Art. 6 CartA from 2023

Art. 6 Categories of agreements affecting competition that are deemed justified
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2 Such ordinances and general notices may also recognise particular forms of co-operation specific to certain sectors of the economy as being generally justified, in particular agreements concerning the effective implementation of public law provisions on the protection of customers or investors in the field of financial services.
3 General notices are published by the Competition Commission in the Federal Gazette. Ordinances within the meaning of paragraphs. 1 and 2 above shall be issued by the Federal Council.
(1) Inserted by No I of the FA of 20 June 2003, in force since 1 April 2004 (AS 2004 1385 1390; BBl 2002 2022 5506).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 6 Cartel Act (KG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE140256 | Vorsorgliche Massnahmen | Markt; Service; Beklagten; Marke; Recht; System; Vertrag; Importeur; Entscheid; Systemmarkt; Parteien; Wettbewerbs; Schweiz; Gericht; Massnahme; Marken; Servicepartner; Vertrieb; Geschäft; Hinweis; Hersteller; Unternehmen; Servicevertrag; Erwägungen; Werkstatt; Ersatzteile; Marktbeherrschung |
GR | ZK1 2022 174 | Validierung eines Vorsorgeauftrages | ähig; Urteil; Vorsorge; Person; Vorsorgeauftrag; Recht; Urteilsfähig; Urteilsfähigkeit; Verfahren; Entscheid; Urteilsunfähigkeit; Beschwer; Vorinstanz; Personen; Vorsorgeauftrags; Verfahrens; Interesse; Erwachsenen; Gutachten; Erwachsenenschutz; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Vorsorgebeauftragte; Vermögens; Kurzbeurteilung; ätte |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 II 521 | Art. 26, 27, 39 und 43 Abs. 1 lit. a KG; vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Vorabklärung gemäss Art. 26 KG, Weigerung der Wettbewerbskommission, eine kartellrechtliche Untersuchung i.S. von Art. 27 KG zu eröffnen. Gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. a KG können Dritte, die eine Wettbewerbsbehinderung geltend machen, erst im Verfahren der kartellrechtlichen Untersuchung i.S. von Art. 27 KG Parteirechte ausüben, nicht schon im Rahmen einer kartellrechtlichen Vorabklärung i.S. von Art. 26 KG. Lehnt es die Wettbewerbskommission auf Gesuch eines Dritten hin ab, vor Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung vorsorgliche Massnahmen anzuordnen oder eine kartellrechtliche Untersuchung zu eröffnen, handelt es sich dabei nicht um eine Verfügung mit Rechtswirkungen für den Dritten, sondern um eine blosse Mitteilung an diesen, gegen welche er nicht Beschwerde führen kann, auch nicht Rechtsverweigerungsbeschwerde (E. 2). | Untersuchung; Massnahme; Massnahmen; Wettbewerb; Wettbewerbs; Verfügung; Wettbewerbskommission; Eröffnung; Vorabklärung; Entscheid; Verfahren; Kartellgesetz; Rekurskommission; Bundes; Erlass; Cornèr; Banca; Sinne; Anspruch; Urteil; Sekretariat; Bundesgericht; BILGER; Telekurs; Gesuch; RICHLI; Parteistellung |
129 II 18 | Art. 4 und 5 KG; wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Sammelreverses 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz" (Buchpreisbindung). Der "Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz", der ungefähr 90% aller deutschsprachigen Bücher erfasst, bildet eine auf der Stufe des Buchhandels horizontal koordinierte vertikale Wettbewerbsabrede über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen, bei der gestützt auf Art. 5 Abs. 3 lit. a KG eine Wettbewerbsbeseitigung zu vermuten ist (E. 2-6). Da zwischen den Buchhandlungen neben dem (ausgeschalteten) Preis- jedoch ein Qualitätswettbewerb fortbesteht und der Wettbewerb nur als beseitigt gelten kann, wenn die autonome Festlegung sämtlicher relevanter Wettbewerbsparameter ausgeschlossen erscheint, hat die entsprechende gesetzliche Vermutung als widerlegt zu gelten (E. 7-9). Es ist deshalb zu prüfen, ob die mit dem Sammelrevers verbundene erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung (Art. 5 Abs. 1 KG) sich allenfalls aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz (Art. 5 Abs. 2 KG) rechtfertigen lässt (E. 10). | Preis; Wettbewerb; Wettbewerbs; Preisbindung; Markt; Sammelrevers; Buchhändler; Verlag; Verleger; Recht; Bücher; Abrede; Rekurskommission; Schweiz; ZÄCH; Verlage; Buchhandlung; Wettbewerbskommission; Vermutung; Buchhandlungen; Preise; HOFFET; Leistung; Buchpreisbindung; Vorinstanz; Wettbewerbsabrede; Buchhandel; Preiswettbewerb |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2018.214 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Rumänien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Recht; Rechtshilfe; Kultur; Ausfuhr; Kulturgut; Rechtshilfeersuchen; Kulturgüter; Bundes; Staat; Briefmarken; Sachverhalt; Behörde; UNESCO-Konvention; Schweiz; Sachverhalts; Verfahren; Behörden; Vertragsstaat; Sicht; Rumänien; Rechtshilfeakten; Sichtmappe; Einfuhr; Staatsanwaltschaft; Unterlagen; Darstellung |