Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
Nr. 60/2017/24Obergericht08.11.2019 - Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses; Erweiterung von Rechtsbegehren; Auslegung von kommunalem Recht durch kantonale Rechtsmittelbehörden; sachlicher Kündigungsgrund; Mahnung; konkludente Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Art. 40 Abs. 1 VRG; Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Rechtsbegehren dürfen nach Ablauf der Beschwerdefrist grundsätzlich nicht mehr erweitert werden. Sie müssen sich zudem grundsätzlich im Rahmen des vorinstanzlichen Streitgegenstands halten (E. 1.3). Kantonale Behörden dürfen im Rechtsmittelverfahren im Anwendungsbereich der verfassungsrechtlichen Gemeindeautonomie nicht von einer vertretbaren Auslegung des kommunalen Rechts durch die Gemeindebehörden abweichen. Sie sind allerdings dann nicht verpflichtet, Rücksicht auf eine andere Auslegung der Gemeinde zu nehmen, wenn diese ihre Auslegung einer kommunalen Vorschrift nicht genügend begründet und den Entscheid darüber den kantonalen Rechtsmittelbehörden überlassen hat (E. 2). Gemeinden sind sowohl für den materiellen Gehalt ihres autonomen Personal-rechts als auch bei dessen Anwendung an die verfassungsmässigen Grundsätze und rechtsstaatlichen Verfahrensprinzipien gebunden. Für die ordentliche Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses müssen sachliche oder triftige Gründe vorliegen, selbst wenn dies im anwendbaren Personalrecht nicht ausdrücklich verankert ist (E. 5.1). Im öffentlichen Dienstrecht ist eine Ermahnung aufgrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismässigkeitsgebots grundsätzlich geboten. Auf eine Mahnung darf ausnahmsweise verzichtet werden, wenn eine solche von vornherein aussichtslos erscheint. Dies ist bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit in aller Regel zu bejahen, da es sich um objektive Umstände handelt, die von der angestellten Person grundsätzlich nicht beeinflusst werden können (E. 6.1). Einer öffentlich-rechtlich angestellten, unverschuldet arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin kann regelmässig erst, aber immerhin gekündigt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen für ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr geeignet ist und sich abzeichnet, dass sie ihre angestammte Stelle nicht wieder wird antreten können (E. 6.3.4). Wer eine neue Stelle antritt, bringt damit in der Regel konkludent zum Ausdruck, dass er nicht mehr an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit der bisherigen Arbeitgeberin interessiert ist. Er erklärt mit der Annahme einer neuen Stelle sinngemäss sein Einverständnis mit der Auflösung des Arbeitsvertrags (E. 7.3.1). Kündigung; Recht; Gemeinde; Arbeitsverhältnis; Person; Hinweis; Personalrecht; Auslegung; Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnisses; Regel;
