als Bemessungsgrundlage der Handänderungssteuer.Architekt; Beschwerde; Grundstück; Beschwerdegegner; Kaufvertrag; Handänderung; Einfamilienhaus; Werkverträge; Partei; Einfamilienhauses;
A 05 110_1Verwaltungsgericht15.09.2005 - Zumutbarkeit des Wohnungswechsels in eine den Mietzinsrichtlinien entsprechende Wohnung. Kürzung der effektiven Wohnkosten auf den Mietzins gemäss Richtlinien.Sozialhilfe; Wohnung; Mietzins; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Person; Richtlinien; Wohnungs; Personen; Mietzinsrichtlinien;
RRE Nr. 1008Regierungsrat13.09.2005 - Kantonale Abstimmung. Sachlichkeit, Objektivität und Vollständigkeit von Abstimmungserläuterungen. Einsprache. §§ 37 Absatz 2c und 161 StRG. Gegen Massnahmen des Regierungsrates im Zusammenhang mit kantonalen Abstimmungen ist die Einsprache gemäss § 161 StRG zulässig. - Die Abstimmungserläuterungen müssen sachlich, objektiv und vollständig sein. Dies gilt auch, wenn sie sich nicht auf eine vom kantonalen Parlament beschlossene Vorlage beziehen, sondern eine Volksinitiative zum Gegenstand haben.Abstimmung; Einsprache; Abstimmungen; Regierungsrat; Stimmberechtigte; Wahlen; Mängel; Volksbegehren; Erläuterung; Parlament;
V 05 155Verwaltungsgericht08.09.2005 - § 73 Abs. 1 lit. t PBG. Soweit ein Gestaltungsplan unterschiedliche Inhalte aufweist, die zueinander in einer Beziehung stehen, ist sicherzustellen, dass die Planung als Ganzes realisiert wird und nicht nur einzelne, für die Bauherrschaft besonders interessante Teile. Dasselbe gilt für Abweichungen vom Zonenplan und vom BZR bzw. bei Modifikationen der Zonenordnung. Auch hier ist durch Bedingungen und Auflagen sicherzustellen, dass die Voraussetzungen solcher Abweichungen eingehalten werden (Erw. 3c).Gewerbe; Wohnbaute; Auflage; Wohnbauten; Gestaltungsplan; Gewerblich; Gewerbliche; Wohnzone; Gemeinde; Erstellt; Gewerbebauten; Erstellung;
A 05 115Verwaltungsgericht01.09.2005 - Steuerdomizil eines ledigen unselbständigerwerbenden Steuerpflichtigen. Natürliche Vermutung der überwiegenden Beziehungen zum Wochenaufenthaltsort. Keine Entkräftung dieser Vermutung, wenn der Steuerpflichtige keine besonderen Beziehungen zum Familienort geltend machen kann.Beziehungen; Familie; Arbeit; Woche; Steuerdomizil; Arbeitsort; Pflichtige; Person; Wohnsitz; Beschwerdeführer; Kanton; Regelmässig;
AR 05 21Aufsichtsbehörden und Kommissionen31.08.2005 - Art. 12 lit. a und j BGFA. Der Anwalt hat es der Aufsichtsbehörde mitzuteilen, wenn er gesetzliche Voraussetzungen für den Registereintrag nicht mehr erfüllt.Anwalt; Aufsichtsbehörde; Voraussetzung; Anwältinnen; Voraussetzungen; Beruf; Anwälte; Verletzt; Verlustscheine; Berufsregel; Register;
A 05 41 A 05 42_2Verwaltungsgericht29.08.2005 - Art. 26 Abs. 1 lit. d DBG; § 33 Abs. 1 lit. d StG. Aufwendungen einer ausgebildeten Kindergärtnerin für einen Weiterbildungskurs für den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule (Lehrerin KGU). Frage offen gelassen, ob solche Aufwendungen als Weiterbildungskosten oder - vor dem Hintergrund des neuen Bildungskonzepts und der Einführung der Basisstufe - als Umschulungskosten abziehbar sind. Fall einer Steuerpflichtigen, die Musikunterricht erteilt, als Kindergärtnerin jedoch seit mehr als 15 Jahren nicht mehr tätig ist.Beruf; Weiterbildung; Berufs; Umschulung; Berufliche; Beschwerdeführerin; Weiterbildungs; Rechtsprechung; Musiklehrerin; Ausgeübt;
A 05 41 A 05 42_1Verwaltungsgericht29.08.2005 - Ob die Aufwendungen einer Kindergärtnerin für einen Weiterbildungskurs für den Unterricht in der ersten und zweiten Primarschule (Lehrerin KGU) als Weiterbildungskosten oder - vor dem Hintergrund des neuen Bildungskonzepts und der Einführung der Basisstufe - als Umschulungskosten abziehbar sind, kann offen gelassen werden, wenn die Steuerpflichtige seit mehr als 15 Jahren nicht mehr als Kindergärtnerin tätig ist. Die besuchte Weiterbildung lässt sich nicht als Weiterbildung oder Umschulung im Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf als Musiklehrerin qualifizieren.Beruf; Weiterbildung; Musik; Umschulung; Beschwerde; Musiklehrerin; Berufs; Beschwerdeführer; Berufliche; Kindergärtnerin; Weiterbildungs;
S 05 281Verwaltungsgericht26.08.2005 - Art. 13 IVG; Ziff. 404 GgV-Anhang. Geburtsgebrechen POS. Erfordernis der Behandlung vor Vollendung des 9. Altersjahres als Anspruchsvoraussetzung. Auslegung des Begriffs der fachspezifischen Behandlung.

