Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
UV 2012/53Versicherungsgericht31.12.2012 - Entscheid Art. 6 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 UVG. Natürliche Kausalität zwischen den beklagten Kopf- und Nackenschmerzen und dem Unfall als Folge eines Schleudertraumas oder einer schleudertraumaähnlichen Verletzung eher zweifelhaft und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen. Der Zeitpunkt des Fallabschlusses ist mit Blick auf die physischen Unfallfolgen nicht zu beanstanden. Verneinung der adäquaten Kausalität in Anwendung der "Psycho-Praxis" (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Dezember 2012, UV 2012/53).Vizepräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterin Monika Gehrer-Hug, Versicherungsrichter Martin Rutishauser; Gerichtsschreiberin Della BatlinerEntscheid vom 31. Dezember 2012in SachenA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic. oec. Fritz Dahinden, Blumenbergplatz 1, 9000 St. Gallen,gegenSchweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva), Fluhmattstrasse 1, Postfach 4358, Unfall; Suva-act; Arbeit; Beschwerden; Arbeitsfähigkeit; Gesundheit; Verbesserung; Distorsion; Verletzung; Nacken; Behandlung;
FO.2012.26Kantonsgericht28.12.2012 - Entscheid Art. 84 ZPO: Auf Geldzahlungen gerichtete Rechtsbegehren müssen so bestimmt sein, dass sie bei Gutheissung der Klage unverändert zum Dispositiv des Entscheids gemacht und ohne weitere Verdeutlichung vollstreckt werden können. Ist ein Rechtsbegehren nicht beziffert, ist der anwaltlich vertretenen Partei im Berufungsverfahren grundsätzlich keine Nachfrist zur Ergänzung der Rechtsschrift zu gewähren und darauf nicht einzutreten. Lässt sich der Geldbetrag jedoch unter Berücksichtigung der Klagebegründung, der Umstände des zu beurteilenden Falls oder der Rechtsnatur der betreffenden Klage ohne weiteres ermitteln, oder ergibt sich aus der Begründung, allenfalls in Verbindung mit dem angefochtenen Entscheid, was in der Sache verlangt oder welcher Betrag zugesprochen werden soll, ist unter Wahrung des Verbots des überspitzten Formalisums dennoch auf die Klage einzutreten. Diese Grundsätze gelten auch für Rechtsbegehren betreffend Kinderunterhalt (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 28. Dezember 2012, FO.2012.26). Berufung; Unterhalt; Leuenberger; Sutter-Somm/; Entscheid; Hasenböhler/Leuenberger; Rechtsbegehren; Berufungskläger; Einkommen;
ST.2011.98/99Kantonsgericht27.12.2012 - Entscheid Art. 42 Abs. 4 StGB (SR 311.0) Voraussetzungen der Verbindungsbusse.Die Verbindungsbusse dient primär dazu, die Schnittstellenproblematik zwischen der unbedingten Busse (für Übertretungen) und der bedingten Geldstrafe (für Vergehen) zu entschärfen. Zudem kommt sie in Betracht, wenn man dem Täter den bedingten Vollzug der Freiheitsstrafe gewähren möchte, ihm aber dennoch mit der Auferlegung einer zu bezahlenden Geldstrafe oder Busse einen spürbaren Denkzettel verabreichen möchte.Art. 26 Abs. 2 AnwG (sGS 963.70) Einverlangen der schriftlichen Vertretungsvollmacht eines Rechtsvertreters. Die verfahrensleitende Behörde kann von einem Rechtsvertreter eine schriftliche Vertretungsvollmacht einverlangen. Bevor der Partei nicht Gelegenheit zur Einreichung einer Vollmacht gegeben wird, ist es nicht zulässig, mangels Bevollmächtigung auf eine Zivilklage nicht einzutreten (Kantonsgericht, Strafkammer, 27. Dezember 2012, ST.2011.98/99). Prozess; Busse; Vorinstanz; Privatkläger; Erben; Quot; Erbengemeinschaft; Vollmacht; Berufung; Freiheitsstrafe; Beschuldigte;
