Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 99 98Verwaltungsgericht12.05.1999 - Art. 397f ZGB; § 7 Abs. 1 BetrG. Rechtserhebliches Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorsorglichen Einweisung in eine psychiatrische Klinik?Einweisung; Verfahren; Vorsorgliche; Überprüfung; Freiheit; Beurteilung; Vorsorglichen; BetrG; Freiheitsentziehung; Akten; Verantwortung;
V 98 103Verwaltungsgericht11.05.1999 - Art. 9 Abs. 3 lit. b, Art. 10 Abs. 1 lit. a ANAG; Art. 14 Abs. 4 ANAV. Liegt ein Ausweisungsgrund vor, kann der Kantonswechsel verweigert werden, auch wenn der Niederlassungskanton selber von einem Widerruf der Niederlassungsbewilligung abgesehen hat. Daran vermögen die am 30. April 1991 vereinbarten und am 1. Juli 1991 in Kraft getretenen Änderungen der Niederschrift vom 19. Dezember 1953 zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über Niederlassungsfragen nichts zu ändern (Erw. 4).

Art. 11 Abs. 3 ANAG; Art. 16 Abs. 3 ANAV. Prüfung der Angemessenheit. Interessenabwägung (Erw. 5).
Kanton; Ausweis; Ausweisung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Niederlassungsbewilligung; Recht; Schweiz; Luzern; Ausweisungsgr;
AU 98 12Aufsichtsbehörden und Kommissionen06.05.1999 - §§ 13 Abs. 1 lit. a und 58 BeurkG. Bei Verzicht eines Notars auf die Beurkundungsbefugnis besteht kein rechtliches Interesse an der Weiterführung des gegen ihn gerichteten Disziplinarverfahrens.

Beurkundungsbefugnis; Disziplinarverfahren; Disziplinarstrafe; Disziplinarverfahrens; Entfällt; Notar; Luzernische; Disziplinarbefugnis;
V 98 208Verwaltungsgericht22.04.1999 - §§ 55 und 128 VRG; § 187 Abs. 2 PBG. Ein vorsorgliches Abbruchverbot zwecks Beschaffung der erforderlichen Grundlagen, um über ein Abbruchgesuch abschliessend entscheiden zu können, ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren. Die Voraussetzungen seiner Anfechtbarkeit sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.Abbruch; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerinnen; Interesse; Verfahren; Entscheid; Abbruchbewilligung; Vorinstanz; Vorsorgliche;
S 97 1207Verwaltungsgericht21.04.1999 - Art. 41 KVG. Spitalbedürftigkeit, Einweisungszeugnis. Die zum KUVG ergangene Rechtsprechung ist auch unter neuem Recht anwendbar. Entsprechend ist auch unter dem KVG ein Einweisungszeugnis eines klinikexternen Arztes zu verlangen. Ausnahmsweise kann darauf verzichtet werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände davon ausgegangen werden kann, dass im konkreten Fall ein externer Arzt die Einweisung ausgestellt hätte (Erw. 3).

Art. 35 Abs. 2 lit. h, Art. 39 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1, Art. 101 Abs. 2 KVG. Leistungserbringer, Übergangsrecht. Das Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil war in der Zeit vom Inkrafttreten des KVG bis zum Inkrafttreten der Spitalliste ein gestützt auf das Übergangsrecht zugelassener Leistungserbringer mit Standort im Wohnkanton des Versicherten. Für die Anwendung der Art. 41 Abs. 2 und 3 bleibt damit kein Raum. Das Leistungsangebot bzw. die Leistungspflicht des Krankenversicherers (inklusive Umfang der zu übernehmenden Kosten) richtet sich dabei bis zum Inkrafttreten der Spitalliste nach den bisherigen Verträgen zwischen dem Leistungserbringer und dem Krankenversicherer (kein Abstellen auf den Tarif der öffentlichen Spitäler im Wohnkanton; Erw. 4).
Leistung; Beschwerde; Spital; Kanton; Tarif; Beschwerdegegnerin; Stationär; Leistungserbringer; Beschwerdeführer; Leistungen; Einweisung;
V 98 30Verwaltungsgericht20.04.1999 - § 87 lit. a, § 88 Abs. 1 und 2 PG; § 54 Abs. 1 und 2 PV. Zuständigkeit für den Entscheid über die Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses (Erw. 3).

