Es wurde zuvor den Kanton SG und Jahr 2019 ausgewählt. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
IV 2018/213 | Versicherungsgericht | 23.12.2019 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gutachten. Gestützt auf die beweiskräftige polydisziplinäre Begutachtung ist infolge einer längeren Arbeitsunfähigkeit in leidensadaptierten Tätigkeiten von 30% ein befristeter Anspruch auf eine Viertelsrente zu bejahen und danach ein Rentenanspruch zu verneinen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2019, IV 2018/213). | IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Gutachter; IV-Stelle; Neurologie; Rente; Arbeitsunfähigkeit; Begutachtung; Verfügung; Hausärztin; |
KV_Z 2019/1 | Versicherungsgericht | 20.12.2019 - Entscheid Art. 62, 102 und 104 OR; Art. 96 VVG: Abgrenzung zwischen Schadensversicherung und Summenversicherung. Rückforderung ausbezahlter Krankentaggeldleistungen infolge Überentschädigung teilweise gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2019, KV-Z 2019/1). Beim Bundesgericht angefochten. | Versicherung; Leistung; Recht; Beklagten; Leistungen; Partei; Parteien; Helsana; Summenversicherung; Betreibung; Schaden; Verzug; |
B 2019/162, B 2019/163 | Verwaltungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Steuerrecht, Fristwiederherstellung. Bei den im Rückweisungsentscheid vom 23. Mai 2018 gemachten Ausführungen zur Zustellfiktion handelte es sich um ein sogenanntes "obiter dictum", welchem rechtsprechungsgemäss keine Bindungswirkung zukommt. Insbesondere wirkten sich diese nicht auf das Ergebnis des Rückweisungsentscheids über die Frage der Nichtigkeit der Veranlagungsverfügungen aus. Der Beschwerdegegner legte nicht dar, weshalb er nicht in der Lage gewesen sein soll, den Beschwerdeführer über seine anstehende Landesabwesenheit zu informieren oder einen Rechtsvertreter mit schriftlicher Vollmacht zu mandatieren. Es liegen daher keine genügenden Gründe vor, aufgrund derer die Einsprachefrist wiederherzustellen gewesen wäre (Verwaltungsgericht, B 2019/162, B 2019/163). | Entscheid; Frist; Verwaltungs; Beschwerdegegner; Recht; Veranlagung; Zustellung; Veranlagungsverfügungen; Verfahren; Verwaltungsgericht; |
B 2019/199 | Verwaltungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Verfahrensrecht, Art. 95 Abs. 1, Art. 98 Abs. 3 lit. c VRP. Neuverlegung der Kosten in den kantonalen Rechtsmittelverfahren nach entsprechender Rückweisung durch das Bundesgericht (1C_601/2018 vom 4. September 2019), (Verwaltungsgericht, B 2019/199). | Entscheid; Verwaltungsgericht; Recht; Immissionsschutzreglement; Immissionsschutzreglements; Erhebung; Kosten; Vorinstanz; Verfahren; |
B 2019/119 | Verwaltungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Ausländerrecht, Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG, Art. 5 Anhang I FZA. Der 1978 geborene Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger und erhielt 2015 eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA. Das Migrationsrecht widerrief die Bewilligung, nachdem der Beschwerdeführer in Deutschland 2017 wegen eines 2012 begangenen Raubdeliktes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt worden war. Darüber hinaus wurde der Beschwerdeführer aufgrund von Betäubungsmitteldelikten und einer Strassenverkehrsregelverletzung in Deutschland bis ins Jahr 2012 im Jahr 2013 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und in der Schweiz wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsrecht sowie gegen das Waffengesetz im Jahr 2016 zu einer bedingten Gelstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Auch wenn die Rückfallgefahr für schwere Delikte gering sein sollte, muss ausländerrechtlich eine solche nicht hingenommen werden. Angesichts der vorgenommenen Gesamtwürdigung kann eine gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit angenommen werden. Seine privaten Interessen können die erheblichen öffentlichen Interessen an der Beendigung seines Aufenthalts nicht überwiegen (Verwaltungsgericht (B 2019/119). | Aufenthalt; Schweiz; Recht; Aufenthalts; Vorakten; Sicherheit; Aufenthaltsbewilligung; Rückfallgefahr; Ausländer; Widerruf; Entscheid; |
