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Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
UV 2014/89 | Versicherungsgericht | 28.12.2015 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. b und c UVV; Art. 19 UVG. Rentenanspruch.Die natürliche Kausalität von Kopfschmerzen wurde vorliegend verneint.Ist der Entscheid der IV betreffend Umschulung pendent, ist die Frage nach einer Übergangsrente zu prüfen.Die Suva ist unter genau bezeichneten Voraussetzungen befugt, für die Bestimmung des Invalideneinkommens auf die DAP-Werte zurückzugreifen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Dezember 2015, UV 2014/89).Entscheid vom 28. Dezember 2015BesetzungPräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Miriam Lendfers und Lisbeth Mattle Frei;Gerichtsschreiberin Marilena GnesaGeschäftsnr.UV | Suva-act; Unfall; Kopfschmerz; Kopfschmerzen; Arbeit; Recht; Beweis; Anspruch; Gesundheit; Beurteilung; Invalidität; Verfügung; Person; |
IV 2013/567 | Versicherungsgericht | 23.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 7 ATSG. Wiederangemeldeter Rentenanspruch. Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch eine kombinierte Persönlichkeitsstörung bejaht. Anspruch auf eine ganze Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2015, IV 2013/567). | IV-act; Arbeit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Persönlichkeitsstörung; Gutachten; Gesundheit; Gutachter; Beschwerdeführers; |
UV 2015/65 | Versicherungsgericht | 22.12.2015 - Entscheid Art. 61 lit. g ATSG; Bestätigung der zugesprochenen Parteientschädigung von pauschal Fr. 8‘000.--- (einschliesslich Barauslagen und Mehrwertsteuer) nach Kenntnisnahme des konkret ausgewiesenen zeitlichen Aufwands (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2015, UV 2015/65).Entscheid vom 22. Dezember 2015 BesetzungEinzelrichter Joachim Huber; Gerichtsschreiberin Della BatlinerGeschäftsnr.UV 2015/65ParteienA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Simon Kehl, Poststrasse 22,Postfach 118, | Verfahren; Einsprache; Versicherungsgericht; Parteientschädigung; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Aufwand; Kantons; Gallen; Entscheid; |
AK.2015.294 | Kantonsgericht | 22.12.2015 - Entscheid Art. 263 Abs. 1 StPO (SR 312.0). Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Schlepperfahrzeugen. Ein in der Schweiz wohnhafter Kosovare holte im Fahrzeug seiner Ehefrau zusammen mit einem ebenfalls in der Schweiz | Fahrzeug; Beschlag; Beschlagnahme; Einziehung; Beweismittel; Beweismittelbeschlagnahme; Gefährdung; Untersuchung; Hinweis; Vorinstanz; |
IV 2014/152 | Versicherungsgericht | 22.12.2015 - Entscheid Art. 17 IVG. Art. 28 IVG. Anspruch auf Umschulung. Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2015, IV 2014/152). | Arbeit; Franken; IV-act; Arbeitgeber; Heizungsmonteur; Einkommen; Umschulung; Prozent; Rente; Anspruch; Hilfsarbeit; IV-Stelle; |
IV 2013/621 | Versicherungsgericht | 22.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gutachten. Beweiskraft bejaht. Abweisung des Rentenanspruchs bei 100%igen Arbeitsfähigkeit für leidensangepasste Tätigkeiten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2015, IV 2013/621). | IV-act; Arbeit; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Tätigkeiten; Beurteilung; Beschwerdeführers; Angina; Bericht; Leistungs; Rente; |
IV 2013/549 | Versicherungsgericht | 22.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Beweiswürdigung medas-Gutachten. Beweiskraft bejaht. Abweisung des Rentengesuchs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2015, IV 2013/549). | IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Recht; Beschwerdeführers; Gutachter; Stellung; Belastungsstörung; Beurteilung; -Gutachter; Gutachten; |
