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Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
Nr. 60/2014/25 | Obergericht | 30.12.2016 - Steuererlass bei hoher Verschuldung - Art. 186 StG; Art. 3 Abs. 2 Steuererlass-verordnung. Bei einer erheblichen Verschuldung führt ein Erlass der Steuern nicht zu einer langfristigen und dauernden Sanierung der wirtschaftlichen Lage der betroffenen Personen. Der Steuererlass würde nur den übrigen Gläubigern zugutekommen. Aus diesem Grund ist es dem Staat nicht möglich, auf den Bezug der Steuern zu verzichten (E. 4). | Steuer; Steuern; Person; Steuererlass; Erlass; Sanierung; Gläubiger; Gläubigern; Bezug; Amtsbericht; Finanzdepartement; Härte; |
Nr. 60/2015/43 | Obergericht | 30.12.2016 - Wildschadenschätzung; Anfechtung nach Einigung - Art. 28 Abs. 2 lit. a und Art. 30 Abs. 2 JagdG; Art. 50 Abs. 1 VRG; Art. 239 und Art. 241 ZPO. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren der Wildschadenschätzung ist ein Vergleich zulässig. Anschliessend bedarf es eines förmlichen, aber nicht näher zu be-gründenden Abschreibungsentscheids. Dieser hat - anders als im Zivilprozess - konstitutive Wirkung; er kann mit dem ordentlichen Rechtsmittel der Verwaltungs-gerichtsbeschwerde angefochten werden (E. 1.3). Im vorliegenden Fall war zu prüfen, ob die dem Abschreibungsentscheid zu-grundeliegende Willenserklärung wegen eines Willensmangels unwirksam sei (E. 1.4). Das ist unter den gegebenen Umständen nicht der Fall (E. 2). | Vergleich; Schätzung; Recht; Verfahren; JagdG; Entscheid; Abschreibungsentscheid; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Schätzungskommission; |
Nr. 60/2015/25 | Obergericht | 20.12.2016 - Baubewilligung; Einordnung einer Baute; Kostenverlegung bei Rück-weisungsentscheid - Art. 6 Abs. 2 NHG; Art. 106 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO; Art. 5 Abs. 1 VRG; Art. 35 Abs. 1 und Abs. 2 BauG; Art. 14 Abs. 2 lit. a NHG/SH; Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3, Art 31 Abs. 2 lit. b und Art. 60 Abs. 2 Bauordnung Stadt Schaff-hausen. Für Neubauten im Gebiet schützenswerter Ortsbilder (ISOS- und BLN-Gebiet), welche erhebliche Auswirkungen auf das Ortsbild haben können, hat die Kantonale Natur- und Heimatschutzkommission in ihrer Fachstellungnahme eingehend zu er- örtern, inwiefern das konkrete Bauprojekt die erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung und Einordnung erfüllt (E. 2.4.1-2.4.3). Notwendigkeit einer Stel-lungnahme der Stadtbildkommission zum definitiv eingereichten Bauprojekt (E. 2.4.3). | Stadt; Strasse; Projekt; Stadtbildkommission; Schaffhausen; Altstadt; Bundes; Gebiet; Regierungsrat; Natur; X-Strasse; Ortsbild; Kanton; |
Nr. 60/2016/39 | Obergericht | 16.12.2016 - Kantonsratswahl; Nachzählung, Losentscheid - Art. 34 Abs. 2 BV; Art. 2e Abs. 1 und Art. 26a WahlG; § 34 Proporzwahlverordnung. Bei der Proporzwahl für den Kantonsrat ist nur dann eine Nachzählung vorzuneh-men, wenn hinreichende Verdachtsmomente für Unregelmässigkeiten bestehen. Ist dies nicht der Fall, ist bei Stimmengleichheit auf einer Liste direkt das Los zu ziehen (Mehrheitsmeinung; E. 4.5). Der Umstand, dass in Neuhausen am Rheinfall überdurchschnittlich viele ungültige Wahlzettel gezählt worden sind, begründet für sich allein keinen Verdacht auf Un-richtigkeit des Ergebnisses (E. 5.1.2). | Kanton; Zählung; Kantons; Kantonsrat; WahlG; Recht; Kantonsrats; Proporzwahl; Stimmen; Liste; Unregelmässigkeit; Regierungsrat; |