B 2019/74 | Verwaltungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Baurecht, Art. 29 Abs. 2 aBauG. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein Bauvorhaben, mit der Begründung, der Gestaltungsplan für die betreffenden Grundstücke sei nichtig, weil die Benachrichtigung über die öffentliche Auflage fehlerhaft zugestellt worden sei. Jedenfalls aber sei im Baubewilligungsverfahren die Rechtsmässigkeit des Gestaltungsplan zu überprüfen. Die Benachrichtigung wurde der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerin zugestellt. Dass die Beschwerdeführerin den Eigentumsübergang vor der Zustellung der Benachrichtigung im Grundbuch mitgeteilt hätte, ist nicht ersichtlich. Dass bei der Zustellung auf die neue Domiziladresse der Eigentümerin abgestellt wurde, stellt keinen der Behörde anzulastenden Fehler dar. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen (Verwaltungsgericht, B 2019/74). | Gestaltungsplan; Quot; Gallen; Gestaltungsplans; Baubewilligung; -strasse; Recht; Grundstück; Einsprache; Nichtigkeit; Grundbuch; Ziffer; |
B 2019/159 | Verwaltungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Art. 31 Abs. 1 und 2 GVG (sGS 873.1). Art. 45 sowie Art. 47 Abs. 1 und 3 GVV (sGS 873.11). Gebäudeversicherungsleistungen. Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids, wonach es sich beim Wasserschaden im Kellergeschoss des Gebäudes der Beschwerdeführerin nicht um einen durch die GVA versicherten Gebäudeschaden handelt. Das Verwaltungsgericht hielt fest, aufgrund des Wasserrückstaus könne der Schaden im Untergeschoss des Hauses nicht als Hochwasser bzw. Überschwemmung im Sinne von Art. 31 Abs. 1 Ziff. 3 GVG qualifiziert werden. Befragungen von weiteren Personen oder die Einholung eines externen Gutachtens wären angesichts der geschilderten - aktenkundigen und im Wesentlichen unbestrittenen - örtlichen und baulichen Verhältnisse nicht geeignet, zusätzliche Fakten bzw. ein anderes Ergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu belegen (Verwaltungsgericht, B 2019/159). | Wasser; Keller; Schaden; Gebäude; Lichtschacht; Quot; Versicherung; Überschwemmung; Schäden; Wassereintritt; Entscheid; Niederschläge; |
IV 2017/364 | Versicherungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Art. 36 ATSG. Art. 45, 49 und 51 ATSG. Art 58 IVG. Art. 74ter f. IVV. Ausstand einer Person im Verwaltungsverfahren. Qualifikation eines Schreibens als Verfügung. Rechtsgrundlage einer Vergütung des Erwerbsausfalls für eine Person, welche die versicherte Person zu den Terminen der medizinischen Untersuchungen begleitet hat (obiter dictum). Aufhebung von zwei Verfügungen und Rückweisung der Sachen zur Neuverfügung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2019, IV 2017/364). | Verfügung; Entscheid; Ausstand; Recht; Ausstands; Untersuchung; Begleitung; Verfahren; IV-act; Person; IV-Stelle; Ehemann; Erwerbsausfall; |
IV 2017/259 | Versicherungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 16 ATSG. Prüfung des Anspruchs auf eine IV-Rente unter Würdigung eines orthopädischen Gutachtens. Bestimmung des Validen- und Invalideneinkommens. Durchführung des Einkommensvergleichs. Gewährung eines Tabellenlohnabzugs von 10 Prozent. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2019, IV 2017/259). | Arbeit; Gutachten; IV-act; Verfügung; Operation; Rente; IV-Stelle; Prozent; Untersuchung; Bericht; Hilfsarbeit; Recht; Anspruch; Rücken; |