Nr. 50/2017/25Obergericht05.11.2019 - Lagern, Besitzen oder Aufbewahren von Amphetamin; Strafzumessung bei qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz - Art. 19 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 lit. a BetmG; Art. 47 StGB. Besitz im Sinne des BetmG bedeutet ein vom Herrschaftswillen getragenes tatsächliches Herrschaftsverhältnis an einer Sache, womit immer die tatsächliche Sachherrschaft und der Wille, diese auch auszuüben, massgebend sind (E. 3.1.1). Bejaht beim Zurverfügungstellen des eigenen Gefrierschranks zur Lagerung eines Amphetamingemisches (E. 4.1). Mit einer Menge, welche fast das Fünffache der für einen schweren Fall i.S.v. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG festgelegten Höhe von 36 Gramm Amphetamin er-reicht, ist das objektive Tatverschulden trotz des sehr geringen Tatbeitrags nicht mehr als sehr leicht, sondern als leicht einzustufen (E. 5.2). Festsetzung der Freiheitsstrafe auf das Minimum von 12 Monaten unter Berücksichtigung des sehr leichten subjektiven Tatverschuldens, des Mindeststrafrahmens von Art. 19 Abs. 2 BetmG sowie eines fehlenden Strafmilderungsgrundes i.S.v. Art. 19 Abs. 3 BetmG (E. 5.3 und 5.4). BetmG; Betäubungsmittel; Beschuldigte; Amphetamin; Besitz; Menge; Täter; Gramm; Freiheitsstrafe; Gefrierschrank; Tathandlung; Jucker;
Nr. 10/2019/3Obergericht22.10.2019 - Bemessung des Kinderunterhalts; Aufteilung der Unterhaltskosten zwischen Eltern; Verhältnis von Natural- und Barunterhalt - Art. 276 Abs. 1 und 2 sowie Art. 285 Abs. 1 ZGB. Der Elternteil, der keinen oder einen erheblich geringeren Beitrag an die Pflege und Erziehung des Kindes leistet, hat grundsätzlich für den Kinderunterhalt in Geld aufzukommen. Es steht im Ermessen des Gerichts, auch den hauptsächlich betreuenden Elternteil zu verpflichten, sich am Barunterhalt des Kindes zu beteiligen. Dies ist namentlich dann gerechtfertigt, wenn der betreuende Elternteil leistungs-fähiger ist und die Unterhaltslast für den in bescheidenen Verhältnissen lebenden Unterhaltsschuldner besonders schwer wiegen würde (E. 2.3.1). Eine prozentuale Aufteilung des Barunterhalts auf die Eltern, welche einzig auf deren Freibeträge abstellt und den in natura geleisteten Unterhalt unberücksichtigt lässt, ist unzulässig (E. 2.3.2.1). Berufung; Eltern; Kinder; Barunterhalt; Elternteil; Unterhalt; Berufungsklägerin; Kindes; Berufungsbeklagte; Betreuung;
Nr. 60/2019/17Obergericht22.10.2019 - Submission; Unabänderbarkeit des Angebots nach Ablauf der Eingabefrist; Berichtigung und Erläuterung; Erklärungsirrtum; Ausschluss vom Verfahren; Umtriebsentschädigung - Art. 23 und Art. 25 Abs. 2 OR; Art. 95 Abs. 3 lit. c ZPO; Art. 1 Abs. 3 lit. b und Art. 18 Abs. 1 IVöB; Art. 23 Abs. 4, Art. 27 lit. h, Art. 28 Abs. 2 und Art. 29 Abs. 1 VRöB. Nach Ablauf der Eingabefrist dürfen nur offensichtliche Irrtümer und Fehler im Angebot korrigiert werden. Ein Fehler ist nur dann offensichtlich, wenn er sich schon aus dem Angebot selber ergibt, ohne dass es eines Hinweises oder sonstiger Erläuterungen der Anbieterin bedürfte (E. 3). Liegt kein offensichtlicher, korrigierbarer Fehler vor, können sich die Anbieterin oder die Vergabestelle nicht auf einen Erklärungsirrtum der Anbieterin berufen, soweit dadurch das Angebot nach Ablauf der Eingabefrist inhaltlich abgeändert würde (E. 3.2.2). Weicht ein Angebot von den inhaltlichen Vorgaben der Ausschreibung ab, ist ein strenger Massstab anzulegen. Ausschluss vom Verfahren wegen ausschreibungswidrigem Angebot bejaht (E. 4.1 und E. 4.2). Keine ausnahmsweise Zusprechung einer Umtriebsentschädigung (E. 6.2). Motor; Angebot; Abgasstufe; Beigeladene; Vergabe; Beigeladenen; Motoren; Offerte; VRöB; ZZZAZ; Ausschreibung; Motorentyp; Kanton;