§ 110 Abs. 1 lit. c VRG; § 55 Abs. 2 PV; Art. 4 BV. Anforderungen an die Begründung eines Entscheids im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Erw. 4).

Art. 4 BV; § 198 Abs. 1 lit. c, § 201 Abs. 2 VRG. Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers, indem diesem im vorinstanzlichen Verfahren keine Gelegenheit gegeben wurde, in ein Schreiben und eine Aktennotiz Einsicht nehmen und sich dazu äussern zu können. Ausschluss einer Heilung dieser Gehörsverletzung, die Gewährung des rechtlichen Gehörs wird indessen vor dem Verwaltungsgericht nachgeholt (Erw. 5). Folgen für die Kostenverlegung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; grober Verfahrensfehler (Erw. 7).

§ 15 Abs. 1 PG. Die Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses von Amtes wegen bedarf eines sachlichen Grundes. Änderung der in LGVE 1991 II Nr. 5 veröffentlichten Praxis (Erw. 6).
Entscheid; Beschwerde; Verhält; Beschwerdeführer; Recht; Dienstverhältnis; Entscheide; Verfahren; Beendigung; Angefochtene; Kündigung;
V 99 41Verwaltungsgericht20.04.1999 - § 1 Abs. 2 lit. b, § 29 Abs. 1 und § 34 öBG; §§ 193 ff. VRG. Anforderungen an die Beschwerdebefugnis, wenn kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Anwendbarkeit des öBG, wenn Vergabeverträge im Namen der Gemeinde geschlossen wurden und jene auch für den Vergabeentscheid zuständig war. Als Vergabeinstanz ist eine Gemeinde im gerichtlichen Verfahren als Partei zu behandeln; sie trägt damit ein Kostenrisiko. Die Verlegung der Verfahrenskosten richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 193ff. VRG und nicht nach § 34 öBG.Beschwerde; Gemeinde; Verfahren; Vergabe; Auftrag; Beschwerdeführerin; Anbieterin; Verfahrens; Recht; Unrecht; Beschwerdebefugnis;
V 98 188Verwaltungsgericht09.04.1999 - §§ 23 und 25f. StrG. Das Verlegen von Elektrizitätsleitungen in eine Kantonsstrasse bedarf einer kantonalrechtlichen Konzession und ist gebührenpflichtig.Konzession; Recht; Kanton; Rechtliche; Sondernutzung; Regel; Elektrizitätsleitungen; Strasse; Regelung; Gebühr; Bundes; Strassen;
V 98 189Verwaltungsgericht16.03.1999 - Art. 35 FMG lässt keinen Raum für die Erteilung einer auf kantonales Strassenrecht gestützten Konzession.



Bewilligung; Gemeingebrauch; Konzession; Bunde; Bundes; Kanton; Leitungen; Strasse; Konzessionärin; Recht; Sondernutzung;
RRE Nr. 321Regierungsrat12.03.1999 - Bewertung schulischer Leistungen. §§ 14 ff. und 144 VRG; Artikel 4 BV. Die Bewertung von schulischen Leistungen ist nur beschränkt zu überprüfen. Der Umstand, dass die Examinatorin zugleich Lehrerin im Prüfungsfach war, vermag für sich allein noch keine Befangenheit zu begründen. Ebensowenig entsteht eine Interessenkollision, wenn ein Mitglied aus dem Schulteam die Aufgabe des Experten übernimmt.Prüfung; Prüfungs; Beschwerdeführer; Experte; Examinator; Examinatorin; Experten; Befangenheit; Schule; Ausstand; Weitern;
RRE Nr. 201Regierungsrat23.02.1999 - Aufsichtsrechtliche Anzeige. § 208 Absatz 1 PBG. Eine Verfügung oder eine andere Handlung der Baubewilligungsbehörde kann mit einer aufsichtsrechtlichen Anzeige beim Regierungsrat beanstandet werden, wobei darum ersucht werden kann, dass die Verfügung aufzuheben oder abzuändern oder eine andere Massnahme zu treffen sei. Dieser Rechtsbehelf dient aber nicht dazu, Begehren aufzugreifen, die in einem ordentlichen Rechtsmittelverfahren gestellt werden können oder dort nicht durchgedrungen sind. Recht; Rechtsmittel; Ordentliche; Anzeige; Aufsicht; Ordentlichen; Eingabe; Gemeinderat; Baubewilligung; Aufsichtsrechtliche;
RRE Nr. 211Regierungsrat23.02.1999 - Bewilligungsbedürftiger Strassenbau. §§ 67 Absatz 1 und 79 StrG. Eine Erschliessungsanlage, auf der regelmässig auch Lastwagen verkehren sollen, ist als Strasse zu qualifizieren und fällt somit in den Anwendungsbereich des Strassengesetzes. Sind an einer solchen Anlage nicht nur blosse Wiederherstellungs- oder Erneuerungsarbeiten geplant, handelt es sich um bewilligungsbedürftigen Strassenbau.