IV 2011/193Versicherungsgericht20.12.2012 - Entscheid rt. 28 IVG. Würdigung medizinischer Berichte, insbesondere eines polydisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 20. Dezember 2012, IV 2011/193). ähig; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Bericht; IV-Stelle; Tätigkeiten; Arbeitsfähig; Arbeitsfähigkeit; Rente; Behandlung; Gutachten;
IV 2011/290Versicherungsgericht19.12.2012 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 IVG. Umschulung. Ausführungen zum Erfordernis der Gleichwertigkeit der Umschulung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2012, IV 2011/290). össische; Kaufmann; Beruf; Umschulung; Ausbildung; Fachprüfung; Berufs; Semester; Quot; IV-act; IV-Stelle; Betagtenbetreuer;
UV 2012/15Versicherungsgericht18.12.2012 - Entscheid Art. 6 UVG. FSME-Infektion nach Zeckenbiss. Leistungseinstellung. Frage der Unfallkausalität des Beschwerdebildes (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2012, UV 2012/15).Vizepräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider und Lisbeth Mattle Frei; Gerichtsschreiber Walter SchmidEntscheid vom 18. Dezember 2012in UV-act; Liquor; Unfall; Infektion; Zellzahl; Beschwerden; Antikörper; Beurteilung; FSME-Infektion; Zeckenbiss; Beweis; Suva-Ärztin;
IV 2011/13Versicherungsgericht18.12.2012 - Entscheid Art. 16 ATSG. Art. 28 IVG. Würdigung medizinisches Gutachten. Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit. Bemessung des Invalideneinkommens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2012, IV 2011/13). Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Einschränkung; Gutachten; Invalidität; Rente; Chauffeur; Recht; Person; Verlauf; Diagnose; IV-Stelle;
UV 2012/44Versicherungsgericht17.12.2012 - Entscheid ATSG Art.4, UVV Art. 9 Abs. 2 lit. f. Unfall beim Spielen mit Kind und dessen Hochheben mit plötzlicher Arm-/Schulterbewegung nicht nachgewiesen. Dabei entstandene Abrisse der Supra- und Infraspinatussehne und teilweise Ruptur der Subscapularissehne wurden nicht unfallähnlich gesetzt und begründen - obwohl Listenverletzungen - daher keine Leistungspflicht der Unfallversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2012, UV 2012/44).Vizepräsident Joachim Huber, Versicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider, Versicherungsrichter Martin Rutishauser; Gerichtsschreiberin Vera Holenstein WerzEntscheid vom UV-act; Quot; Schulter; Unfall; Hergang; Salto; Einsprache; Recht; National; Leistungspflicht; Schilderung; Körper; Fragebogen;
AVI 2012/12Versicherungsgericht17.12.2012 - Entscheid Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 55 Abs. 1 AVIG: Anspruch auf Insolvenzentschädigung. Der Anspruch auf Insolvenzentschädigung ist zu verneinen, wenn die versicherte Person (auch beim Anschein einer Überschuldung der Arbeitgeberfirma) während 6 Monaten nichts zur Durchsetzung ihrer ausstehenden Lohnforderungen gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin unternimmt, sondern auf die Konkurseröffnung durch Dritte wartet (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2012, AVI 2012/12).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Marie Löhrer und Marie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Jürg SchutzbachEntscheid vom 17. Dezember 2012in SachenA. ,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Roland Hochreutener, St. Leonhard-Strasse 20, Postfach, 9001 St. Gallen,gegenKantonale Arbeitslosenkasse, Davidstrasse 21, 9001 St. Gallen,Beschwerdegegnerin,betreffendInsolvenzentschädigung (Schadenminderungspflicht)Sachverhalt: Arbeit; Konkurs; Arbeitgeber; Betreibung; Schaden; Schadenminderungspflicht; Urteil; Insolvenzentschädigung; Arbeitgeberin;