Nr. 60/2019/19Obergericht15.10.2019 - Verwaltungsverfahren; Kostenvorschuss; Nachfrist bei Säumnis; Fristwiederherstellung - Art. 11 und Art. 14 VRG. Begriff der groben Nachlässigkeit bei Fristversäumnis (E. 3). Erwartet eine Partei für die Überweisung eines Bar- bzw. Kostenvorschusses eine Belastungsanzeige von der Bank, ist sie beim Ausbleiben der Anzeige nach Treu und Glauben gehalten, sich vor Fristablauf über den Stand der Überweisung zu erkundigen. Grobe Nachlässigkeit bei Unterlassen des Nachfragens bejaht (E. 5.1). Keine Nachfrist für die Leistung eines Vorschusses, wenn die Folge des Nichteintretens im Säumnisfall angedroht wurde (E. 5.2.2). ässig; Lässigkeit; Recht; Frist; Frist; Hinweis; Zahlung; Vorschuss; Kostenvorschuss; Auftrag; Rekurs; Regierungsrat;
Nr. 60/2018/31Obergericht15.10.2019 - Aufenthaltsbewilligung; Verhältnismässigkeit; Prüfung von Vollzugshindernissen im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren - Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 4 und 6 sowie Art. 96 AIG. Wird die ausländerrechtliche Bewilligung verweigert, prüft die zuständige Behörde zugleich auch die Wegweisung umfassend und hat bei ihrem Entscheid allfälligen Vollzugshindernissen nachzugehen (E. 2). Erforderlich ist eine konkrete Einzelfallprüfung, welche sowohl die Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beschlägt, wie auch im Zuge der Prüfung allfälliger Vollzugshindernisse zu berücksichtigen ist. Wenn Wegweisungsvollzugshindernisse nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, hat die kantonale Behörde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme zu stellen (E. 4.5.3). Sozialhilfe; Beschwerdeführers; Interesse; Aufenthalts; Vollzugs; Sozialhilfeabhängigkeit; Vollzugshindernisse; Diabetes; Prüfung;
Nr. 50/2018/29Obergericht08.10.2019 - Verbindungsbusse - Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 42 Abs. 4 und Art. 50 StGB. Voraussetzungen einer Verbindungsbusse (E. 2.2 und 2.4). Das Gericht hat seine Überlegungen bei der Festsetzung der Busse zu begründen, so dass der Beschuldigte in der Lage ist zu überprüfen, ob alle rechtlich massgebenden Punkte Berücksichtigung gefunden haben (E. 2.3). Verbindungsbusse; Beschuldigte; Busse; Kantonsgericht; Beschuldigten; Übertretung; Freiheitsstrafe; Sanktion; Vergehen; Voraussetzungen;
Nr. 63/2018/52Obergericht08.10.2019 - Hilfsmittel als Eingliederungsmassnahme: Selbstamortisierendes Darlehen bei Erwerbstätigkeit in einem Landwirtschafts- oder Gewerbebetrieb - Art. 8, Art. 21 Abs. 1 und 3 sowie Art. 21ter Abs. 3 IVG; Art. 2 HVI. Voraussetzungen für den Anspruch auf ein selbstamortisierendes Darlehen (E. 2.2 und 5.1). Anspruch vorliegend bejaht (E. 5.5). Melkroboter; Hilfsmittel; Landwirt; Eingliederung; Anspruch; Darlehen; Beschwerdeführers; Arbeit; Leistung; Entlastung; IV-Stelle;