Nr. 60/2012/44 | Obergericht | 06.12.2016 - Besoldung der Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte - Art. 8 Abs. 3 BV; Art. 3 GlG. Die Schaffhauser Kindergartenlehrkräfte, deren Besoldung mit der Lohnrevision im Jahr 2005 deutlich angehoben wurde, waren im früheren, bis Ende Oktober 2005 geltenden Lohnsystem des Kantons Schaffhausen geschlechtsbedingt diskrimi-niert entlöhnt (E. 5.1 - E. 5.3). Für die älteren Kindergartenlehrkräfte besteht diese Lohndiskriminierung im neuen, seit Anfang November 2005 geltenden Lohnsystem teilweise weiter, weil für sie verglichen mit den jüngeren Kindergartenlehrkräften eine viel geringere Anhebung des Lohns erfolgte und sie in den unteren Bandpositionen des Lohnbands verblie-ben (E. 6.1 und E. 6.2). | Beschwerdeführerinnen; Kindergärtnerin; Kindergärtnerinnen; Lohns; Funktion; Lohnband; Über; Löhne; Überführung; Lohnsystem; Kanton; |
Nr. 40/2016/28 | Obergericht | 25.11.2016 - Konkurseröffnung; Wirkungsdauer des Handelsregistereintrags - Art. 40 und Art. 230 Abs. 3 SchKG. Der Schuldner untersteht noch während sechs Monaten, nachdem die Löschung der Handelsregistereintragung publiziert wurde, der Konkursbetreibung. Diese Nachwirkungsfrist gilt auch, wenn das Handelsregisteramt die Eintragung löschte, weil das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt wurde. Der Gläubiger hat in diesem Fall die Wahl, die Betreibung auch auf Pfändung fortzusetzen. | Konkurs; SchKG; Betreibung; Handelsregister; Konkursverfahren; Gläubiger; Konkurseröffnung; Löschung; Pfändung; Schuldner; Verfügung; |
Nr. 10/2014/13 und 10/2014/21 | Obergericht | 15.11.2016 - Forderung aus Arbeitsvertrag; Beginn des Arbeitsverhältnisses; Über-stundenarbeit; Beweismass; überschiessendes Beweisergebnis; antizipierte Beweiswürdigung - Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 319 Abs. 1, Art. 320 Abs. 2, Art. 321c Abs. 3 und Art. 322 Abs. 1 OR; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1, Art. 152 Abs. 1 und Art. 164 ZPO. Die Vernichtung eines Beweismittels führt noch nicht zur Beweislastumkehr. Je-doch ist das Regelbeweismass auf das Beweismass der überwiegenden Wahr-scheinlichkeit herabzusetzen, wenn die Beweisnot objektiv dem Beweisgegner zu-zurechnen ist (E. 8.2). Nachweis des Beginns des Arbeitsverhältnisses; Berücksichtigung eines über-schiessenden Beweisergebnisses, wenn es im Rahmen dessen liegt, was von den Parteien behauptet wurde (E. 8.3). Nachweis der Überstundenarbeit; Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung (E. 9). | Berufung; Berufungs; Arbeit; Beweis; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Berufungskläger; Kantonsgericht; Arbeitsstunden; Überstunden; |
Nr. 61/2014/2 | Obergericht | 11.11.2016 - Pensionspreis eines Alters- und Pflegeheims; abstrakte Normenkontrolle - Art. 46 JG; Art. 52 Abs. 1 und Art. 54 Abs. 1 VRG; Art. 9 Abs. 2 AbPG; § 29 Abs. 1 AbPV; Art. 2 Abs. 1 Taxordnung Alters- und Pflegeheim Stein am Rhein. Der in der Taxordnung eines Altersheims festgesetzte Pensionspreis kann im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle überprüft werden. Der Umstand, dass die auf den Erlass gestützten Individualverfügungen mit den einschlägigen Rechts-mitteln angefochten und dabei vorfrageweise auch die