IV 2017/285 | Versicherungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28 IVG: Verbesserte Leistungsfähigkeit aufgrund angepasster Medikation bei unveränderter Diagnose. Revisionsgrund liegt damit vor. Beschwerdegegnerin hat die Rente somit zu Recht einer Überprüfung nach Art. 17 Abs. 1 ATSG zugeführt. Beweiskraft Gutachten bejaht. Einkommensvergleich und Tabellenlohnabzug. Beschwerdegegnerin hat Rente zu Recht herabgesetzt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2019, IV 2017/285). | IV-act; Arbeit; Recht; Rente; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Invalidität; Renten; Ausbildung; Beschwerdeführers; Invaliditätsgrad; |
IV 2017/285 | Versicherungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28 IVG: Verbesserte Leistungsfähigkeit aufgrund angepasster Medikation bei unveränderter Diagnose. Revisionsgrund liegt damit vor. Beschwerdegegnerin hat die Rente somit zu Recht einer Überprüfung nach Art. 17 Abs. 1 ATSG zugeführt. Beweiskraft Gutachten bejaht. Einkommensvergleich und Tabellenlohnabzug. Beschwerdegegnerin hat Rente zu Recht herabgesetzt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2019, IV 2017/285). | IV-act; Arbeit; Recht; Rente; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Invalidität; Renten; Ausbildung; Beschwerdeführers; Invaliditätsgrad; |
IV 2017/420 | Versicherungsgericht | 19.12.2019 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Wiederanmeldung. Rentenanspruch. Würdigung medizinischer Berichte. Beweiskraft des bidisziplinären Gutachtens bejaht. Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bejaht. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2019, IV 2017/420). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Diagnose; Bericht; IV-Stelle; Einschränkung; Gutachten; Sicht; Ärzte; Diagnosen; Quot; MEDAS; |
B 2019/117 | Verwaltungsgericht | 18.12.2019 - Entscheid Sozialhilfe. Höhe der Wohnkosten für eine Person, welcher ein regelmässiges Besuchsrecht für die nicht unter ihrer Obhut stehenden Kindern zusteht. X. lebt getrennt von seiner Ehefrau und den beiden Kindern in einer 3,5-Zimmer-Wohnung zu einem Mietzins von CHF 1'175. Das Besuchsrecht wird jedes zweite Wochenende von Freitag- bis Sonntagabend ausgeübt. Der Umstand, dass X. Sozialhilfe bezieht, darf keinen übermässig negativen Einfluss auf die Ausübung des Besuchsrechts haben. Den zwei Kindern muss die Möglichkeit zugestanden werden, bei | Sozialhilfe; Kinder; Mietzins; Wohnung; Beschwerdegegner; Entscheid; Zimmer; Besuch; Besuchs; Recht; Mietzinsrichtwert; Vorinstanz; Urteil; |
IV 2018/355 | Versicherungsgericht | 18.12.2019 - Entscheid Art. 8, 14a, 15, 17 und 18 IVG; Art. 6 IVV. Ziel der Umschulung ist es, der versicherten Person eine ihrer früheren Arbeit annähernd gleichwertige Erwerbsmöglichkeit zu vermitteln. Für die Bestimmung des relevanten Einkommens vor Eintritt des Gesundheitsschadens kann nicht auf einen bloss kurzfristig erzielten, stark schwankenden Verdienst aus einem Temporäreinsatz abgestellt werden. Hat der Beschwerdeführer vor Eintritt des Gesundheitsschadens qualifizierte Berufsarbeit verrichtet und hätte er das auch weiterhin unabhängig von einem bestimmten Arbeitgeber tun können, ist mangels repräsentativer Lohnzahlungen auf die LSE, Kompetenzniveau 2 abzustellen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2019, IV 2018/355). | Arbeit; Invalid; Ausbildung; Erwerb; IV-act; Gesundheit; Umschulung; Einkommen; Valideneinkommen; Anspruch; Spital; Invalidität; Einsatz; |
EL 2018/24 | Versicherungsgericht | 18.12.2019 - Entscheid Art. 43 Abs. 1 ATSG. Willkürliche, aber vom BGer zu verantwortende Anwendung der Kalenderjahr-Praxis für einen einzigen von über 10'000 per | Ehefrau; Verfügung; Einsprache; EL-Bezüger; Erwerbseinkommen; EL-Bezügers; Ergänzungsleistung; Franken; Recht; Erwerbseinkommens; |