Nr. 60/2019/5Obergericht24.09.2019 - Anfechtung von Rückweisungsentscheiden; intertemporal anwendbares Recht; Verhältnis von gleichlautendem kantonalem und kommunalem Recht - Art. 16 Abs. 1bis VRG; aArt. 35 Abs. 1 BauG; Art. 35 Abs. 1 BauG; Art. 8 Abs. 1 BauO Schaffhausen. Bei einem Rückweisungsentscheid handelt es sich um einen Zwischenentscheid, der nur angefochten werden kann, wenn ein nicht wieder gutzumachender Nachteil droht. Ein solcher ist zu bejahen, wenn die Sache mit verbindlichen Vorgaben, welche die untere Instanz bei ihrem neuen Entscheid befolgen muss, zurückgewiesen wird und dieser insofern kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt (E. 1.1). Es sind keine zwingenden Gründe für eine sofortige Anwendung des seit 1. Januar 2019 geltenden Art. 35 Abs. 1 BauG ersichtlich (E. 4.2). Kantonales Recht geht entgegenstehendem kommunalem Recht vor. Bei gleichlautendem kantonalem und kommunalem Recht ist beim Entscheid über die Rechtsfolgen auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Dabei sind namentlich die Entstehungsgeschichte der beiden identischen Bestimmungen, der Wille der historischen (kommunalen und kantonalen) Gesetzgeber, der (mutmassliche) Wille der aktuellen Gesetzgeber sowie die Umstände der Aufhebung der kantonalen Norm zu berücksichtigen (E. 5.1). Art. 8 Abs. 1 BauO Schaffhausen, der eine gute Gesamtwirkung für Bauten, Anlagen und deren Umschwung vorschreibt, gilt nach Inkrafttreten des neuen Art. 35 Abs. 1 BauG weiterhin (E. 6.3). Gesamtwirkung; Recht; Stadt; Bauordnung; Schaffhausen; Gesetzgeber; Kanton; Hinweis; Entscheid; Regierungsrat; Hinweise; Gemeinde;
Nr. 60/2018/5Obergericht17.09.2019 - Anbauten; Nebennutzfläche; Aussennutzfläche - Ziff. 2.3 Anhang BauG. Es rechtfertigt sich, die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebennutzflächen sinngemäss heranzuziehen, um zu beurteilen, ob eine Baute nur Nebennutzflächen im Sinne von Ziff. 2.3 Anhang BauG enthält (E. 4.2.1). Aussen; Terrasse; Nebennutzfläche; Aussen-; Gebäude; Anbaute; Nutzfläche; Baute; SIA-Norm; Hauptnutzfläche; Nebennutzflächen;
Nr. 60/2018/1Obergericht10.09.2019 - Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel - Art. 37 Abs. 1 und 2, Art. 62 Abs. 1 lit. c und Art. 96 Abs. 2 AIG; Art. 66, Art. 67 Abs. 1 und Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE. In verfassungskonformer Auslegung ist bei einem nicht in den Arbeitsmarkt zu integrierenden und nicht vermittlungsfähigen Gesuchsteller nicht von einer anspruchzerstörenden Arbeitslosigkeit i.S.v. Art. 37 Abs. 2 AIG auszugehen (E. 4.2). Der Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG i.V.m. Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE ist zu bejahen, wenn nach einem Mahnschreiben keine Bemühungen zur Schuldentilgung oder zur Lösungssuche mit Gläubigern erfolgen (E. 4.3.1, 4.3.5). Formelle Verwarnung i.S.v. Art. 96 Abs. 2 AIG aufgrund Vorliegens eines Grenzfalls, langer Aufenthaltsdauer und bislang ausgebliebener formeller Verwarnung (E. 4.4.3). Kanton; Kantons; Aufenthalt; Aufenthalts; Kantonswechsel; Schaffhausen; Arbeit; Betreibung; Aufenthaltsbewilligung; Schulden; Schweiz;