BE.2015.44 | Kantonsgericht | 21.12.2015 - Entscheid Art. 91 Abs. 2 ZPO (SR 272): Kann zwischen den Parteien keine Einigung über den Streitwert erzielt werden oder erweist sich ihre Streitwertangabe als offensichtlich unrichtig, so hat das Gericht den Streitwert nach objektiven Kriterien festzusetzen. Bei einer Klage auf Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrages bzw. darauf gestützter Rückübertragung des Eigentums an der Liegenschaft entspricht der Streitwert dem Wert der Liegenschaft ohne Abzug allfälliger Hypothekarschulden (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Obligationenrecht, 21. Dezember 2015, BE.2015.44). […] | Streit; Streitwert; Liegenschaft; Hypothek; Kaufpreis; Eigentum; Grundstückkaufvertrag; Grundstückkaufvertrages; Rechtsprechung; |
IV 2013/625 | Versicherungsgericht | 21.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG: Rentenanspruch. Art. 43 Abs. 1 ATSG: Sachverhaltsabklärungen. Psychische Erkrankungen (und damit deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit) können oft erst nach einer langen Behandlungsdauer genau diagnostiziert werden. Deshalb kann es zur korrekten Ausführung der Untersuchungspflicht notwendig sein, mit dem Entscheid zuzuwarten, bis sich die Situation klärt und eine eindeutige Diagnose gestellt werden kann. Rückweisung zur ergänzenden Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2015, IV 2013/625). | IV-act; Persönlichkeit; Arbeit; Persönlichkeitsstörung; Diagnose; Abklärung; Beruf; Prozent; Bericht; Arbeitsfähigkeit; Gesundheit; |
IV 2013/536 | Versicherungsgericht | 21.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Kreisärztliche Untersuchung und psychiatrisches Suva-Gutachten beweistauglich. Chronische Schmerzstörung unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 141 V 281) invalidisierend. Tabellenlohnabzug von 15%. Zusprache einer Dreiviertelsrente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2015, IV 2013/536). | ähig; IV-act; Arbeit; Fremdakten; Suva-act; Einschränkung; Rente; Verfügung; Tabelle; Einschränkungen; Kreisarzt; Gutachten; |
AHV 2015/12 | Versicherungsgericht | 17.12.2015 - Entscheid Art. 5 und 9 AHVG. Art. 6 ff. AHVV. AHV-rechtliche Qualifikation. Bei IT- Spezialisten liegt mangels Notwendigkeit von grösseren Investitionen und laufenden Ausgaben regelmässig kein ausgeprägtes Unternehmerrisiko vor. Dem Kriterium der arbeitsorganisatorischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit kommt deshalb erhöhte Bedeutung zu. Der Beschwerdeführer ist auf Grund der qualifizierten arbeitsorganisatorischen Unabhängigkeit als selbstständig erwerbend anzusehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2015; AHV 2015/12).Entscheid vom 17. Dezember 2015 | ätig; Arbeit; Erwerb; Kunden; Auftraggeber; Erwerbstätigkeit; Unternehmerrisiko; Einsprache; Projekt; Unabhängigkeit; Beschwerdeführers; |
HG.2012.65 | Handelsgericht | 16.12.2015 - Entscheid Art. 5 Abs. 1 Satz 2 IPRG: Die Einhaltung einer nur auf die Gerichtsstandsklausel anwendbaren Formvorschrift stellt keine doppelrelevante Tatsache dar. Die Möglichkeit, per Internet-Fernzugriff ein auf einem fremden Server elektronisch abgespeichertes Dokument auf einem Bildschirm anzuzeigen, stellt keine formgültige Offerte zum Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung dar. Ein lediglich durch Mausklicks erklärtes Akzept erfüllt die vorausgesetzte Form ebenfalls nicht. Der erforderliche Textnachweis kann vorliegend auch nicht durch eine Bestätigungs-E-Mail erbracht werden, da die von der Klägerin vorgelegte E- Mail die entsprechenden inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt und die Echtheit dieser E-Mail nicht bewiesen ist (Handelsgericht, 16. Dezember 2015, HG.2012.65). | Gericht; Gerichtsstand; Gerichtsstands; Vertrag; Klage; Software; Beklagten; E-Mail; Vertrags; Softwarelizenz; Gerichtsstandsvereinbarung; |
