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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 203 StPO vom 2020

Art. 203 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 203 Ausnahmen

1 Eine Vorladung kann in anderer als der vorgeschriebenen Form und mit abgekürzten Fristen ergehen:

a.
in dringenden Fällen; oder
b.
mit dem Einverständnis der vorzuladenden Person.

2 Wer sich am Orte der Verfahrenshandlung oder in Haft befindet, kann sofort und ohne Vorladung einvernommen werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 203 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1998.23Einstellungsverfügung des Untersuchungsrichters; RechtskraftVerfahren; Wiederaufnahme; Verfahrens; Verfahren; Urteil; Einstellungsbeschluss; Voraussetzung; Entscheid; Verfahrens; Prozessordnung; Aufhebung; Voraussetzungen; Tatsachen; Wiedererwägung; Einstellungsbeschlusses; Obergericht; Rechtskräftige; Urteile; Beweismittel; Gerechtfertigt; Wiedereröffnung; Voruntersuchung; Kanton; Hauptverhandlung; Gesetzgeber; Gericht; Peter; Lehre; Ordentlichen; Rechtskraft
BESK 2018 13120180619_083022_ANOM.docxBerufung; Berufungsführer; Polizei; Recht; Polizisten; Verfahren; Vorladung; Verfahrens; Vorführung; Berufungsführers; Polizeiliche; Kanton; Kantons; Kammer; Entscheid; Eingang; Vorgehen; Mitbewohner; Zwang; Wohnung; Eingangs; Polizeikommando; Akten; Rechtmässig; Auskunftsperson; Vorinstanz; Beschwerde; Verfahren

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.60 (AG.2021.372)Beschränkung des Zeitaufwands für die Kontrolle der Häftlingspost,fehlende Vorankündigung einer KonfrontationseinvernahmeSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Briefe; Werden; Verfahren; Konfrontationseinvernahme; Beschwerdeführers; Kontrolle; Person; Seiner; Gericht; Welche; Interesse; Briefverkehr; Angefochten; Personen; Korrespondenz; Stellen; Erfolgt; Angefochtene; Briefverkehrs; Schriftlich; Einvernahme; Appellationsgericht; Fragen; Basel-Stadt; Verteidiger
BSBES.2015.184 (AG.2016.252)Einvernahmen vom 15. Dezember 2015, Sicherheitskontrolle (BGer 1B_199/2016 vom 3. Juni 2016)Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Gericht; Vorladung; Verfahren; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Person; Schlusseinvernahme; Auskunftsperson; Dezember; Verfahren; Verfahrens; Verfahrens; Untersuchung; Kantons; Kantonspolizei; Verteidiger; Befragung; Untersuchungsbeamtin; Recht; Waffen; Schweiz; Mitteilung; Mitarbeiter; Schweizerische; Personen; Kleidern; Anschluss
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter Staub Kommentar zum Strafverfahren des Kantons Bern1992
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