Nr. 60/2017/5Obergericht10.09.2019 - Pachtlandvergabe; Rechtsmittelweg; Ausschluss wegen fehlender Flächenangabe; Treu und Glauben - Art. 29a BV; Art. 17 Abs. 1 KV; Art. 2 Abs. 1 FHG. Eine als privatrechtlich zu qualifizierende Vergabe von Pachtland durch ein Gemeinwesen kann gestützt auf die Rechtsweggarantie auf dem verwaltungsrechtlichen Weg angefochten werden, sofern sich der zivilprozessuale Rechtsschutz als ungenügend erweist. Offengelassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung, wonach sämtliche Handlungen des Gemeinwesens im Sinne einer Zweistufentheorie auf dem Verwaltungsrechtsweg angefochten werden können, zukünftig festzuhalten sein wird (E. 3.2.1 und 3.2.2). Ob eine Bewerbung um Pachtland bei der Vergabe wegen fehlender Angabe der landwirtschaftlichen Betriebsfläche nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen werden darf, bestimmt sich nach den Ausschreibungsbedingungen. Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben bejaht (E. 5.2). Pachtland; Bewerber; Bewerberin; Recht; Vergabe; Flächenangabe; Gemeinwesen; Einwohnergemeinde; Bewerbung; Betriebsfläche;
Nr. 50/2018/4Obergericht20.08.2019 - Rückweisung an die Staatsanwaltschaft zur Beweiserhebung; Sistierung des Verfahrens - Art. 329 Abs. 2 und Art. 389 Abs. 3 StPO. Die Erhebung zahlreicher neuer Beweise sprengt den Rahmen eines gerichtlichen Beweisergänzungsverfahrens, weil es sich dabei nicht mehr um eine bloss punktuelle Ergänzung des Beweisverfahrens i.S.v. Art. 389 Abs. 3 StPO handelt. Es ist in erster Linie die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, ein korrektes und vollständiges Vorverfahren durchzuführen und die entsprechenden Beweiserhebungen zu tätigen. Dies ergibt sich auch aus dem Grundsatz der Rollentrennung, einem Teilaspekt des Anklageprinzips (E. 3.2). Beweise; Staatsanwaltschaft; Gericht; Anklage; Akten; Verfahren; Beschuldigte; Berufung; Rechtsmittelverfahren; Hinweis; Rückweisung;
Nr. 50/2019/1 und 50/2019/9Obergericht13.08.2019 - Versuchte schwere Körperverletzung; Gewaltdarstellungen; Landesverweisung; Härtefallprüfung - Art. 8 EMRK, Art. 13 BV, Art. 66a Abs. 2, Art. 122 i.V.m. 22 Abs. 1 und Art. 135 Abs. 1bis StGB. Qualifizierung eines Faustschlags auf das Auge als versuchte schwere Körperverletzung (E. 4.2). Nur grausame Gewaltdarstellungen sind strafbar. Rechtsprechungsübersicht zum Kriterium der Grausamkeit (E. 5.2). Anwendung im konkreten Fall (E. 5.3). Kriterien und Vorgehensweise bei der Prüfung eines Härtefalls im Rahmen der obligatorischen Landesverweisung (E. 9.2-9.7). Bemessung der Dauer der Landesverweisung (E. 9.8). Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS; E. 9.9). Beschuldigte; Landes; Landesverweis; Landesverweisung; Schweiz; Beschuldigten; Gewalt; Interesse; Recht; Körper; Ehefrau; Familie; Härte;
Nr. 60/2019/1Obergericht30.07.2019 - Kostentragung bei ausserkantonalen Fremdplatzierungen; Rückforderung durch den Kanton; Entscheidkompetenz; Rechtsmittelweg; Parteientschädigung an obsiegende Behörde - Art. 19 IVSE; Art. 48 Abs. 2 VRG; Art. 44 JG; Art. 8 Abs. 1 und Art. 34 Abs. 1 SHEG; §§ 2a, 5 Abs. 2 und 72 Abs. 3 SHEV. Übernimmt der Kanton Schaffhausen im interkantonalen Verhältnis die Kosten einer Fremdplatzierung, so kommt im innerkantonalen Verhältnis der Entscheid darüber, ob dem Kanton die übernommenen Kosten zurückzuerstatten sind, der jeweiligen Gemeinde zu (E. 1.2.1 und E. 1.2.2). Ersucht das kantonale Sozialamt eine Gemeinde um Rückerstattung von Fremdplatzierungskosten, hat es einen ablehnenden Beschluss der Gemeinde zunächst mit Rekurs beim Departement des Innern anzufechten (E. 1.2.3 und E. 1.2.4). Keine Abweichung vom Grundsatz, wonach obsiegenden Behörden keine Parteientschädigung zugesprochen wird (E. 2). Kanton; Gemeinde; Sozialhilfe; Verwaltung; Entscheid; Sozialamt; Schaffhausen; Departement; Obergericht; Rekurs; Innern; Zuständigkeit;