IV 2013/640 | Versicherungsgericht | 16.12.2015 - Entscheid Art. 87 Abs. 2 IVV: Glaubhaftmachung einer erheblichen Änderung des Invaliditätsgrades. Art. 17 Abs. 1 ATSG: Die Rentenrevision bezweckt ausschliesslich die Anpassung der laufenden Rente an eine nachträgliche Sachverhaltsveränderung. Fehlt es an einer nachträglichen Veränderung der Arbeitsunfähigkeit und/oder an einer wesentlichen nachträglichen Veränderung der erwerblichen Umstände, wird das Revisionsgesuch abgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2015, IV 2013/640). | IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Prozent; Rente; Invalidität; Invaliditätsgrad; Diagnose; Diagnosen; Revision; Gesundheitszustand; |
IV 2013/561 | Versicherungsgericht | 16.12.2015 - Entscheid Art. 8 ATSG, invalidisierende Wirkung einer Depression. Der psychiatrisch- medizinische Sachverhalt ist insbesondere hinsichtlich des Einflusses invaliditätsfremder psychosozialer Faktoren ungenügend abgeklärt. Weiter macht die Beschwerdeführerin somatische Beschwerden geltend, welche nicht abgeklärt wurden. Rückweisung zur Vornahme eines polydisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2015, IV 2013/561). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Leistung; Faktoren; Massnahmen; Bericht; Zustand; Abklärung; Invalidität; Hinweis; Behandlung; |
IV 2013/373 | Versicherungsgericht | 16.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 7 ATSG. Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch eine rezidivierende depressive Störung bejaht. Anspruch auf eine halbe Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2015, IV 2013/373). | IV-act; Rente; Leiden; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Gesundheit; IV-Stelle; Bundesgericht; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; |
KV_SG 2015/12 | Versicherungsgericht | 15.12.2015 - Entscheid Art. 42 Abs. 1 lit. bter und Art. 47 Abs. 1 VRP. Rechtsmittel gegen Einspracheentscheide betreffend Prämienverbilligung ist der Rekurs, der innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erheben ist. Falsche Rechtsmittelbelehrung durch die Ausgleichskasse der SVA St. Gallen.Art. 11bis Abs. 1 und Abs. 3 EG-KVG. Verwirkung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2015 infolge versäumter Anmeldefrist. Bestehen eines Grundes für die Wiederherstellung der verpassten Frist verneint. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom | Prämien; Prämienverbilligung; Recht; Kanton; EG-KVG; Rekurs; Einsprache; Rekurrent; Frist; Anspruch; Anmeldung; Verwirkung; Gallen; |
FO.2014.17 | Kantonsgericht | 15.12.2015 - Entscheid Art. 132 ZGB, Art. 317 Abs. 2 ZPO: Ein erst in der Anschlussberufung gestellter Antrag auf Schuldneranweisung für die nachehelichen Unterhaltsbeiträge ist als Klageänderung im Sinne von Art. 317 Abs. 2 ZPO zu beurteilen, welche nur unter den entsprechenden Voraussetzungen zulässig ist (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 15. Dezember 2015, FO. 2014.17). | Schuldner; Schuldneranweisung; Berufung; Klage; Klageänderung; Reetz/; Hilber; Antrag; Verfahren; Reetz/Hilber; Voraussetzung; |
IV 2015/35 | Versicherungsgericht | 15.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 36 IVG. Grundsätzlich besteht ein Rentenanspruch. Nicht erkennbar geprüft wurden jedoch die versicherungsmässigen Voraussetzungen. Rückweisung zur entsprechenden Prüfung, konkret der Erfüllung der Mindestbeitragsdauer bei einer aus Portugal eingereisten Versicherten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2015, IV 2015/35). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Rente; Leistungsfähigkeit; Einschränkung; Beurteilung; Bericht; Gutachter; Arbeitsunfähigkeit; |
HG.2015.138 | Handelsgericht | 14.12.2015 - Entscheid Art. 839 ZGB (SR 210): Bei einem Grundstück, das dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dient, handelt es sich um Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 839 ZGB. Somit kann es nicht mit einem Bauhandwerkerpfandrecht belastet werden. Von einer uneingeschränkten Anlehnung an die Terminologie des öffentlichen Rechts ist bei der Anwendung von | Grundstück; Verwaltungsvermögen; Aufgabe; Beklagten; Sinne; Grundstücks; Bauhandwerkerpfandrecht; Recht; Grundstücke; Sachen; Staat; |