Rechtmässigkeit des Er-lasses überprüft werden können, schliesst die abstrakte Normenkontrolle nicht aus (E. 1.1-1.4). Bei der abstrakten Normenkontrolle braucht es kein unmittelbares, aktuelles schutzwürdiges Interesse, sondern nur eine virtuelle Betroffenheit (was hier jeden-falls auf einen Gesuchsteller zutrifft). Die blosse Wahrnehmung öffentlicher Inter-essen begründet die Legitimation dagegen nicht (E. 2.2). Die abstrakte Normenkontrolle hat nur kassatorische Funktion. Verlangt werden kann nur die Aufhebung der angefochtenen Vorschrift, und zwar mit Wirkung ab Veröffentlichung des Aufhebungsentscheids, d.h. nicht rückwirkend (E. 2.3). In einem Alters- und Pflegeheim darf der Gesamtertrag der Taxpauschalen für Ho-tellerie die Gesamtkosten der effektiven Hotellerieleistungen nicht übersteigen. Es ist rechtswidrig, wenn mit dem Pensionspreis im Ergebnis die Restkosten der Pfle-ge finanziert werden (E. 3.3). Eine solche unzulässige Querfinanzierung lag hier bis zur angefochtenen Neuregelung vor (E. 3.4.1-3.4.3). Es ist zulässig, die für die bisherigen Kostenrechnungen verwendete Aufteilungs- und Umlagepraxis im Hinblick auf eine Überprüfung der Taxkalkulation neu zu beurteilen und anzupassen, auch wenn damit im Ergebnis eine Änderung der Auf-teilung der Gesamtkosten auf die Pensionskosten und die Kosten der andern Kos-tenträger (Pflege und Betreuung) verbunden ist (E. 3.5.2). Die für die Taxordnung 2015 vorgenommene Neukalkulation der Pensionskosten (mit angepasster Aufteilung der Personalkosten und Umlage verschiedener Hilfs-kosten) liegt innerhalb des Ermessensspielraums der Behörde. Sie führt zu einer Vollkostenrechnung, die keine Querfinanzierung der Pflegekosten mehr bewirkt. Die Festsetzung des Pensionspreises für 2015 verstösst damit nicht gegen über-geordnetes Recht (Mehrheitsmeinung; E. 3.5.4 und 3.6). | Pflege; Pension; Pensions; Gesuch; Gesuchs; Betreuung; Recht; Gesuchsteller; Normen; Hotellerie; Pensionspreis; Stadt; Leistung; Verwaltung; |
Nr. 10/2016/22 | Obergericht | 28.10.2016 - Anfechtung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses; Fristwahrung - Art. 75 i.V.m. Art. 712m Abs. 2 ZGB; Art. 62 Abs. 1 und Art. 64 Abs 2 ZPO. Die einmonatige Klagefrist zur Anfechtung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses ist erfüllt, wenn innert dieser Frist das Schlichtungsgesuch gestellt wird. Die Ausstellung der Klagebewilligung nach erfolglosem Schlichtungsgesuch hat auf die Fristeinhaltung keinerlei Wirkungen. | Klage; Frist; Schlichtungsgesuch; Klagebewilligung; Stockwerkeigentümer; Klagefrist; Berufung; Kantonsgericht; Recht; Anfechtung; |
Nr. 60/2016/29 | Obergericht | 25.10.2016 - Submission; Bewertung des Schlüsselpersonals, Transparenz des Vergabe-verfahrens, Gleichbehandlung der Anbieter - Art. 1 Abs. 3 lit. b und lit. c IVöB; Art. 12 lit. m, Art. 14 lit. i und Art. 32 Abs. 1 VRöB. Aufgrund der Submissionsunterlagen durften die Anbieter davon ausgehen, dass die Arbeiten zeitlich begrenzt und nicht über Jahre zu leisten seien und ihr Schlüs-selpersonal nicht längerfristig beansprucht werde. Die letztlich nur mit dem Alter der hauptsächlichen Schlüsselperson begründete Bewertung des Schlüsselperso-nals der Beschwerdeführerin nur mit der Hälfte der für das Zuschlagskriterium vor-gesehenen Punktzahl verstösst unter den gegebenen Umständen gegen die Grundsätze der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Gleichbehandlung der Anbieter. | üsse; Schlüsselperson; Vergabe; Schlüsselpersonal; Angebot; Erfahrung; Ingenieur; Projekt; Bewertung; Anbieter; Zuschlag; Vergabestelle; |