Nr. 67/2016/2 und 67/2016/4-67/2016/16Obergericht26.07.2019 - Erschliessungsbeiträge; Verhältnis zwischen Mehrwertbeiträgen und gewässerschutzrechtlichen Benutzungsgebühren - Art. 19 Abs. 2 RPG; Art. 60a Abs. 1 GSchG; Art. 76 Abs. 1, Abs. 3 lit. b und Abs. 5 BauG; Art. 19 Abs. 1 EG GSchG; § 17 Abs. 4 GSchVV; Art. 11 BGO Wilchingen. Der Ersatz einer nachträglich ungenügend gewordenen, nicht mehr den Vorschriften entsprechenden Abwasseranlage ist vorbehältlich eines Ausbautatbestands mit Benutzungsgebühren und nicht mit Mehrwertbeiträgen zu finanzieren (E. 5.4). Erschliessung; Abwasser; GSchG; Abwasseranlage; Gebühren; Abwasseranlagen; Gewässer; Gemeinde; Beiträge; Gewässerschutzgesetz;
Nr. 60/2018/30Obergericht09.07.2019 - Einsicht in Protokolle der Wahlvorbereitungskommission des Kantonsrats; Öffentlichkeitsgrundsatz; Interessenabwägung - Art. 47 Abs. 3 KV; Art. 14 Abs. 1bis KRG; Art. 8a und Art. 8b OrgG; Art. 8 Abs. 1 und Art. 10 DSG/SH. Öffentlichkeit von Kommissionsprotokollen (E. 2.1-2.2). Geltung und Einschränkungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes (E. 2.3.1-2.3.2) und Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes (E. 2.6.3). Personendaten von Kandidierenden, welche durch den Kantonsrat in ein öffentliches Amt gewählt wurden, sind Dritten im Rahmen der Einsicht in die Protokolle der Wahlvorbereitungskommission grundsätzlich bekannt zu geben, soweit die Daten in Zusammenhang mit der Qualifikation und Eignung für das Amt stehen und für die Nachvollziehbarkeit des Auswahlverfahrens relevant sind (E. 2.7.1). Bedeutung der Kontrollfunktion der Medien (E. 2.7.2). Interesse; Person; Kommission; Personen; Einsicht; Öffentlichkeit; Interessen; Kantons; Daten; Bewerbung; Personendaten; DSG/SH; Bewerber;
Nr. 60/2016/17Obergericht21.06.2019 - Baubewilligung; Heilung einer Verletzung der Begründungspflicht im Beschwerdeverfahren; Ausnahmebewilligung; Sondernutzungskonzession - Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 25a RPG; Art. 31, Art. 51 und Art. 66 BauG; Art. 15 und Art. 16 StrG. Ein Verstoss gegen die Begründungspflicht kann behoben werden, wenn die Vorinstanz im Beschwerdeverfahren eine genügende Begründung nachschiebt. Ist der Begründungsmangel nicht besonders schwerwiegend, kann eine Heilung auch dadurch erfolgen, dass die mit voller Kognition ausgestattete Beschwerdeinstanz der beschwerdeführenden Partei vor Erlass ihres Entscheides Gelegenheit einräumt, zu der in Aussicht genommenen Begründung Stellung zu nehmen (E. 3.1). Die Auslegung von Art. 51 BauG ergibt, dass es sich bei Art. 31 BauG nicht um eine lex specialis zur genannten Norm handelt. Die beiden Bestimmungen regeln unterschiedliche Sachverhalte (E. 5 ff.). Eine Sondernutzung kann bereits vorliegen, wenn im öffentlichen Raum allein der Luftraum und/oder das Erdreich benutzt werden. Die Einhausung einer Strasse in öffentlicher Hand setzt eine Sondernutzungskonzession voraus, selbst wenn dadurch die ordnungsgemässe Sondernutzung; Gemeingebrauch; Strasse; Recht; Ausnahmebewilligung; Baute; Strassen; Sondernutzungskonzession; Hinweis; Auslegung;
