Art. 6 LCart dal 2023

Art. 6 Tipi di accordi giustificati
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2 Le ordinanze e le comunicazioni relative a accordi in materia di concorrenza possono considerare di norma giustificate speciali forme di cooperazione in singoli rami economici, in particolare accordi sulla trasposizione razionale di prescrizioni di diritto pubblico per la protezione dei clienti o degli investitori nel settore dei servizi finanziari.
3 Le comunicazioni vengono pubblicate nel Foglio federale da parte della Commissione della concorrenza. Il Consiglio federale emana le ordinanze di cui ai capoversi 1 e 2.
(1) Introdotta dal n. I della LF del 20 giu. 2003, in vigore dal 1° apr. 2004 (RU 2004 1385; FF 2002 1835 4927).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 6 Legge sui cartelli (KG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE140256 | Vorsorgliche Massnahmen | Markt; Service; Beklagten; Marke; Recht; System; Vertrag; Importeur; Entscheid; Systemmarkt; Parteien; Wettbewerbs; Schweiz; Gericht; Massnahme; Marken; Servicepartner; Vertrieb; Geschäft; Hinweis; Hersteller; Unternehmen; Servicevertrag; Erwägungen; Werkstatt; Ersatzteile; Marktbeherrschung |
GR | ZK1 2022 174 | Validierung eines Vorsorgeauftrages | ähig; Urteil; Vorsorge; Person; Vorsorgeauftrag; Recht; Urteilsfähig; Urteilsfähigkeit; Verfahren; Entscheid; Urteilsunfähigkeit; Beschwer; Vorinstanz; Personen; Vorsorgeauftrags; Verfahrens; Interesse; Erwachsenen; Gutachten; Erwachsenenschutz; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Vorsorgebeauftragte; Vermögens; Kurzbeurteilung; ätte |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 II 521 | Art. 26, 27, 39 und 43 Abs. 1 lit. a KG; vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Vorabklärung gemäss Art. 26 KG, Weigerung der Wettbewerbskommission, eine kartellrechtliche Untersuchung i.S. von Art. 27 KG zu eröffnen. Gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. a KG können Dritte, die eine Wettbewerbsbehinderung geltend machen, erst im Verfahren der kartellrechtlichen Untersuchung i.S. von Art. 27 KG Parteirechte ausüben, nicht schon im Rahmen einer kartellrechtlichen Vorabklärung i.S. von Art. 26 KG. Lehnt es die Wettbewerbskommission auf Gesuch eines Dritten hin ab, vor Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung vorsorgliche Massnahmen anzuordnen oder eine kartellrechtliche Untersuchung zu eröffnen, handelt es sich dabei nicht um eine Verfügung mit Rechtswirkungen für den Dritten, sondern um eine blosse Mitteilung an diesen, gegen welche er nicht Beschwerde führen kann, auch nicht Rechtsverweigerungsbeschwerde (E. 2). | Untersuchung; Massnahme; Massnahmen; Wettbewerb; Wettbewerbs; Verfügung; Wettbewerbskommission; Eröffnung; Vorabklärung; Entscheid; Verfahren; Kartellgesetz; Rekurskommission; Bundes; Erlass; Cornèr; Banca; Sinne; Anspruch; Urteil; Sekretariat; Bundesgericht; BILGER; Telekurs; Gesuch; RICHLI; Parteistellung |
129 II 18 | Art. 4 und 5 KG; wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Sammelreverses 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz" (Buchpreisbindung). Der "Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz", der ungefähr 90% aller deutschsprachigen Bücher erfasst, bildet eine auf der Stufe des Buchhandels horizontal koordinierte vertikale Wettbewerbsabrede über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen, bei der gestützt auf Art. 5 Abs. 3 lit. a KG eine Wettbewerbsbeseitigung zu vermuten ist (E. 2-6). Da zwischen den Buchhandlungen neben dem (ausgeschalteten) Preis- jedoch ein Qualitätswettbewerb fortbesteht und der Wettbewerb nur als beseitigt gelten kann, wenn die autonome Festlegung sämtlicher relevanter Wettbewerbsparameter ausgeschlossen erscheint, hat die entsprechende gesetzliche Vermutung als widerlegt zu gelten (E. 7-9). Es ist deshalb zu prüfen, ob die mit dem Sammelrevers verbundene erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung (Art. 5 Abs. 1 KG) sich allenfalls aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz (Art. 5 Abs. 2 KG) rechtfertigen lässt (E. 10). | Preis; Wettbewerb; Wettbewerbs; Preisbindung; Markt; Sammelrevers; Buchhändler; Verlag; Verleger; Recht; Bücher; Abrede; Rekurskommission; Schweiz; ZÄCH; Verlage; Buchhandlung; Wettbewerbskommission; Vermutung; Buchhandlungen; Preise; HOFFET; Leistung; Buchpreisbindung; Vorinstanz; Wettbewerbsabrede; Buchhandel; Preiswettbewerb |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2018.214 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Rumänien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Recht; Rechtshilfe; Kultur; Ausfuhr; Kulturgut; Rechtshilfeersuchen; Kulturgüter; Bundes; Staat; Briefmarken; Sachverhalt; Behörde; UNESCO-Konvention; Schweiz; Sachverhalts; Verfahren; Behörden; Vertragsstaat; Sicht; Rumänien; Rechtshilfeakten; Sichtmappe; Einfuhr; Staatsanwaltschaft; Unterlagen; Darstellung |