IV 2011/410Versicherungsgericht17.12.2012 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 IVG, Art. 8 Abs. 3 lit. d IVG, Art. 21 Abs. 2 IVG. Versorgung eines körperlich schwerst behinderten Versicherten, der nicht erwerbsfähig und auch nicht im Aufgabenbereich arbeitsfähig ist, mit Unterschenkel-Orthesen zur Ermöglichung einer zumutbaren Fortbewegung mit dem Rollstuhl. Eine Unterschenkel-Orthese kann nicht nur dann als Hilfsmittel abgegeben werden, wenn sie die Gehfähigkeit wieder herstellt oder verbessert, sondern auch dann, wenn sie erst die längerdauernde Benützung eines Rollstuhls erlaubt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom Unterschenkel; Orthese; Hilfsmittel; Fortbewegung; Unterschenkel-Orthese; IV-act; Unterschenkelorthese; Rollstuhl; Verfügung; Orthesen;
IV 2009/468Versicherungsgericht14.12.2012 - Entscheid Art. 8, 13, 21 IVG; Art. 2 Abs. 3 GgV; Art. 2 Abs. 1 HVI. Die Anerkennung des Geburtsgebrechens Ziffer 381 GgV und die in diesem Zusammenhang verfügte Übernahme einer Ergotherapie ist nicht zweifellos unrichtig, auch wenn die Diagnose Makrocephalie bei Megalencephalie nicht ausdrücklich in der GgV aufgezählt ist. Die Sache wird zur Prüfung der Kostenübernahme einer Fussorthese als Behandlungsgerät an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2011, IV 2009/468). Geburt; Geburts; Geburtsgebrechen; IV-act; Behandlung; Ziffer; Behandlungsgerät; Hilfsmittel; Fussorthese; Verfügung; Diagnose; Leistung;
IV 2009/359Versicherungsgericht14.12.2012 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung Gutachten. MEDAS-Gutachten beweiskräftig. Anspruch auf halbe Invalidenrente bestätigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2011, IV 2009/359). Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Recht; Psychiatrie; MEDAS; Stunden; Zentrum; Bericht; Gutachten; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität;
AVI 2012/44Versicherungsgericht13.12.2012 - Entscheid Art. 23 Abs. 3bis AVIG, Art. 38 Abs. 1 AVIV. Die Tätigkeiten der Beschwerdeführerin für die Stiftung E. und den eigenen Betrieb des Vereins C. sind als von der öffentlichen Hand mitfinanzierte arbeitsmarktliche Massnahmen zu qualifizieren. Diese Beschäftigungen sind dem alternativen Arbeitsmarkt zuzuordnen und wurden zumindest indirekt von der öffentlichen Hand mitfinanziert (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2012, AVI 2012/44)Vizepräsidentin Marie-Theres Rüegg Haltinner, Versicherungsrichterin Marie Löhrer,a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiber Philipp GeertsenEntscheid vom 13. Dezember 2012in SachenA. , Beschwerdeführerin,gegenKantonale Arbeitslosenkasse, Davidstrasse 21, 9001 St. Gallen,Beschwerdegegnerin,betreffendArbeitslosenentschädigung (Beitragszeitbefreiung)Sachverhalt: Arbeit; Massnahme; Verein; Beitragszeit; Massnahmen; Tätigkeiten; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarkt; Quot; Arbeitslosenentschädigung;
AVI 2012/33Versicherungsgericht13.12.2012 - Entscheid Art. 35 Abs. 1bis AVIG, Art. 57a Abs. 1 AVIV. Verkürzung der allgemeinen Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung. Anrechnung von während der befristeten Geltungsdauer des Stabilisierungsgesetzes eingetretenen Abrechnungsperioden mit mehr als 85% Arbeitsausfall nach Ende des Stabilisierungsgesetzes bejaht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2012, AVI 2012/33).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterin Marie Löhrer, a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiberin Jeannine BodmerEntscheid vom 13. Dezember 2012in SachenA. , Beschwerdeführerin,gegenKantonale Arbeitslosenkasse, Davidstrasse 21, 9001 St. Gallen,Beschwerdegegnerin,betreffendKurzarbeitsentschädigung (Höchstbezugsdauer)Sachverhalt: Arbeit; Abrechnung; Abrechnungsperiode; Kurzarbeit; Abrechnungsperioden; Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitgeber; Arbeitgeberin;