Behandlung; Geburt; Diagnose; Geburtsgebrechen; GgV-Anhang; IV-Stelle; Altersjahr; Psychotherapie; Vollendung; Beschwerde; Störung;
A 05 83Verwaltungsgericht25.08.2005 - Art. 16b Abs. 1 lit. a und 33 Abs. 2 SVG. Kollision eines Motorfahrzeuges mit Fussgänger auf Fussgängerstreifen. Trotz leichten Verschuldens des Automobilisten und geringen Verletzungen des Fussgängers ist eine mittelschwere Widerhandlung gegeben. Diese führt zwingend zu einem Entzug des Führerausweises. Allgemeines zum neuen gesetzlichen System der Widerhandlungen (Erw. 3c). Bei einer mittelschweren Widerhandlung ist allein auf die objektive Verletzung von Verkehrsregeln abzustellen; das Verschulden ist nicht entscheidend. Zur Bedeutung eines ungünstig markierten Fussgängerstreifens (Erw. 3e). Beschwerde; Beschwerdeführer; Fussgänger; Schwere; Widerhandlung; Leichte; Schweren; Fussgängerstreifen; Strasse; Führer; Mittelschwer;
A 05 129Verwaltungsgericht24.08.2005 - §§ 5 Abs. 2 und 8 Abs. 2 PVG. Ehepaare haben, da gemeinsam besteuert, einen Gesamtanspruch auf Prämienverbilligung. Eine getrennte Berechnung ist auch dann nicht zulässig, wenn sich ein Ehepartner im Pflegeheim befindet und Ergänzungsleistungen bezieht.Prämien; Prämienverbilligung; Berechnung; Ergänzungsleistung; Beschwerde; Ergänzungsleistungen; Anspruch; Beschwerdeführer; Personen;
V 05 3Verwaltungsgericht22.08.2005 - § 74 Abs. 3 PBG. Weicht die Baubewilligungsbehörde in Ausübung ihres Ermessens ausnahmsweise von der Gestaltungsplanpflicht ab, hat sie dies zu begründen. Dabei ist die Frage der Eingliederung besonders sorgfältig zu prüfen. Einzelne Büroräume, welche auf drei Geschosse einer Wohn- und Gewerbeliegenschaft verteilt und je den einzelnen Wohnungen zugeordnet sind, können im Rahmen der Ausnützungsberechnungen nicht als Gewerbenutzung qualifiziert werden.Gestaltungsplan; Beschwerde; Ausnützung; Gewerbe; Gemeinde; Gestaltungsplanpflicht; Eingliederung; Regel; Baubewilligung; Vorinstanz;
V 04 374_2Verwaltungsgericht18.08.2005 - § 143 PBG; § 48 PBV. Zur Frage der Koordination von Antennenstandorten und Richtfunkantennen (insbesondere innerhalb der Bauzonen) und zum Gehalt von § 48 PBV (Erw. 6).

