Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
UV 2015/32Versicherungsgericht07.12.2015 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG. Voraussetzungen für eine Wiedererwägung der ursprünglichen Leistungszusprache sind nicht erfüllt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Dezember 2015, UV 2015/32).Durch Urteil des Bundesgerichts 8C_41/2016 teilweise aufgehoben.Entscheid vom 7. Dezember 2015BesetzungPräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Miriam Lendfers und Marie Löhrer; Gerichtsschreiber Philipp GeertsenGeschäftsnr.UV UV-act; Versicherung; Unfall; Basler; Verfügung; Versicherungsgericht; Bundesgericht; Urteil; Bundesgerichts; Adäquanz; Entscheid; Recht;
IV 2013/299Versicherungsgericht02.12.2015 - Entscheid 28 IVG und Art. 17 Abs. 1 ATSG. Rentenrevision. Fehlende Spruchreife. Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Dezember 2015, IV 2013/299). IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Rente; Gesundheit; Stellung; Stellungnahme; Gesundheitszustand; Verfügung; Verlauf; Abklärung; Ärztin;
AHV 2015/23Versicherungsgericht01.12.2015 - Entscheid Art. 23 ATSG. Verzicht auf eine AHV-Altersrente. Der Verzicht auf eine AHV- Altersrente stellt vorliegend keine Gesetzesumgehung dar und verletzt keine schutzwürdigen Interessen des Beschwerdeführers oder von Drittpersonen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Dezember 2015, AHV 2015/23).Entscheid vom 1. Dezember 2015 Verzicht; SVA-act; Kranken; Versicherung; Schweiz; Verzichts; Altersrente; Krankenversicherung; Widerruf; Einsprache; Rente;
IV 2013/371Versicherungsgericht01.12.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Gutachten beweiskräftig. Einkommensvergleich. Kein rentenbegründender Invaliditätsgrad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Dezember 2015, IV 2013/371). ähig; Arbeit; IV-act; Klinik; Arbeitsfähigkeit; Psychiatrische; MEDAS; Gutachten; Psychiatrischen; Schweisser; Verfügung; Belastung;
IV 2013/515Versicherungsgericht30.11.2015 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 7 ATSG. Rentenanspruch. Würdigung medizinischer Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit. Die subjektiven Angaben einer versicherten Person vermögen für sich allein eine Arbeitsunfähigkeit nicht rechtsgenüglich nachzuweisen. Die Arbeitsfähigkeitsschätzung des ZMB- Gutachtens beruht auf einer sorgfältigen Plausibilitätsprüfung der geklagten Leiden und erfüllt die weiteren Voraussetzungen an eine beweiskräftige medizinische Expertise. Abweisung des Rentengesuchs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. November 2015, IV 2013/515). IV-act; Arbeit; Gutachten; Bericht; Fremdakten; Beurteilung; Arbeitsfähigkeit; ZMB-Gutachter; Beschwerdeführers; Stellung; ZMB-Gutachten;
B 2014/113Kantonsgericht27.11.2015 - Entscheid Besuch einer Schule für Hochbegabte (Art. 53bis des Volksschulgesetzes, sGS 213.1). Nach dem st. gallischen Volksschulrecht gestattet der Schulrat den Besuch einer Schule für Hochbegabte, wenn eine Hochbegabung sich in der öffentlichen Schule am Aufenthaltsort nicht entfalten kann und die Schule den Erziehungs- und Bildungsauftrag erfüllt und am Standort öffentlich anerkannt ist. Nach dem Konzept Hochbegabtenförderung des Erziehungsrates können Schülerinnen und Schüler nur dann einer privaten Schule für Hochbegabte zugewiesen werden, wenn die dem öffentlichen Volksschulträger zur Verfügung stehenden niederschwelligen Möglichkeiten der Begabtenförderungen ausgeschöpft worden sind, eine Klasse übersprungen worden ist und der Schulpsychologische Dienst dem Kind eine Höchstbegabung attestiert hat und gleichzeitig beim Verbleib in der öffentlichen Schule Lern-, Leistungs- oder Verhaltensstörungen drohen. Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Herkunftsgemeinde zur Übernahme eines angemessenen Schulgeldes verpflichtet. Im konkreten ist zwar unbestritten, dass die Beschwerdeführerin überdurchschnittlich begabt und leistungsbereit ist. Dennoch fehlt auch nach zweimaliger schulpsychologischer Abklärung der Nachweis einer Hochbegabung. Des weiteren wurde die Beschwerdeführerin von ihren Eltern bereits vor der ersten Abklärung einer Privatschule überwiesen. Die öffentliche Volksschule hatte somit gar keine Möglichkeit, sie weitergehend zu fördern. Unter diesen Umständen trifft die örtliche Schulgemeinde keine Pflicht, das Schulgeld der privaten Beschulung zu übernehmen (Verwaltungsgericht, B Schule; Eltern; Klasse; Hochbegabung; Hochbegabte; Recht; Volksschule; Schulrat; Gutachten; Klassen; Privatschule; Schüler; Begabung;