Nr. 60/2016/26 | Obergericht | 20.09.2016 - Submission; Beschwerdelegitimation, anwendbares Verfahren - Art. 7 Abs. 1bis, Art. 12 Abs. 1 lit. bbis, Art. 12bis, Art. 15 Abs. 1bis lit. a und lit. e sowie Anhang 2 IVöB; Art. 3 VRöB; Art. 36 Abs. 1 VRG. Im Einladungsverfahren gibt es keine selbständig anfechtbare Ausschreibung. Mängel der Einladung und die Wahl der Verfahrensart können daher auch noch im Rahmen der Anfechtung des Zuschlags gerügt werden (E. 1.1). Der nicht berücksichtigte Teilnehmer eines Einladungsverfahrens ist auch zur Rüge legitimiert, es sei zu Unrecht auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet worden; er verwirkt diese Rüge mit der Teilnahme nicht. Für die erforderliche Beschwer ist massgebend, ob ihm der Antrag, den Zuschlag aufzuheben und ein Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung durchzuführen, insoweit einen Vorteil bzw. einen praktischen Nutzen bringen könnte, dass er eine neue Chance auf den Zuschlag erhält (E. 1.2). Das Einladungsverfahren ist nur unterhalb gewisser Schwellenwerte zulässig. Dabei ist der Wert des einzelnen bzw. einheitlichen Auftrags als solchen massgebend (E. 2.1). Umfasst der Auftrag Leistungen sowohl des Bauhaupt- als auch des Baunebengewerbes, kommt es für die Zuordnung darauf an, welcher Teil als wesentlich zu betrachten ist bzw. im Vordergrund steht (E. 2.2). Hier geht es im Wesentlichen um Leistungen des Bauhauptgewerbes, auch wenn gewisse Teilarbeiten für sich gesehen unter das Baunebengewerbe fallen. Der (Gesamt-)Wert des Auftrags übersteigt den einschlägigen Schwellenwert. Demnach war das Einladungsverfahren nicht zulässig (E. 2.2). | Auftrag; Vergabe; Verfahren; Einladung; Ausschreibung; Einladungsverfahren; Auftrags; Zuschlag; Angebot; Schwellenwert; Baunebengewerbe; |
Nr. 60/2016/10 und 60/2016/12 | Obergericht | 20.09.2016 - Einsicht in Sitzungsprotokolle der Kantonsratskommissionen; Rechtsschutz; Auslegung der massgebenden Vorschriften - Art. 47 Abs. 3 KV; Art. 14 Abs. 1bis KRG; Art. 8a und Art. 8b OrgG; Art. 44 Abs. 1 ilt. d JG; Art. 36 Abs. 1 VRG. Verfügungen des Kantonsratsbüros über die Gewährung des Rechts zur Einsicht in die Protokolle von Kantonsratskommissionen sind mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht anfechtbar (E. 1.2). Die angefochtenen Verfügungen sind aufgrund des Zeitablaufs weitgehend gegenstandslos geworden. Da es sich aber um eine grundsätzliche Frage handelt, welche andernfalls kaum rechtzeitig geklärt werden könnte, besteht ein schutzwürdiges Interesse an der Behandlung der gestellten Feststellungsanträge (E. 1.3). Die Sitzungen der Kantonsratskommissionen sind im Kanton Schaffhausen nicht öffentlich; in die Protokolle kann jedoch aufgrund der im Rahmen der Umsetzung der neuen Kantonsverfassung getroffenen Regelung von Art. 14 Abs. 1bis KRG nach Erledigung des betreffenden Geschäfts Einsicht genommen werden. Dies dient im Sinne einer Mittellösung der Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips bezüglich der Arbeit der Kantonsratskommissionen (E. 2). Absicht der vom Gesetzgeber getroffenen Mittellösung war es, die laufende Kommissionsarbeit vor öffentlicher