Ziff. 62 Anhang 1 zur NISV. Zur Einhaltung der bewilligten Senderichtungen: Die Sicherstellung kann mittels technischer Vorkehren oder allenfalls mittels unangekündigter und wiederholter Kontrollen erfolgen. Der Entscheid über die zu treffende Massnahme obliegt der Baubewilligungsbehörde (Erw. 9).
Antenne; Anlage; Antennen; Urteil; Standort; Recht; Bundes; Winkel; Bewilligt; Mobilfunk; Strahl; Baubewilligung; Bauzone; Standorte;
V 04 374_1Verwaltungsgericht18.08.2005 - Soweit die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) im Baubewilligungsverfahren betreffend eine Mobilfunkanlage eine Stellungnahme zum Standortdatenblatt abgibt, hat dies in Kenntnis der erhobenen Einsprachen zu geschehen. Heilung des Mangels im Verfahren vor Verwaltungsgericht (Erw. 4c).

Im Baubewilligungsverfahren sind die Sicherheits- und Gesundheitsaspekte gemäss BG über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten vom 19. März 1976 (STEG; SR 819.1) nicht zu prüfen (Erw. 5).

Zur Frage der Koordination von Antennenstandorten und Richtfunkantennen (insbesondere innerhalb der Bauzonen) und zum Gehalt von § 48 PBV (Erw. 6).

Zur Einhaltung der bewilligten Senderichtungen: Die Sicherstellung kann mittels technischer Vorkehren oder allenfalls mittels unangekündigter und wiederholter Kontrollen erfolgen. Der Entscheid über die zu treffende Massnahme obliegt der Baubewilligungsbehörde (Erw. 9).

Zur Frage der notwendigen Angaben für die Bewilligung von Richtfunkantennen (Erw. 10a).
Antenne; Anlage; Standort; Antennen; Bundes; Recht; Urteil; Baubewilligung; Strahl; Beschwerde; Winkel; Verwaltungsgericht; Schutz;
JSD 2005 20andere Verwaltungsbehörden11.08.2005 - Verbot von Sportveranstaltungen an hohen Feiertagen. Ausnahmebewilligung. §§ 10 Unterabsatz a und 13 RLG. Die Zulässigkeit einer Ausnahme vom Verbot, an hohen Feiertagen Sportveranstaltungen durchzuführen, ist im konkreten Einzelfall unter Beachtung von Sinn und Zweck der Bestimmungen des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes zu prüfen. Für eine traditionelle internationale Sportveranstaltung, die am Pfingstsonntag durchgeführt werden soll und an einen internationalen Durchführungskalender gebunden ist, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