IV 2015/75Versicherungsgericht27.11.2015 - Entscheid Art. 17 IVG; Art. 21 Abs. 4 ATSG. Bewilligt die IV-Stelle eine medizinisch indizierte Umschulung, und besteht die versicherte Person die Abschlussprüfung nicht, ist davon auszugehen, dass die Prüfungswiederholung zumutbar ist, wenn nicht medizinische oder andere objektive Gründe vorliegen, die eine Tätigkeit im Bereich der umgeschulten Tätigkeit als nicht zumutbar qualifizieren. Weigert sich die versicherte Person, die Prüfung zu wiederholen, obwohl dies medizinisch zumutbar wäre, hat die IV-Stelle das Mahn- und Bedenkzeitverfahren nach Art. 21. Abs. 4 ATSG durchzuführen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2015, IV 2015/75). IV-act; Umschulung; Leiter; Abschluss; IV-Stelle; Prüfung; Eingliederung; Kopfschmerz; Abschlussprüfung; Rehaklinik; Bellikon; Abklärung;
IV 2013/351Versicherungsgericht27.11.2015 - Entscheid Art. 16 ATSG; Validen- und Invalideneinkommen, massgeblicher Zeitpunkt. Tabellenlohnabzug im Falle eines Beschwerdeführers ohne berufliche Ausbildung, der bis zum Alter von 57 Jahren eine körperlich schwerere Arbeit verrichtete. Diese ist ihm nicht mehr zumutbar; für adaptierte (im Wesentlichen sitzende) Tätigkeiten ist er hingegen voll arbeitsfähig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2015, IV 2013/351). IV-act; Arbeit; Tätigkeiten; Rente; Arbeitsfähigkeit; Einschränkung; Leistung; Abklärung; Invalidität; Tabelle; Abklärungen;
BE.2015.48Kantonsgericht26.11.2015 - Entscheid Art. 363 ff. OR. Suchmaschinenoptimierungsvertrag: Qualifikation als werkvertragsähnlicher Innominatkontrakt, der den gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag untersteht (Kantonsgericht, Einzelrichter im Obligationenrecht, 26. November 2015, BE.2015.48). Werkvertrag; Quot; Vertrag; Recht; I-Zindel/; Pulver/Schott; Vorinstanz; I-Zindel/Pulver/Schott; Website; Bestimmungen;
EL 2014/31Versicherungsgericht26.11.2015 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG.Gemischte Schenkung einer Liegenschaft. Bewertung eines Wohnrechtes. Ermittlung des Verzichtsvermögens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. November 2015, EL 2014/31).Entscheid vom 26. November 2015BesetzungVizepräsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Karin Huber-Studerus und Marie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Tobias BoltGeschäftsnr.EL Franken; Liegenschaft; EL-act; Wohnrecht; Vermögens; Leistung; Vermögensverzicht; Anspruch; EL-Durchführungsstelle; Ergänzungsleistung;
IV 2014/128Versicherungsgericht26.11.2015 - Entscheid Art. 12 IVG. Medizinische Massnahmen bei Jugendlichen. Eine Heilung mit Defekt oder ein sonstwie stabilisierter Zustand, der die Berufsbildung beeinträchtigen würde, droht schon dann, wenn ohne die fragliche medizinische Behandlung ein Defektzustand eintreten würde, der die Zahl der für die versicherte Person in Frage kommenden Berufe vermindern würde (z.B. indem bei einem Knieschaden kein Beruf mehr erlernt werden könnte, bei dem viel gegangen oder gestanden werden muss).(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. November 2015, IV 2014/128). Operation; Kniegelenk; Osteochondritis; Beruf; Leistung; Behandlung; Eingliederung; Berufsbildung; Erwerbsfähigkeit; Kniegelenks;
IV 2013/427Versicherungsgericht25.11.2015 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 IVV, Art. 28 IVG, Art. 16 ATSG. Neuanmeldung, Rentenanspruch. Beweiswürdigung eines polydisziplinären Verlaufsgutachtens. Prozentvergleich. Kein Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2015, IV 2013/427). ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Bericht; Beschwerdeführers; Beurteilung; Gutachten; Tätigkeit; Tätigkeiten;
IV 2013/427Versicherungsgericht25.11.2015 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 IVV, Art. 28 IVG, Art. 16 ATSG. Neuanmeldung, Rentenanspruch. Beweiswürdigung eines polydisziplinären Verlaufsgutachtens. Prozentvergleich. Kein Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2015, IV 2013/427). ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Bericht; Beschwerdeführers; Beurteilung; Gutachten; Tätigkeit; Tätigkeiten;