Nr. 60/2015/36Obergericht04.06.2019 - Baubewilligung; Ausnahmen für Bauten ausserhalb der Bauzonen; Standortgebundenheit; Interessenabwägung; Koordinationsgebot - Art. 24 und Art. 25a RPG; Art. 52 und Art. 66 BauG. An das Erfordernis der Standortgebundenheit für Bauten ausserhalb der Bauzonen sind strenge Anforderungen zu stellen. Eine negative Standortgebundenheit wegen einer fehlenden adäquaten Bauzone ist nur in ausgesprochenen Ausnahme-fällen denkbar. Die Bejahung der Standortgebundenheit im Sinne von Art. 24 lit. a RPG setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die sich mit derjenigen nach Art. 24 lit. b RPG überschneidet (E. 6.2). Bei der Interessenabwägung im Sinne von Art. 24 lit. b RPG sind alle vom Projekt betroffenen öffentlichen und privaten Interessen zu berücksichtigen. In erster Linie sind dies die Anliegen der Raumplanung selbst, namentlich die Interessen des Um-welt-, Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutzes, aber auch technische Aspekte (E. 7.2). Koordinationsgebot. Beim Waldabstand handelt es sich nicht um einen unter-geordneten Aspekt, der sich sinnvoll isoliert beurteilen lässt (E. 7.4). Standort; Standortgebundenheit; Interesse; Interessen; Bauzone; Interessenabwägung; Raumplanung; Pfadiheim; Bauzonen; Hinweis; Planung;
Nr. 63/2017/14Obergericht28.05.2019 - Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente; Mietkosten für eine Garage; Transportkosten zum nächstgelegenen medizinischen Behandlungsort - Art. 10 Abs. 1 lit. b, Art. 14 Abs. 1 lit. e und Art. 14 Abs. 2 ELG; § 18 Abs. 2 ELV/SH. Mietkosten für eine Garage können auch dann nicht als Ausgabe im Sinn von Art. 10 Abs. 1 lit. b ELG anerkannt werden, wenn eine Person gesundheitsbedingt auf ein Auto (oder ein anderes Fahrzeug) angewiesen ist (E. 3.2 und 3.3). Für eine Übernahme der Garagenmiete als Krankheits- und Behinderungskosten fehlt eine hinreichende gesetzliche Grundlage (E. 4.3). Garage; Ergänzungsleistung; Transport; Ergänzungsleistungen; Mietkosten; Ausgabe; Person; Ausgleichskasse; Transportkosten; Fahrzeug;
Nr. 63/2017/45Obergericht24.05.2019 - Individuelle Prämienverbilligung; Nichteinreichung der Steuererklärung; Ermessensveranlagung - Art. 21 Abs. 4 ATSG; Art. 1 Abs. 2 lit. c, Art. 4 Abs. 2 lit. c sowie Art. 65 Abs. 1 und Abs. 3 KVG; Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 KVG/SH; § 10, § 12 Abs. 2 und 3 sowie § 14 KVD; § 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 KVV/SH; Art. 5 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 VRG. Gemäss § 14 Abs. 1 KVV/SH entfällt der Prämienverbilligungsanspruch bei pflichtwidrig nicht eingereichter Steuererklärung. Weist eine steuerliche Ermessensveranlagung weder ein steuerbares Einkommen noch ein steuerbares Vermögen aus und bescheinigt sie folglich bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse, ist die Anwendung von § 14 Abs. 1 KVV/SH überspitzt formalistisch (E. 5.3). Offen gelassen, ob eine Verknüpfung von steuerrechtlichen Versäumnissen und dem Anspruch auf Prämienverbilligung grundsätzlich bundesrechtskonform ist und ob die Regelung in einer Verordnung eine genügende gesetzliche Grundlage darstellt (E. 5.3 und E. 6). Prämien; Steuer; Prämienverbilligung; Anspruch; AHV-Ausgleichskasse; Ermessen; Person; Ermessensveranlagung; Steuererklärung;
