Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
S 95 381Verwaltungsgericht14.02.1996 - Art. 2 Abs. 1, Abs. 1bis und Abs. 5, Art. 3 Abs. 1 lit. a und c, Abs. 4 lit. e, Art. 4 Abs. 1 lit. d, Art. 5 Abs. 1 ELG; Art. 1a Abs. 1 ELV; § 3, § 4 Abs. 1 und 2, § 5 lit. a und b kant. ELG. Wird ein Wohnheim den Pflegeheimen und Pflegeabteilungen im Sinne von § 4 Abs. 2 kant. ELG gleichgestellt mit der Folge, dass keine Begrenzung der anrechenbaren Taxen in diesem Wohnheim mehr erfolgt, ist es aufgrund der damit verbundenen Besserstellung des im Heim wohnhaften EL-Bezügers nicht unzulässig, die Höhe des Betrages für persönliche Auslagen zu reduzieren.Pflege; Auslagen; Betrag; Wohnheim; Einkommens; Anrechenbare; Pflegeheim; Kant; Einkommensgrenze; Alleinstehende; Ergänzungsleistung;
A 95 233Verwaltungsgericht09.02.1996 - Art. 22 Abs. 1 lit. a BdBSt. Einkommen natürlicher Personen; Gewinnungskosten; Aufwendungen einer Verwaltungsbeiratschaft. Zwischen den Aufwendungen der Vermögensverwaltung und dem zu besteuernden Vermögensertrag besteht ein wirtschaftlicher und zeitlicher Zusammenhang. Sämtliche mit der Verwaltungsbeiratschaft anfallenden Aufwendungen stellen somit abzugsfähige Gewinnungskosten nach Art. 22 Abs. 1 lit. a BdBSt dar. Dazu zählen die Gebühren der Vormundschaftsbehörde für die Überprüfung und Genehmigung der Berichterstattung des Beirates, ebenso wie dessen Honorar. Sie stellen ausserordentliche Verwaltungskosten dar und sind daher - selbst wenn sie grösstenteils aus Liegenschaftsverwaltung herrühren - nicht durch die Unterhaltspauschale abgegolten.Verwaltung; Vermögens; Einkommen; BdBSt; Steuer; Aufwendungen; Unterhalt; Beirat; Gewinnungskosten; Verwaltungskosten; Vormundschaft;
A 94 222Verwaltungsgericht29.01.1996 - Art. 22 Abs. 1 lit. i BdBSt; Art. 7 Abs. 1 BVV3. Einkommen natürlicher Personen; Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen. Ein nur noch passiv einer beruflichen Pensionseinrichtung angehörender Selbständigerwerbender kann bei der Säule 3a den «grossen» Abzug geltend machen. Ein Abzug kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sich aus der Erwerbstätigkeit ein Verlust ergibt. Jeder Vorsorgenehmer muss die Voraussetzungen der Abzugsberechtigung selbst erfüllen. Dementsprechend orientiert sie sich bei Ehepaaren an der Erwerbstätigkeit jedes einzelnen und nicht am Gesamteinkommen beider Ehegatten. Berufstätige Ehepartner sind nicht berechtigt, je die Hälfte des Abzuges auf zwei persönliche Vorsorgekonten gutzuschreiben.Vorsorge; Säule; Abzug; Erwerb; Beiträge; Steuer; Erwerbseinkommen; Beschwerde; Vorsorgenehmer; Selbständig; Beschwerdeführer;
S 94 638Verwaltungsgericht25.01.1996 - Art. 49 IVG in Verbindung mit Art. 47 Abs. 1 AHVG; Art. 85 Abs. 2 und 3, Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV. Rückerstattung von in Besitzstandswahrung für zuvor ausgerichtete AHV-Witwenrente ausgerichteter Invalidenrente. Revisionsweise Leistungsanpassung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Wiederverheiratung bzw. des Entstehens des Anspruchs auf eine Ehepaar-Altersrente.Bezog; Bezogen; Invalidenrente; Rente; Bezogene; IV-Stelle; Renten; Beschwerdeführerin; Bezogenen; Verfügung; Betrag; Wiederverheiratung;
RRE Nr. 63Regierungsrat16.01.1996 - Nichterneuerung eines Lehrauftrages. §§ 146 Absatz 1c und d ErzG. Gegen die Nichterneuerung eines Lehrauftrages ist die Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat nicht gegeben.

Lehrauftrag; Erziehungs; Beschwerde; Entscheid; Beschwerdeführerin; Verhält; Schulpflege; Kulturdepartement; Sinne; Lehrbeauftragte;
V 94 48Verwaltungsgericht15.01.1996 - Art. 33 Abs. 3 lit. b RPG; §§ 152-155 VRG. Überprüfungsbefugnis des Verwaltungsgerichts bei Entscheiden über Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente.

Art. 2, Art. 14 ff. und Art. 24 RPG. Verhältnis von Grundnutzungsplanung zur ausnahmsweisen Bewilligung eines Projektes ausserhalb des in der Nutzungsplanung ausgeschiedenen Baugebietes. Selbst wenn im Hinblick auf ein konkretes Bauprojekt eine Zonenplanänderung erfolgt, muss nicht in jedem Fall unbesehen die Praxis zur Frage der Standortgebundenheit gemäss Art. 24 RPG übernommen werden. Im Rahmen der Nutzungsplanung ist dem planenden Gemeinwesen ein erhebliches Planungsermessen zuzugestehen
Überprüfung; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Beschwerde; Überprüfungsbefugnis; Bundesgericht; Sinne; Planung; Beschränkte;
V 94 127Verwaltungsgericht15.01.1996 - § 53 VRG; § 195 PBG. Falls der Gemeinderat im Rahmen der Prüfung eines Bauvorhabens ein Gutachten einholt, darf er dieses nicht unbesehen übernehmen, sondern er hat dieses vorab pflichtgemäss zu würdigen.Gemeinderat; Gutachten; Bauvorhaben; Recht; Expertise; Beurteilung; Prüfung; Gegebenenfalls; Zustehen; Kompetenz; Sachverständige;
A 95 209Verwaltungsgericht11.01.1996 - § 7 Abs. 2 und 4 PVG. Prämienverbilligung; Bemessungsgrundlage; letzte rechtskräftige Steuerveranlagung; aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung dient nicht als Bemessungsgrundlage, wenn sie mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage offensichtlich nicht übereinstimmt. Offensichtlich ist eine Veränderung, wenn die Diskrepanz zwischen den Einkommensverhältnissen des Anspruchsjahres verglichen mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Berechnungsperiode der massgebenden Steuerveranlagung mindestens 25% beträgt.Einkommen; Wirtschaftliche; Einkommens; Wirtschaftlichen; Steuerwerte; Anspruch; Leistungsfähigkeit; Prämien; Beschwerde; Bemessung;
V 95 45Verwaltungsgericht04.01.1996 - Art. 6 Abs. 1 EMRK. Verzicht auf eine öffentliche Verhandlung.Verhandlung; Planungs; Antrag; Beschwerdeführer; Verwaltungsgericht; Planungszone; Streit; Augenschein; Gericht; Recht; Dargelegt;
A 95 200Verwaltungsgericht03.01.1996 - § 146 StG. Bezugsverjährung; Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Vollstreckungsverfahren. Ob rechtskräftig veranlagte Steuern noch eingefordert werden können, hat im Bestreitungsfalle ausschliesslich der Rechtsöffnungsrichter zu entscheiden. Steuer; Verwaltungsgericht; Entscheid; Bezug; Verfügung; Veranlagung; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Entscheide; Rechtskräftig; Erlass;
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