Strasse; Strassen; Unterhalt; Erneuerung; Bauliche; Projekt; Bauvorhaben; Strassengesetz; Baulichen; Massnahmen; Fragliche; Bericht;
S 98 200Verwaltungsgericht22.02.1999 - Art. 73 Abs. 2 BVG; §§ 164, 193 und 202 Abs. 1 VRG. Kostenverlegung wegen mutwilliger Prozessführung im Klageverfahren der beruflichen Vorsorge. Der Versicherte, der unter Verletzung der reglementarischen Meldepflichten und der gesetzlichen Anzeigepflicht eine verwaltungsrechtliche Klage gegen eine Vorsorgeeinrichtung erhebt, die bei Kenntnis der Sachlage bzw. bei reglementskonformer Meldung den Anspruch des Versicherten ohne weiteres anerkannt hätte, prozessiert mutwillig. Entsprechend sind ihm auch bei materiellem Obsiegen amtliche Kosten und eine Parteientschädigung zugunsten der beklagten Vorsorgeeinrichtung aufzuerlegen.Partei; Klage; Verfahren; Parteien; Parteientschädigung; Prozessführung; Prozessuale; Verfügung; Beklagten; Mutwillig; Amtliche;
V 98 163Verwaltungsgericht16.02.1999 - §§ 195 und 196 Abs. 5 PBG; Art. 781 und 975 ZGB. Soweit eine Einsprache im Baubewilligungsverfahren damit begründet wird, dass eine Personaldienstbarkeit mit Baubeschränkungen zu Lasten des Baugrundstückes im Grundbuch zu Unrecht gelöscht worden sei, ist sie privatrechtlicher Natur. Daran ändert sich nichts, wenn in der Erteilung der Zustimmung des Gemeinderates zur Löschung der Gemeindeservitut ein Verstoss gegen die öffentlichen Interessen sowie gegen Treu und Glauben erblickt wird, weil die infolge der grundbuchlichen Löschung untergegangene Rechtswirkung nicht im Baubewilligungsverfahren, sondern nur aufgrund einer Grundbuchberichtigungsklage aufleben kann.Gemeinde; Baubewilligung; Recht; Grundstück; Grundbuch; öffentlich-rechtliche; Löschung; Privatrechtlich; Einwohnergemeinde; Bauhöhe;
S 98 287Verwaltungsgericht05.02.1999 - Art. 1 Abs. 1, Art. 12 Abs. 3, Art. 24, Art. 25 Abs. 2 lit. a, e und f, Art. 34 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 und 2 lit. c, Art. 43 Abs. 4 Satz 1, Art. 49 Abs. 1 und 3, Art. 50, Art. 102 Abs. 2 KVG. Mit dem Verzicht einer HIV-infizierten Versicherten auf weitere Behandlung der Komplikationen des Grundleidens entfällt die Spitalbedürftigkeit, ohne dass eine angemessene Anpassungszeit einzuräumen ist.Spital; Pflege; Pflegeheim; Aufenthalt; Patient; Recht; Behandlung; Spitalbedürftigkeit; Leistungen; Medizinisch; Medizinische; Patientin;
RRE Nr. 178Regierungsrat05.02.1999 - Baubeschluss einer Strassengenossenschaft. § 39 LaG; §§ 59 und 96 LaV; § 98 StrG. Der Baubeschluss einer Güterstrassengenossenschaft kann beim Regierungsrat mit Verwaltungsbeschwerde angefochten werden.