IV 2013/470 | Versicherungsgericht | 14.12.2015 - Entscheid Art. 17 ATSG. Art. 28 IVG. Zusprache einer Rente der Invalidenversicherung, bevor die berufliche Eingliederung abgeschlossen worden ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2015, IV 2013/470). | Rente; Arbeit; IV-act; Entscheid; IV-Stelle; Prozent; Arbeitsfähigkeit; Versicherungsgericht; Arbeitsunfähigkeit; Verfügung; Recht; |
IV 2013/290 | Versicherungsgericht | 14.12.2015 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 ATSG: Vor der Rentenprüfung ist der grundsätzlich der Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen zu prüfen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2015, IV 2013/290). | ähig; Ausbildung; IV-act; Rente; Eingliederung; Invalidität; Kauffrau; Büro; Massnahme; Beruf; Invaliditätsgrad; Massnahmen; Anspruch; |
IV 2013/596 | Versicherungsgericht | 11.12.2015 - Entscheid Art. 8 und 13 IVG; Art. 9 IVG und Art. 23bis Abs. 1 und 3 IVV. Bestimmung des Streitgegenstands; Leistungspflicht der Invalidenversicherung für medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen ist unabhängig von einer allfälligen Kostendeckung durch die Krankenkasse gegeben. Eine Kostenübernahme von medizinischen Massnahmen im Ausland kommt im Rahmen von Art. 23bis Abs. 1 IVV nicht in Betracht, wenn in der Schweiz entsprechende Fachpersonen und Behandlungsstellen vorhanden sind und die Massnahme durchführbar ist. Mangelnde Erfahrung von Schweizer Ärzten in Bezug auf die Behandlung einer seltenen Erkrankung kann allenfalls im Rahmen von Art. 23bis Abs. 3 IVV zu einer (begrenzten) Kostengutsprache für eine Behandlung im Ausland führen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2015, IV 2013/596). | Behandlung; Operation; Schweiz; Katarakt; Behandlungs; Invalidenversicherung; Tochter; IV-act; Eltern; Geburt; Geburtsgebrechen; Übernahme; |
IV 2013/594 | Versicherungsgericht | 10.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gutachten. Befristeter Anspruch auf eine halbe Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2015, IV 2013/594). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_68/2016. | ähig; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Rente; Behandlung; Gutachten; Recht; Beurteilung; Gesundheit; Arbeitsfähigkeit; Gesundheitszustand; |
IV 2013/401 | Versicherungsgericht | 10.12.2015 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG: Wiedererwägung einer Verfügung wegen Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (unzureichende medizinische Abklärung). Abstellen auf ein medizinisches Gutachten und gestützt darauf Einstellung der Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2015, IV 2013/401). | IV-act; Arbeit; Verfügung; Untersuchung; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Recht; Rente; Leistung; Tätigkeiten; Beurteilung; Sachverhalt; |
IV 2013/277 | Versicherungsgericht | 09.12.2015 - Entscheid Art. 17 ATSG, Revision. Durch ein als beweiskräftig zu beurteilendes Gutachten ist eine Verbesserung des psychischen Gesundheitszustandes mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Dezember 2015, IV 2013/277). | IV-act; Rente; Arbeit; Gutachten; Gesundheitszustand; Schmerzen; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Untersuchung; Befunde; Verfügung; Anspruch; |
UV 2015/32 | Versicherungsgericht | 07.12.2015 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG. Voraussetzungen für eine Wiedererwägung der ursprünglichen Leistungszusprache sind nicht erfüllt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Dezember 2015, UV 2015/32).Durch Urteil des Bundesgerichts 8C_41/2016 teilweise aufgehoben.Entscheid vom 7. Dezember 2015BesetzungPräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Miriam Lendfers und Marie Löhrer; Gerichtsschreiber Philipp GeertsenGeschäftsnr.UV | UV-act; Versicherung; Unfall; Basler; Verfügung; Versicherungsgericht; Bundesgericht; Urteil; Bundesgerichts; Adäquanz; Entscheid; Recht; |