Nr. 60/2017/48Obergericht21.05.2019 - Sozialhilfe; stabiles Konkubinat; Leistungskürzung; Auswirkung auf andere Familienmitglieder - Art. 12 BV; Art. 276 Abs. 2 ZGB; Art. 23 SHEG. Stabile Konkubinatspaare sind nicht besser zu stellen als ein unterstütztes Ehe-paar. Diese Betrachtungsweise basiert auf der tatsächlich gelebten Solidarität in einem gefestigten Konkubinat (E. 4.4). Liegt eine Notlage aufgrund eines zumutbaren Taglohnprogramms bloss in reduzierter Form vor, ist die wirtschaftliche Hilfe für die gesamte Unterstützungseinheit zu reduzieren (E. 4.5). Die Pflicht zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen besteht unabhängig von der Frage des Sorgerechts (E. 4.7). Unterstützung; Sozialhilfe; Konkubinat; Unterstützungseinheit; Taglohnprogramm; Notlage; Leistung; Stiftung; Kinder; Ehepaar; Hilfe;
Nr. 50/2018/33Obergericht09.04.2019 - Obligatorische Landesverweisung; Härtefallprüfung - Art. 66a Abs. 2 StGB. Kriterien und Vorgehensweise bei der Prüfung eines Härtefalls im Rahmen der obligatorischen Landesverweisung (E. 9.4 - 9.7). Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS; E. 9.8). Beschuldigte; Landes; Landesverweisung; Beschuldigten; Schweiz; Serbien; Interesse; Freiheitsstrafe; Interessen; Ausschreibung; Härtefall;
Nr. 50/2018/6Obergericht26.03.2019 - Versuchtes Führen eines Motorfahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand - Art. 22 Abs. 1 StGB; Art. 31 Abs. 1 und 2 sowie Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG; Art. 2 der Verordnung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr. Wer sich qualifiziert angetrunken in ein Fahrzeug setzt - mit der Absicht dieses zu führen - und bei laufendem Motor einschläft, macht sich des Führens eines Motorfahrzeugs in qualifiziert angetrunkenem Zustand schuldig (E. 3.3). Versuchte Begehung (E. 3.4). Beschuldigte; Motor; Fahrzeug; Kantonsgericht; Aussage; Beschuldigten; Aussagen; Zustand; Bahnhof; Hause; Motorfahrzeug; Polizei;
Nr. 60/2018/38Obergericht08.03.2019 - Opferhilfeentschädigung; Verwirkungsfrist; Treu und Glauben - Art. 9 BV; Art. 8 ZGB; Art. 25 Abs. 2 und Art. 48 lit. a OHG; Art. 16 Abs. 3 aOHG. Beweislast und Beweismass bezüglich Zeitpunkt der Straftat (E. 2 und 3.4). Kommt die altrechtliche zweijährige Verwirkungsfrist zur Anwendung und wurde das Entschädigungsgesuch nach Ablauf der Verwirkungsfrist eingereicht, ist zu prüfen, ob das Gesuch nach Treu und Glauben rechtzeitig erfolgte (E. 4.1). Rechtzeitigkeit des Gesuchs verneint (E. 4.2.3, 4.3.3 und 4.4.3). Opfer; Entschädigung; Gesuch; Opferhilfe; Sozialamt; Genugtuung; Übergriff; Verwirkung; Verwirkungsfrist; Fachstelle; Hilfe; Beweis;
Nr. 51/2016/60Obergericht05.03.2019 - Amtsgeheimnis; Weiterleitung von Patientenakten; Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung - Art. 443 Abs. 2 und Art. 448 Abs. 4 ZGB; Art. 320 Abs. 1 StGB; Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO. Im Rahmen der rechtmässigen Amtshilfe i.S.v. Art. 448 ZGB ist ein Verstoss gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Art. 320 StGB gerechtfertigt und eine Entbindung entfällt (E. 3.4). Spitex; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Amtshilfe; Behörde; Beamte; Entbindung; Behördenmitglieder; Person; Meldepflicht;