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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 91 SVG vom 2023

Art. 91 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 91 Fahren in fahrunfähigem Zustand und Missachtung des Verbots, unter Alkoholeinfluss zu fahren (1)

1 Mit Busse wird bestraft, wer:

  • a. in angetrunkenem Zustand ein Motorfahrzeug führt;
  • b. das Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren, missachtet;
  • c. in fahrunfähigem Zustand ein motorloses Fahrzeug führt.
  • 2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

  • a. in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug führt (2) ;
  • b. aus anderen Gründen fahrunfähig ist und ein Motorfahrzeug führt.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2012 6291, 2013 4669; BBl 2010 8447).
    (2) Die Bestimmung zur Atemalkoholkonzentration ist anwendbar ab Inkrafttreten von Art. 55 Abs. 3, 3bis, 6 und 6bis gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012 und der V der BVers vom 15. Juni 2012 über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr.

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 91 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB200445Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Kokain; Fahre; Bungsmittel; Verteidigung; Betäubungsmittel; Gramm; Vorinstanz; BetmG; Anklage; Beruf; Berufung; Konsum; Hinweis; Staatsanwalt; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Urteil; Fahrt; Sinne; Bezug; Aussage; Hinweise; Freiheit; Person
    ZHSB210196Fahren in fahrunfähigem ZustandSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Alkohol; Fahren; Berufung; Geldstrafe; Erinnern; Zustand; Fahren; Vorinstanz; Könne; Fahrunfähigem; Urteil; Einvernahme; Erhalte; Strafe; Führt; Kosten; Polizei; Sachverhalt; Objektive; Gemessen; Aufgrund; Fahrens; Subjektive; Nichts; Bedingt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2004.00089Aufhebung eines Warnungsentzugs wegen stark verminderter Zurechnungsfähigkeit und überlanger VerfahrensdauerBeschwerde; Rekurs; Zurechnungsfähig; Entscheid; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Verstoss; Rechtlich; Regierungsrat; Massnahme; Wäre; Erhoben; StGB; Beschwerdegegnerin; Zurechnungsfähigkeit; Rekursverfahren; Vorliegenden; Zusammenhang; Gesetzliche; Zustellung; Verfügung; Voraussetzungen; Erfüllt; Zitierten; Verwarnung; Wäre; Abzusehen; Massnahmeempfindlichkeit
    SOVWBES.2019.408vorsorglicher Führerausweisentzug / verkehrsmedizinische UntersuchungBeschwerde; Beschwerdeführer; Führerausweis; Fahreignung; Cannabis; µg/L; Verkehrsmedizinische; Verwaltungsgericht; Vorsorglich; Urteil; Abklärung; Kanton; Untersuchung; Konzentration; THC-COOH; Verfügung; Strassenverkehr; Grenzwert; Beschwerdeführers; Zweifel; Solothurn; Hinweis; Bundesgericht; Führerausweisen; Droge; Vorsorgliche; Betäubungsmittel; Entscheid; Rechtsmedizin; Abschlussbericht
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 439 (6B_282/2021)
    Regeste
    Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3).
    Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Cannabis; Grenzwert; Strassen; ASTRA; Vorinstanz; Täter; Recht; Tatbestand; Bundesrat; Hinweis; Bundesgericht; VSKV-ASTRA; Fahrunfähigkeit; Strassenverkehr; Verordnung; Tatbestands; Anklage; Subjektiv; Hinweisen; Erfolg; Eventualvorsatz; Fahrfähigkeit; Substanz; Subjektive; Alkohol; Fahrzeug
    147 IV 225 (6B_1429/2020)
    Regeste
    Art. 91 Abs. 2 lit. a und Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG ; Konkurrenz zwischen Fahren in fahrunfähigem Zustand unter qualifiziertem Alkoholeinfluss und Fahren in fahrunfähigem Zustand aus anderen Gründen. Infolge des zugrunde liegenden unterschiedlichen deliktischen Willens besteht zwischen Fahrunfähigkeit unter qualifiziertem Alkoholeinfluss ( Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG ) und Fahrunfähigkeit aus anderen Gründen ( Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG ) echte Konkurrenz im Sinne von Art. 49 StGB (E. 1).
    Incapacité; Autre; Conduire; Cause; état; D'incapacité; Peine; été; Conduit; Concours; Raison; Disposition; Autres; L'incapacité; Qu'il; Même; D'une; Qualifié; Entre; ébriété; être; était; Causes; L'alcool; Conduite; Parfait; Droit; Dispositions; D'autre; Plusieurs

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-5424/2017Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Verfügung; Sicherheit; Ausland; Ausstellung; Vorinstanz; Taten; Akten; Recht; Bundesverwaltungsgericht; AArt; Erheblich; Person; Verurteilung; Kantonale; Reiseausweis; Reisepapier; Anspruch; Kantons; Urteil; Beschwerdeführers; Rekurs; Wiederholt; Rechtlich; Schweiz; Personen; Busse
    E-4231/2016AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Beschwerdeführers; Asylwiderruf; Akten; Rechtsvertreter; Vollmacht; Verwerflich; Urteil; Verfahren; Migration; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Migrationsamt; Gericht; Gehör; Akten; Taten; Verfügt; Begangen; Rechtlich; Vorinstanz; Handlung; Eingabe; Verfahrens; Wiege; Begangenen

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Verbrecherische; Urteil; Absicht; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Pyrotechnische; Personen; Sprengstoffe; Pyrotechnischen; Giftige; Verfahren; Bundesgericht; Recht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Verbrecherischer; Täter; Vorinstanz; Verteidigung
    SK.2021.39Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Urteil; Hinzufügen; Filter; öffnen; Gefährdung; Person; Spreng; Urteile; Sprengstoff; Pyrotechnische; Absicht; Verbrecherische; Personen; Täter; Bundesstrafgericht; Pyrotechnischen; Bundesstrafgerichts; Recht; Bundesgericht; Sprengstoffe; Gefahr; Gericht; Kammer; Verteidigung; Verfahren

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Philippe Weissenberger Kommentar SVG, Zürich2015
    Philippe Weissenberger Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz2015
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