IV 2013/427Versicherungsgericht25.11.2015 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 IVV, Art. 28 IVG, Art. 16 ATSG. Neuanmeldung, Rentenanspruch. Beweiswürdigung eines polydisziplinären Verlaufsgutachtens. Prozentvergleich. Kein Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2015, IV 2013/427). ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Bericht; Beschwerdeführers; Beurteilung; Gutachten; Tätigkeit; Tätigkeiten;
IV 2013/427Versicherungsgericht25.11.2015 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 IVV, Art. 28 IVG, Art. 16 ATSG. Neuanmeldung, Rentenanspruch. Beweiswürdigung eines polydisziplinären Verlaufsgutachtens. Prozentvergleich. Kein Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. November 2015, IV 2013/427). ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Bericht; Beschwerdeführers; Beurteilung; Gutachten; Tätigkeit; Tätigkeiten;
EL 2014/12Versicherungsgericht24.11.2015 - Entscheid Art. 10 Abs. 1 lit. a ELG, Anrechnung des Lebensbedarfs für Waisen in der EL-Berechnung für eine Studentin, welche zumutbarerweise in häuslicher Gemeinschaft mit ihrem Vater in dessen Haus wohnen könnte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. November 2015, EL 2014/12).Entscheid vom 24. November 2015BesetzungPräsidentin Karin Huber-Studerus, Versicherungsrichter Ralph Jöhl, Versicherungsrichterin Miriam Lendfers; Gerichtsschreiberin Fides HautleGeschäftsnr.EL 2014/12ParteienA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin Hannelore Fuchs, Kirchstrasse 27, Verfügung; Lebens; Lebensbedarf; Recht; Bundes; Bundesgericht; Einsprache; Mietzins; Vater; Person; Anspruch; Waise; Bezügerin; Quot;
IV 2013/520 , 2015/5Versicherungsgericht24.11.2015 - Entscheid Art. 23 Abs.1 IVG; Art. 21 Abs. 3 IVV. Bemessung des IV-Taggelds bei einem Versicherten, dessen letzte Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen mehr als zwei Jahre vor Taggeldbezugsbeginn liegt. Abzustellen ist auf das Einkommen, das er unmittelbar vor Beginn der Umschulung im erlernten Beruf als Maurer erzielt hätte. Dieses kann anhand der Basis-Löhne gemäss dem Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe bestimmt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. November 2015, IV 2013/520 und IV 2015/5). Taggeld; IV-act; Verfügung; Arbeit; Verfahren; Maurer; IV-Stelle; Zeitraum; Kanton; Versicherungsgericht; Umschulung; Einkommen;
IV 2013/566Versicherungsgericht23.11.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung Gerichtsgutachten. Anspruch auf ganze Rente bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit für jegliche Erwerbstätigkeiten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. November 2015, IV 2013/566). ähig; Gericht; IV-act; Rente; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Gerichtsgutachten; Sicht; Parteien; Tätigkeiten; Stellung; Versicherungs;
IV 2013/361Versicherungsgericht20.11.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs. ABI- Gutachten beweiskräftig. Prozentvergleich. Kein rentenbegründender Invaliditätsgrad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. November 2015, IV 2013/361). ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Sicht; Klinik; Valens; Stellung; Recht; Bericht; Stellungnahme; Tätigkeit; Tätigkeiten;
BS.2015.6Kantonsgericht19.11.2015 - Entscheid Art. 610 Abs. 2 ZGB (SR 210): Die Erben haben einander über ihr Verhältnis zum Erblasser alles mitzuteilen, was für die gleichmässige und gerechte Verteilung der Erbschaft in Berücksichtigung fällt. Die Auskunftspflicht erfasst sämtliche Vermögensverschiebungen zwischen dem Erblasser und einem seiner Erben, sofern sich daraus eine Auswirkung auf die Erbteilung ergeben könnte. Die Auskunftspflicht besteht ungeachtet der güterrechtlichen Verhältnisse und namentlich auch dann, wenn der Miterbe die Relevanz eines Geschäftes für die Erbteilung bestreitet, denn dies zu beurteilen ist im Streitfall nicht Sache des betreffenden Miterben, sondern des Zivilrichters (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Personen-, Erb- und Sachenrecht, 19. November 2015, BS.2015.6). Gesuch; Erblasser; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Recht; Auskunft; Zuwendungen; Erblassers; Pflichtteils; Töchter; Vereinbarung; Teilung;