Schweiz; Luzern; Ruhetag; Internationale; Pfingstsonntag; Ausnahmebewilligung; International; Swiss; Internationalen; Ruhetags;
S 04 428Verwaltungsgericht04.08.2005 - Art. 13 IVG; Art. 2, Anhang Ziff. 404 GgV. Voraussetzung für die Anerkennung eines psychoorganischen Syndroms (POS) als Geburtsgebrechen ist die medizinische Behandlung vor Vollendung des 9. Altersjahres. Eine homöopathische Behandlung des POS stellt keine medizinische Behandlung in diesem IV-rechtlichen Sinne dar. Im konkreten Fall daher keine Anerkennung des POS als Geburtsgebrechen.Medizinisch; Medizinische; Behandlung; Geburt; Medizinischen; Geburtsgebrechen; Massnahme; Sinne; Wissenschaft; Massnahmen; Bewährter;
V 04 327Verwaltungsgericht03.08.2005 - § 201 Abs. 2 VRG. Der obsiegenden Partei wird zu Lasten des Gemeinwesens, dem die Vorinstanz angehört, eine angemessene Vergütung für ihre Vertretungskosten zugesprochen, wenn der Vorinstanz eine offenbare Rechtsverletzung zur Last fällt. Eine solche liegt nicht vor, wenn sich die angeordnete Massnahme im Ermessensbereich der verfügenden Behörde bewegte und die Rechtsmittelinstanz die Verfügung zugunsten einer milderen Massnahme im Wesentlichen deshalb aufhob, weil sich während des Beschwerdeverfahrens der rechtserhebliche Sachverhalt massgeblich veränderte.Beschwerde; Veterinäramt; Beschwerdeführerin; Recht; Partei; Vorinstanz; Rechtsverletzung; Massnahme; Offenbare; Verfügung; Verfahren;
S 04 230Verwaltungsgericht29.07.2005 - Art. 17 AHVV in der bis zum 31. Dezember 2000 in Kraft gewesenen Fassung. Sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Beitragsrechtliche Qualifikation des Einkommens. Die Tätigkeit im Liegenschaftshandel führt nicht zwangsläufig zum Einbezug sämtlicher Liegenschaften in die Abrechnungspflicht. Es ist auch einem Liegenschaftshändler zuzubilligen, dass er die Wohnliegenschaft als Privatvermögen besitzen kann und die Erträge daraus nicht als AHV-pflichtiges Einkommen anzurechnen sind. Massgebend ist, wie sich die persönliche Tätigkeit des Versicherten gestaltet. Liegenschaft; Beschwerde; Erwerb; Einkommen; Selbständiger; Beschwerdeführer; Privatvermögen; Liegenschaftshandel; Grundstück;
V 05 153Verwaltungsgericht29.07.2005 - Art. 29 Abs. 2 BV; § 48 Abs. 1, 133 Abs. 1 und 135 Abs. 2 VRG. Der Einsprecher hat Anspruch auf Einsicht in die Akten seines eigenen Einspracheverfahrens. Diese Verfahrensakten betreffen die vom Gesuchsteller zur Begründung des Gesuches eingebrachten Akten und die beweiserheblichen behördlichen Akten. Einsprachen Dritter und Protokolle von Einspracheverhandlungen mit diesen gehören nicht dazu. Es besteht weder ein verfassungsrechtlicher noch ein auf kantonalem Verfahrensrecht begründeter Anspruch auf Einsicht in solche Akten Dritter. Damit ist insbesondere auch das Vorgehen unzulässig, vorab eine inhaltlich ungenügende Rechtsschrift einzureichen, um diese dann anschliessend - nach Einsichtnahme in die Akten Dritter - zu ergänzen.Einsprache; Akten; Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführerin; Anspruch; Verfahrens; Akteneinsicht; Recht; Einsprecher; Einsicht;
V 04 244Verwaltungsgericht20.07.2005 - Art. 3 Abs. 3 lit. c und Abs. 4 lit. b RPG; Art. 2, 7 FWG; § 14 Abs. 5 StrG; §§ 8 Abs. 2, 29 Abs. 3 und 4 WegG. Analoge Anwendung des Strassengesetzes bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Aufhebung der Öffentlicherklärung eines Fussweges. Voraussetzungen erfüllt, wenn der Weg seine Funktion und seine Verkehrsbedeutung verloren hat oder eine gleichwertige Alternative geschaffen wurde. Im vorliegenden Fall ist die Gleichwertigkeit des Ersatzweges nicht erfüllt, weil der neue Weg ca. 200 m länger als der aufzuhebende Weg ist. Die angeführten Verkehrssicherheitsbedenken für den aufzuhebenden Weg sind nicht höher als auf dem neuen Weg und mit anderen Massnahmen abzuwehren, wofür die Gemeinde verantwortlich zeichnet.Fussweg; Weges; Betrieb; Gemeinde; Fusswege; Sicherheit; Fussgänger; Fussweges; Funktion; Aufhebung; Schulen; Massnahmen;
S 04 277_1Verwaltungsgericht08.07.2005 - Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Öffentliche Verhandlung im IV-Beschwerdeverfahren. Art. 6 Ziff. 1 EMRK verpflichtet das Gericht nicht, nebst dem Vertreter zusätzlich auch die Beschwerdeführerin persönlich anzuhören, zu befragen oder sie Stellung nehmen zu lassen. Das Gericht kann (muss aber nicht) eine persönliche Anhörung (Befragung) der Partei aus freiem Ermessen zwecks Klärung des Prozessstoffes anordnen und durchführen. Abgrenzung zur beweisrechtlichen Einvernahme.Partei; Gericht; Vertreter; Verhandlung; Rechtliche; öffentlich; Mündlich; Befragung; Recht; Anspruch; Beweisantrag; Argumente; Anhörung;
S 04 277_2Verwaltungsgericht08.07.2005 - Art. 61 lit. b ATSG. Das Verwaltungsgericht hat sich grundsätzlich nur mit den von der Partei vorgebrachten Rügen zu befassen. Unzulässigkeit des Nachholens einer in der Beschwerde unterlassenen Begründung im Rahmen des Novenrechts.

Beschwerde; Partei; Begründung; Angefochtene; Vorgebracht; Nicht; Angefochtenen; Novenrecht; Vorbringen; Verfahrens; Beanstandungen;
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