IV 2011/417Versicherungsgericht13.12.2012 - Entscheid Art. 17 IVG. Grundsätzlicher Anspruch auf eine Umschulung bejaht. Rückweisung zur Prüfung einer Austauschbefugnis (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2012, IV 2011/417). Umschulung; Ausbildung; Eingliederung; Beruf; Tänzer; IV-Stelle; Anspruch; Arbeit; Bereich; Eingliederungsmassnahme; Austauschbefugnis;
IV 2011/10Versicherungsgericht13.12.2012 - Entscheid Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2012, IV 2011/10). Arbeit; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Verfügung; Recht; Gutachter; Ärzte; Arbeitsunfähigkeit; IV-Stelle; Rente; Rechtsvertreter; Unfall;
IV 2011/39Versicherungsgericht13.12.2012 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 29 IVG. Würdigung eines medizinischen Gutachtens. Neue medizinische Fakten nach der gutachterlichen Untersuchung. Rückweisung zu weiteren Abklärungen an die Vorinstanz (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2012, IV 2011/39). ähig; Gutachten; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Abklärung; Gutachter; Diagnose; Beschwerden; MEDAS; Beurteilung; Akten; IV-Stelle; Recht;
IV 2009/287Versicherungsgericht12.12.2012 - Entscheid Art. 28 IVG; Art. 17 ATSG Verneinung des mit Revisionsgesuch geltend gemachten Rentenanspruchs. Keine Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die Arbeitsfähigkeit ist trotz einer Persönlichkeitsstörung sozial-praktisch verwertbar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2011, IV 2009/287). Arbeit; IV-act; Gesundheit; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Rente; Gesundheitszustand; Invaliditätsgrad; Leistung; Gutachten; Verfügung;
KV 2012/4Versicherungsgericht11.12.2012 - Entscheid Art. 7 KVG. Wechsel des Versicherers in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Behauptet eine versicherte Person, sie habe einen Versicherungsantrag im Glauben unterzeichnet, es handle sich dabei lediglich um eine Offertanfrage, ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob allenfalls ein wesentlicher Irrtum oder gar eine Täuschung vorliegt. Die Unverbindlichkeit der Erklärung wurde vorliegend bejaht, da der Versicherte glaubhaft darlegen konnte, er sei vom Versicherungsvermittler getäuscht und unter Druck gesetzt worden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2012, KV 2012/4).Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_90/2013Präsident Martin Rutishauser, Versicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider, Versicherungsrichter Joachim Huber; Gerichtsschreiber Tobias BoltEntscheid vom 11. Dezember 2012in Versicherung; Betreibung; Kranken; Avenir; Krankenpflegeversicherung; Offert; Vermittler; Einsprache; Offertan; Betreibungsamtes; Prämien;
EL 2012/16Versicherungsgericht11.12.2012 - Entscheid EL-Berechnung für einen volljährigen Bezüger einer IV-Rente, der in einer (Dritt-) Familie lebt. Angefochten ist die Berechnung als Nichtheimbewohner mit einem Mietzins in der Höhe eines Drittels der Pensionskosten.Es wird für den Fall, dass sich eine behinderungsbedingte Heim- bzw. Betreuungsbedürftigkeit des Beschwerdeführers erweisen sollte, ausserdem abzuklären sein, ob die Heimbedürftigkeit in der betreffenden Familie adäquat aufgefangen wird. Dann EL-Berechnung als Heimbewohner. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2012, EL 2012/16).Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_51/2013.Präsidentin Karin Huber-Studerus, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug undLisbeth Mattle Frei; Gerichtsschreiberin Fides HautleEntscheid vom 11. Dezember 2012in Pflege; Kanton; Ergänzungs; Ergänzungsleistung; Person; Betreuung; Ergänzungsleistungen; Quot; Personen; Pflegefamilie; Gallen;