IV 2013/459Versicherungsgericht19.11.2015 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 7 Abs. 1 und 2 ATSG. Eigenständiger Charakter einer depressiven Störung bejaht. Diese bewirkt eine objektiv nicht überwindbare Erwerbsunfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. November 2015, IV 2013/459). IV-act; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Gutachten; Rente; Invalidität; Sicht; Gutachter; Leiden; Invalidenversicherung; Klinik;
IV 2013/421Versicherungsgericht19.11.2015 - Entscheid Art. 28 und 28a IVG. Gemischte Methode, Statusfrage. Bestimmung der Teilinvaliditätsgrade im Bereich Erwerb und Haushalt. Würdigung der medizinischen Aktenlage; Prozentvergleich, Tabellenlohnabzug. Schadenminderungspflicht der Familienangehörigen im Bereich Haushalt. Beschwerdeführerin erreicht insgesamt keinen rentenbegründenden Invaliditätsgrad von 40% (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. November 2015, IV 2013/421). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_47/2016. ätig; Arbeit; IV-act; Haushalt; Erwerb; Recht; Einschränkung; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Diagnose; Erwerbstätigkeit;
EL 2014/13Versicherungsgericht18.11.2015 - Entscheid Beurteilung eines Einspracheentscheids, der hinsichtlich des anrechenbaren Mietzinses und des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf einen Entscheid des Bundesgerichts vollzieht und fortführt und im Übrigen den Einspracheanträgen Rechnung getragen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. November 2015, EL 2014/13).Entscheid vom 18. November 2015BesetzungPräsidentin Karin Huber-Studerus, Versicherungsrichter Ralph Jöhl, Versicherungsrichterin Miriam Lendfers; Gerichtsschreiberin Fides HautleGeschäftsnr.EL 2014/13ParteienA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin Hannelore Fuchs, Kirchstrasse 27, Lebens; Lebensbedarf; Einsprache; Mietzins; Verfügung; Bundes; Bundesgericht; Entscheid; Beiträge; Vater; Sozialversicherungs; Anspruch;
UV 2014/33Versicherungsgericht17.11.2015 - Entscheid Art. 19 Abs. 1 UVG: Verneinung eines medizinischen Endzustands (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. November 2015, UV 2014/33).Entscheid vom 17. November 2015BesetzungVersicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider (Vorsitz), Versicherungsrichter Joachim Huber, Versicherungsrichterin Miriam Lendfers; Gerichtsschreiberin Marilena GnesaGeschäftsnr.UV 2014/33ParteienA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Bernhard Zollinger, Rämistrasse 5, Postfach 462, 8024 Zürich,zusätzlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Marco Frei,Rämistrasse 5, Postfach 462, 8024 Zürich,gegenSchweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), Suva-act; Unfall; Einsprache; Arbeit; Einspracheentscheid; Untersuchung; Meniskus; Integrität; Kniegelenk; Beschwerden; Bericht;
IV 2013/269Versicherungsgericht17.11.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Zulässigkeit einer Überwachung bejaht. Rückweisung zur Einholung einer Stellungnahme von den Gutachtern zu den ihnen bislang nicht bekannten Observationsergebnissen und RAD-Stellungnahmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. November 2015, IV 2013/269). IV-act; Quot; Observation; Gutachter; Stellung; Stellungnahme; Arbeitsfähigkeit; Hinweis; RAD-Arzt; Gutachten; Beurteilung; ZMB-Gutachter;
AK.2015.297Kantonsgericht17.11.2015 - Entscheid Art. 184 Abs. 3 StPO (SR 312.0). Rechtliches Gehör bei Gutachteraufträgen. Die Staatsanwaltschaft erteilte mittels Verfügung einen Gutachterauftrag, ohne dem Beschuldigten vorgängig die Möglichkeit zu geben, sich zur Person des Sachverständigen und den Fragen zu äussern. Dem Verteidiger wurde die entsprechende Verfügung aber zeitgleich zugestellt und darauf hingewiesen, dass Einwände und Ergänzungsfragen der Verfahrensleitung innert 10 Tagen mitzuteilen seien. Dieses Vorgehen erwies sich trotz des abweichenden Wortlauts von Art. 184 Abs. 3 StPO als zulässig (Anklagekammer, 17. November 2015, AK.2015.297). ängig; Gutachterauftrag; Parteien; Gutachterauftrags; Person; Vorinstanz; Verfügung; Vorgehen; Verfahrensleitung; Erteilung; Gelegenheit;