Beschluss; Güterstrassen; Verwaltungsbeschwerde; Regierungsrat; Abweichende; Baudepartement; Kantons; Luzern; Erläuterungen;
S 98 624Verwaltungsgericht04.02.1999 - Art. 30 Abs. 2 AVIG; Art. 45 Abs. 1 lit. a AVIV. Die Einstellungsfrist von sechs Monaten ist unabhängig vom Verfügungserlass gewahrt, wenn die Einstelltage vor deren Ablauf bestanden werden (Erw. 3).

Art. 16 Abs. 2 lit. c, Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG; Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit. Kann ein Arbeitgeber einer Angestellten nach deren Mutterschaftsurlaub keine Teilzeitstelle anbieten und kann er auch sonst die vom Arbeitsgesetz bestimmten Garantien für die stillende Mutter nicht einhalten, ist die Stelle für diese Angestellte nicht mehr zumutbar im Sinne des AVIG. Entsprechend ist sie berechtigt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, ohne die Arbeitslosigkeit im Sinne von Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV selbst zu verschulden (Erw. 4).
Arbeit; Einstellung; Mutter; Arbeitsverhältnis; Zumutbar; Verfügung; Anspruch; Arbeitgeber; Arbeitslosigkeit; Arbeitslosenkasse;
RRE Nr. 135Regierungsrat29.01.1999 - Steuerlich bedingte Vorteile. § 22 Absatz 3 StipG; § 15a StipV. Die steuerrechtlich bedingten Vorteile für die Eigentümer von Grundstücken, die Inhaber von Gewerbebetrieben, die Angehörigen freier Berufe und Ähnliches sind auch dann auszugleichen, wenn ihre Liegenschaft grundpfandrechtlich belastet oder für die Ausübung eines Gewerbes notwendig ist.

Ausbildung; Ausbildungs; Beschwerde; Stipendien; Ausbildungsbeiträge; Eltern; Beschwerdeführer; Aufrechnung; Entscheid; Grundstücke;
V 98 179Verwaltungsgericht27.01.1999 - Art. 43 Abs. 1 lit. b LSV; § 44 PBG. Soweit kantonal- und kommunalrechtliche Begriffe der «Störung» bzw. «des störenden Betriebes» den Lärmschutz erfassen, kommt ihnen keine selbständige Bedeutung zu. Massgebend ist diesbezüglich das Bundesrecht, konkret das USG und die LSV. Ein Coiffeursalon ist als «nicht störender Betrieb» einzustufen und in der Wohnzone zonenkonform.

Art. 7 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 2 USG; Art. 4 Abs. 1 LRV. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sind Geruchsimmissionen aus dem Betrieb eines Coiffeursalons nicht intensiv und verflüchtigen sich rasch, weshalb die von der Nachbarschaft vorgeschlagenen Massnahmen im konkreten Fall unverhältnismässig wären.
Umwelt; Betrieb; Coiffeursalon; Wohnzone; Emission; Störend; Beschwerde; Störende; Umweltschutz; Lärm; Luftverunreinigung; Sinne;
S 98 805Verwaltungsgericht26.01.1999 - Art. 4 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 AHVG. Wer auf seiner Liegenschaft Kies ausbeuten oder Aushubmaterial deponieren lässt und dafür eine Entschädigung erhält, übt in der Regel eine Erwerbstätigkeit aus und erzielt ein beitragspflichtiges Erwerbseinkommen.Entschädigung; Abbau; Ausbeutung; Geschäft; Entschädigungen; Erwerb; Geschäfts; Bodens; Landwirt; Liegenschaft; Erwerbstätigkeit;
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