BV 2011/12Versicherungsgericht11.12.2012 - Entscheid Art. 23 und 41 BVG. Bei Eintritt der relevanten Arbeitsunfähigkeit war die Klägerin nicht mehr bei der Beklagten vorsorgeversichert (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2012, BV 2011/12).Präsident Martin Rutishauser, Versicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider, Versicherungsrichter Joachim Huber; Gerichtsschreiberin Della BatlinerEntscheid vom 11. Dezember 2012in Invalidität; Vorsorge; Arbeitsunfähigkeit; Versicherung; Reglement; Beklagten; Reglements; Recht; Freizügigkeit; Eintritt;
IV 2010/458Versicherungsgericht10.12.2012 - Entscheid Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 46 ATSG; Art. 16 ATSG; Art. 28 IVG; Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit; Bemessung des Invaliditätsgrads; Verlegung der Verfahrenskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2012, IV 2010/458). Arbeit; IV-act; Rente; Invalideneinkommen; Verfügung; Schul; Invalidität; Recht; Schulter; Arbeitsfähigkeit; Tätigkeiten;
EL 2012/27Versicherungsgericht07.12.2012 - Entscheid Art. 25 ATSG; Art. 4 f. ATSV. Kein Erlass der Rückforderung ordentlicher und ausserordentlicher Ergänzungsleistungen. Guter Glaube verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Dezember 2012, EL 2012/27).Präsidentin Karin Huber-Studerus, Versicherungsrichterin Monika Gehrer-Hug, Versicherungsrichter Joachim Huber; Gerichtsschreiber Matthias BurriEntscheid vom 7. Dezember 2012in Rück; Einsprache; Verfügung; Erlass; Mietzins; Einspracheentscheid; Gallen; Rückerstattung; EL-act; Rekurs; Glauben; Kantons; Sorgfalts;
IV 2011/408Versicherungsgericht07.12.2012 - Entscheid Art. 28 IVG. Beweiswürdigung auf Grund der vorliegenden Akten, nachdem infolge Konkurses einer Arbeitgeberin keine weiteren Auskünfte einholbar sind. Berechnung des Valideneinkommens ohne Nebenerwerb (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Dezember 2012, IV 2011/408). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_106/2013. Recht; Beschwerdeführers; Einkommen; Finanz; Validen; Rente; Valideneinkommen; Arbeitsverhältnis; Abklärungen; Verfügung; Bundesgericht;
IV 2010/118Versicherungsgericht06.12.2012 - Entscheid Art. 28 IVG. aArt. 29 Abs. 1 lit. b IVG, aArt.88a Abs 1 IVV. Prüfung des Anspruchs auf Invalidenrente. Würdigung von polydisziplinären Gutachten und (Verlaufs)gutachten. Diese sind beweistauglich. Für die Wartezeit wird auf die Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit abgestellt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2012, IV 2010/118). ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Rente; Einschränkung; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Recht; Tätigkeiten; Bericht;
IV 2010/464Versicherungsgericht06.12.2012 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG. Invalidenrente. Rückweisung zur Durchführung einer neutralen psychiatrischen (Verlaufs-)Begutachtung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2012, IV 2010/464). IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Quot; IV-Stelle; Rente; Bericht; Sicht; MEDAS; Gutachten; Verfügung; Begut; Diagnose; Beurteilung;