Einflussnahme freizuhalten, aber die Einsicht in die Kommissionsprotokolle im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips zu ermöglichen. Die Einsicht in die Kommissionsprotokolle ist entsprechend dem vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Willen ab Abschluss der Beratungen im Kantonsrat und damit vor Ablauf der Referendumsfrist bzw. vor der allfälligen Durchführung einer Volksabstimmung zu gewähren. Der Schutz der demokratischen Willensbildung vor einer Irreführung der Stimmberechtigten durch aus dem Zusammenhang gerissene Äusserungen von Kommissionsmitgliedern kann kein Grund für die Verweigerung der Einsicht bzw. eine Ausdehnung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutzfrist sein. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche oder private Interessen, die gegen eine Einsicht sprechen, was vor allem im Bereich der parlamentarischen Oberaufsicht denkbar ist (E. 3). Aus Verfassung und Gesetz kann nur ein Anspruch auf Einsicht in die Protokolle an Ort und Stelle und auf Anfertigung oder Aushändigung von schriftlichen Kopien, nicht aber auf Zustellung von Protokollen in elektronischer Form abgeleitet werden (E. 4). | Kommission; Kanton; Kantons; Kantonsrat; Einsicht; Kantonsrats; Recht; Kommissionsprotokolle; Protokoll; Öffentlichkeit; Protokolle; |
Nr. 60/2015/42 | Obergericht | 02.09.2016 - Baugesuch für zusätzliche Autoabstellplätze zu einem Dreifamilienhaus; An-fechtungsbefugnis der Standortgemeinde - Art. 19 RPG; Art. 44 Abs. 1 lit. a JG; Art. 18 Abs. 2 i.V.m. Art. 36 Abs. 3 VRG; Art. 73 BauG; Art. 24 Bauordnung Neuhausen am Rheinfall. Rückweisungsentscheide in Bausachen können von den Betroffenen, insbesondere auch von der Gemeinde als betroffener Baubehörde, mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, wenn prozessökonomische Gründe hierfür sprechen, namentlich wenn dadurch allenfalls ohne weitere vorinstanzliche Abklärungen ein Endentscheid herbeigeführt werden kann (E. 1). In der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall ist die Höchstzahl der einem Wohnhaus dienenden privaten Autoabstellplätze nicht begrenzt, weshalb mehr solche Plätze als minimal erforderlich erstellt werden können. Ein Projektänderungsgesuch mit mehr Abstellplätzen muss öffentlich ausgeschrieben werden (E. 2.4). | Gemeinde; Regierungsrat; Autoabstellplätze; Neuhausen; Parkierung; Rheinfall; Parkierungsmöglichkeiten; Abstellplätze; Recht; Strasse; |
Nr. 10/2014/29 | Obergericht | 16.08.2016 - Art. 56 Ziff. 2, Art. 63 und Art. 265a Abs. 4 SchKG; Art. 145 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 ZPO. Klage auf Bestreitung neuen Vermögens; Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Betreibungsferien auf die Klagefrist | SchKG; Klage; Recht; Betreibung; Frist; Vermögens; Verfahren; Betreibungsferien; Staehelin; Bestreitung; Feststellung; Kantonsgericht; |
Nr. 60/2016/20 | Obergericht | 12.08.2016 - Förmliche Aufsichtsbeschwerde - Art. 30 VRG. Das Recht des Kantons Schaffhausen kennt auch im Bereich der Verwaltungsrechtspflege eine förmliche Aufsichtsbeschwerde mit Erledigungsanspruch. Diese kann auch unabhängig oder neben dem Rechtsmittel in der Sache selber ergriffen werden. Sie kann jedoch nur erhoben werden, solange an ihr ein genügendes Rechtsschutzinteresse besteht. Abgesehen vom Fall der Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung besteht kein Anspruch auf die Anordnung aufsichtsrechtlicher Massnahmen (E. 2.2). Das Obergericht selber kann eine aufsichtsrechtliche Überprüfung der Verwaltungstätigkeit nicht durchführen, da es nicht Aufsichtsbehörde gegenüber der Verwaltung ist (E. 1). Die Kostenfolge für das förmliche Aufsichtsbeschwerdeverfahren richtet sich nach Art. 27 VRG (E. 2.3). | Recht; Aufsichtsbeschwerde; Verwaltung; Rechtsschutz; Regierungsrat; Rechtsmittel; Rechtspflege; Verfahren; Rechtsschutzinteresse; Kanton; |
Nr. 93/2014/23 | Obergericht | 09.08.2016 - Art. 269 SchKG; Art. 2 Abs. 2 ZGB. Die Löschung einer konkursiten Gesellschaft aus dem Handelsregister nach Ab-schluss des Konkursverfahrens ist kein Hindernis zur Durchführung eines Nach-konkurses (E. 3.3.1). Es ist in erster Linie Sache des Zivilgerichts und nicht des Konkursamts be- ziehungsweise der Aufsichtsbehörde, darüber zu entscheiden, ob die Vorausset-zungen für einen Nachkonkurs gegeben sind oder nicht. Dies betrifft nicht nur die privatrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen, sondern auch die Frage, ob ein Ver-mögenswert im Sinne von Art. 269 Abs. 1 SchKG neu entdeckt wurde (E. 3.3.2). Ablehnung der Durchführung eines Nachkonkurses bei rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung nachträglich entdeckter Vermögenswerte (E. 3.3.3.-3.3.5). | Konkurs; Ansprüche; Konkurs; Konkursamt; SchKG; Verfahren; Gemeinschuldnerin; Gläubiger; Konkursverfahren; Handelsregister; Abtretung; |
Nr. 51/2016/33 | Obergericht | 19.07.2016 - Legitimation der Staatsanwaltschaft zur Anfechtung von Haftentscheiden - Art. 222 StPO. Kein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen einen Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem die von der Staatsanwaltschaft beantragte Anordnung der Untersuchungshaft nur zeitlich verkürzt bewilligt wurde. | Staatsanwaltschaft; Entscheid; Zwangsmassnahmengericht; Untersuchungshaft; Beschuldigte; Zwangsmassnahmengerichts; Beschwerdeinstanz; |
Nr. 40/2014/30 | Obergericht | 19.07.2016 - Anfechtung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses; Fristwahrung - Art. 75 i.V.m. Art. 712m Abs. 2 ZGB; Art. 62 Abs. 1, Art. 64 Abs. 2 sowie Art. 209 Abs. 3 und 4 ZPO Die einmonatige Klagefrist zur Anfechtung eines Stockwerkeigentümerbeschlusses ist nur für die Einleitung des Schlichtungsverfahrens massgeblich. Nach Eröffnung der Klagebewilligung ist der Kläger während drei Monaten zur Einreichung der Klage beim Gericht berechtigt. | Klage; Frist; Klagebewilligung; Einreichung; Kantonsgericht; Anfechtung; Gericht; Klagefrist; Stockwerkeigentümerversammlung; |
Nr. 60/2016/22 | Obergericht | 05.07.2016 - Wildschaden an landwirtschaftlichen Kulturen - Art. 5 Abs. 1 lit. b und Art. 13 Abs. 2 JSG; Art. 15 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 lit. a LBV; Art. 28 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 1 lit. a Kantonales Jagdgesetz. Entschädigungspflichtig sind nur Schäden, die Wildschweine an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren anrichten. Mit landwirtschaftlichen Kulturen sind landwirtschaftliche Kulturpflanzen gemeint. Nicht entschädigt werden demgegenüber Kosten für Schäden an Infrastrukturen. | Kanton; Kulturen; Schäden; Wildschwein; Wildschweine; Jagdgesetz; Infrastrukturen; Nutztieren; Entschädigung; Rebstöcke; Kantonales; |
Nr. 51/2016/21 | Obergericht | 21.06.2016 - Art. 55a Abs.1 lit. a Ziff. 1 sowie Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 und 2 StGB. Sistierung des Strafverfahrens bei häuslicher Gewalt | Ehemann; Messer; Verfahren; Körperverletzung; Wohnung; Recht; Sistierung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Opfer; Küche; Hämatom; |
Nr. 60/2015/14 | Obergericht | 10.06.2016 - Art. 11 und Art. 15 USG; Art. 7 Abs. 1 und Art. 40 Abs. 3 LSV; Art. 18 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 VRG; Art. 69 Abs. 2 BauG; Art. 62 Abs. 1 BauO Stein am Rhein. Beschwerdebefugnis: Abgesehen von einer besonderen Betroffenheit durch die örtliche Nähe genügt es, wenn die anfechtende Person den zu erwartenden Lärm voraussichtlich deutlich wahrnehmen kann und dadurch in ihrer Ruhe gestört wird. (E. 2.3). Zonenkonformität einer kleineren Sportanlage (Skateranlage) in der Wohn- und Gewerbezone (E. 3). Immissionen von Sportanlagen: Einzelfallbeurteilung nach Art. 15 USG (E. 4) | Lärm; Sport; Anlage; Beurteilung; Sportanlage; Beschwer; Betrieb; Regierungsrat; Meter; Beschwerdeführers; Lärms; Skateranlage; Rekurs; |
Nr. 60/2014/20 | Obergericht | 13.05.2016 - Art. 1, Art. 3, Art. 8 und Art. 21 RPG; Art. 1 VISOS; Art. 7 ff. und Art. 14 Abs. 2 NHG/SH; Art. 10 und Art. 28 f. der Bauordnung der Gemeinde Siblingen. Rechtsverbindlichkeit der Zuweisung eines Gebiets in die Dorfzone ohne Hinter-gartenschutz; Frage der ausnahmsweise zulässigen akzessorischen Nutzungs-plankontrolle wegen eines Planungsfehlers; Planungsgrundsatz der inneren Sied-lungsentwicklung bzw. der Verdichtung (E. 2.2 und 2.3). ISOS-Schutzobjekt von regionaler Bedeutung; Gründe für einen Verzicht auf den Grünraumschutz (E. 2.4 und 2.5). Zulässigkeit und Bedeutung der Zuweisung eines Gebiets in eine Ensemble-Schutzzone im Rahmen von Bauordnung und Zonenplan (E. 3.2). Notwendigkeit einer Fachstellungnahme der zuständigen kantonalen Fachstelle und allenfalls eines Gutachtens der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommis-sion im Baubewilligungsverfahren (E. 3.3). Anforderungen an die Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege (E. 3.4). | Schutz; NHG/SH; Gemeinde; Schutzzone; Ortsbild; Siblingen; Inventar; Zonen; Bauordnung; Zonenplan; Gebiet; Kanton; Recht; Schutzzonen; |
Nr. 51/2016/18 | Obergericht | 29.04.2016 - Ersatzmassnahmen; Verhältnismässigkeit - Art. 237 StPO. Von der Staatsanwaltschaft angeordnete Ersatzmassnahmen, im vorliegenden Fall ein (beschränktes) Kontakt- und ein Rayonverbot sowie eine ambulante Gewalttherapie, müssen als einschneidende, sofort in Kraft tretende Zwangsmassnahmen wirksam und kontrollierbar sowie für den Betroffenen unmittelbar anwendbar und durchführbar sein. Werden nur begleitete Kontakte zugelassen, muss die betreffende Fachperson in der Anordnung der Ersatzmassnahme bezeichnet werden (E. 2.4.5). | Ersatzmassnahme; Kontakt; Ersatzmassnahmen; Fachperson; Staatsanwaltschaft; Kontaktverbot; Zwangsmassnahme; Zwangsmassnahmen; Gewalt; |
Nr. 40/2015/19 | Obergericht | 15.01.2016 - Art. 641 Abs. 2, Art. 687 Abs. 1 und Art. 688 ZGB; Art. 93a Abs. 1 und Art. 94c EG ZGB. Störung des Grundeigentums durch überragende Äste und durch zu nahe an der Grenze stehende bzw. zu hohe Sträucher | Grundstück; Sträucher; Grundstücks; Äste; Rückschnitt; Kantonsgericht; Grundstücksgrenze; Weide; Antrag; Vollstreckung; Schädigung; |