B 2019/144 | Verwaltungsgericht | 17.12.2019 - EntscheidEntscheid vom 17. Dezember 2019 | Beschwerdebeteiligte; Hinweis; Recht; VerwGE; Hinweise; Hinweisen; Stadt; Vorinstanz; Entscheid; Schule; Kathi; Antrag; Verfahren; Kanton; |
B 2019/265 | Verwaltungsgericht | 17.12.2019 - EntscheidDie Vorinstanz wird eingeladen, bis 10. Januar 2020 zur Beschwerde in der Sache Stellung zu nehmen (in doppelter Ausfertigung). Es gelten keine Gerichtsferien. Nach unbenützter Frist wird Verzicht angenommen. | Vorinstanz; Zwischenverfahren; Zwischenverfahrens; Erhebung; Kostenvorschuss; Hauptsache; Mehrwertsteuer; Abteilungspräsident; |
B 2019/110 | Verwaltungsgericht | 17.12.2019 - Entscheid Planungsrecht, Erlass einer Planungszone, Art. 27 RPG, Art. 42 Abs. 1, Art. 43 lit. a PBG. Der Erlass einer Planungszone liegt im Ermessen der Gemeinde. Deren Standpunkt, die Festsetzung einer Planungszone dränge sich nicht auf, da die Frage der Standortgebundenheit von Mobilfunkanlagen in Wohnzonen (Art. 12 Abs. 2 lit. b PBG) eine unter vielen sei, welche im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision des Zonenplans zu beurteilen seien, erweist sich nicht als rechtsfehlerhaft (Verwaltungsgericht, B 2019/110). | Planungs; Planungszone; Erlass; Gemeinde; Recht; Wohnzone; Entscheid; Quot; Gemeinderat; Vorinstanz; Verwaltungsgericht; Anspruch; |
B 2019/268 | Verwaltungsgericht | 17.12.2019 - Entscheid Verlegung der Kosten in den kantonalen Verfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht, Art. 95 Abs. 1 und 3, Art. 98 Abs. 1 und 2, Art. 98bis VRP (Verwaltungsgericht, B 2019/268). | Verwaltungsgericht; Kinder; Migrationsamt; Rekurs; Entscheid; Vorinstanz; Schweiz; Aufenthalts; Staat; Gallen; Aufenthaltsbewilligung; |
B 2019/150 | Verwaltungsgericht | 16.12.2019 - Entscheid Ausschluss aus der Versicherung; Art. 10 Abs. 1 lit. a GVG, Art. 16 Abs. 1, Art. 32 GVV. Im Nachgang eines Unwetters erbrachte die GVA für die bei diesem Ereignis entstandenen Schäden an den Gebäuden der Z. AG Leistungen. Die von der GVA in der Folge verlangten Objektschutzmassnahmen erweisen sich als verhältnismässig (E. 5). Die Kosten für den entsprechenden Objektschutznachweis wären bei korrekter Planung bereits im Baubewilligungsverfahren angefallen, weshalb diese von der Bauherrin – und nicht von der GVA – zu tragen sind (E. 6). Schliesslich werden keine Beiträge ausgerichtet an die Kosten für spätere Schutzmassnahmen zur Abwehr von Gefahren, die der Gebäudeeigentümerin oder dem Gebäudeeigentümer bereits bei Erstellung des Gebäudes bekannt waren. Da der Bauherrschaft bereits im Zeitpunkt der Baueingabe aufgrund der allgemein zugänglichen Resultate der Naturgefahrenanalyse bekannt sein musste, dass ihre geplanten beiden Gebäude samt Tiefgarage in einem gefährdeten Gebiet erstellt werden sollten, ist eine finanzielle Beteiligung der GVA an die (späteren) Objektschutzmassnahmen vorliegend zu verneinen (E. 7) (Verwaltungsgericht, B 2019/150). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 14. April 2020 abgewiesen (Verfahren 2D_8/2020). | Gebäude; Tiefgarage; Hochwasser; Schutz; Ereignis; Massnahme; Schutzmassnahme; Versicherung; Wasser; Über; Schutzmassnahmen; |
B 2019/131 | Verwaltungsgericht | 16.12.2019 - Entscheid Ausländerrecht. Widerruf der Niederlassungsbewilligung. Sozialhilfeschulden. Art. 63 Abs. 1 lit. c AuG, Art. 6 Ziff. 6 Anhang I und Art. 2 Abs. 1 oder Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 24 Anhang I FZA. Die Beschwerdeführer bezogen seit November 2013 ohne Unterbruch Sozialhilfe in der Höhe von CHF 175'352. Die IV-Anmeldungen wurden bereits zweimal abgewiesen. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass die Beschwerdeführer in naher Zukunft selbständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Der Widerrufsgrund ist daher erfüllt. Aus dem Verweis auf die FZA- Bestimmungen kann sich der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten. Er hat seinen freizügigkeitsrechtlichen Status als Arbeitnehmer verloren, da er bereits seit Ende November 2012 freiwillig arbeitslos wurde. Das öffentliche Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung überwiegt die privaten Interessen der Beschwerdeführer. Abweisung der Beschwerde (Verwaltungsgericht, B 2019/131). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 4. Mai 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_131/2020). | Arbeit; Aufenthalt; Aufenthalts; Widerruf; Recht; Sozialhilfe; Schweiz; Niederlassungsbewilligung; Verfahren; Vorinstanz; Person; Entscheid; |
B 2019/220 | Verwaltungsgericht | 16.12.2019 - Entscheid Strassenverkehr, Sicherungsentzug, Art. 16b Abs. 2 lit. e und Art. 37 Abs. 3 SVG, Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VRV. Die Vorbringen des Beschwerdeführers sind nicht geeignet, die tatsächlichen Feststellungen im Strafbefehl in Zweifel zu ziehen. Danach unterliess es der Beschwerdeführer, sein Fahrzeug auf einem Parkplatz, welcher eine seitliche Neigung von 4% und 90° zur Fahrbahn ein Gefälle von 12% aufweist, vor dem Verlassen mittels der Handbremse gegen das Wegrollen zu sichern, worauf sich sein Fahrzeug selbständig in Bewegung setzte, rückwärts aus dem Parkfeld über eine Kantonsstrasse rollte und anschliessend beim Zaun am Strassenrand zum Stillstand kam. Die Vorinstanz durfte den Führerausweisentzug bestätigen, ohne Recht zu verletzen (Verwaltungsgericht, B 2019/220). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 19. Februar 2020 nicht ein (Verfahren 1C_64/2020). | Recht; Widerhandlung; Führer; Führerausweis; Quot; Strasse; Entscheid; Hinweis; Vorinstanz; Strassenverkehrs; Richter; Verkehrs; |
B 2019/212 | Verwaltungsgericht | 16.12.2019 - Entscheid Öffentliches Beschaffungswesen, Art. 45 Abs. 1 VRP, Art. 4 EGöB, Art. 19bis lit. f, Art. 34 Abs. 3 VöB. Die Vorinstanz verletzte das auch im Einladungsverfahren geltende vergaberechtliche Diskriminierungsverbot, lüde sie in einem erneuten Vergabeverfahren zum gleichen Beschaffungsgegenstand die – obsiegende – Beschwerdeführerin nicht mehr zur Einreichung eines Angebots ein. Die Beschwerdeführerin bewirtschaftet die bestehenden Websites der Vorinstanz und hat bei Gutheissung der Beschwerde reelle Chancen auf den Zuschlag. Auf das von der Beschwerdeführerin erstmals in einer Stellungnahme nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellte Begehren um Schadenersatz kann wegen Verspätung nicht eingetreten werden. Die Vorinstanz hat der Beschwerdeführerin auch auf Nachfrage hin keine konkreten Angaben zu den Zuschlagskriterien und deren Bedeutung gemacht. Entsprechend den übereinstimmenden Anträgen der Beteiligten wird die Beschwerde gutgeheissen (Verwaltungsgericht, B 2019/212). | Zuschlag; Vorinstanz; Recht; Vergabe; Zuschlags; Einladung; Angebot; Schaden; Schadenersatz; Zuschlagsverfügung; Vergabeverfahren; Ziffer; |
B 2019/41 | Verwaltungsgericht | 16.12.2019 - Entscheid Entbindung vom Berufsgeheimnis. Art. 2 Abs. 1 lit. b, Art. 34 und Art. 40 Ingress und lit. f MedBG (SR 811.11). Art. 44 Abs. 2 GesG (sGS 311.1). Art. 17 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 VMB (sGS 312.0). Art. 320 f. StGB (SR 311.0). Streitig war die Frage der Rechtmässigkeit der Entbindung der Beschwerdegegner (Spitalärzte) von ihrem Berufsgeheimnis für eine Meldung betreffend den Beschwerdeführer (selbständiger Arzt) an die Kantonsärztin. Das Verwaltungsgericht bejahte ein Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entbindung vom Amtsgeheimnis insofern, als in der vorliegenden Konstellation eine rechtzeitige gerichtliche Überprüfung zum vornherein nicht möglich gewesen wäre. Es führte aus, dass - selbst wenn dem Beschwerdeführer ein gewisses Fehlverhalten bzw. Eigenmächtigkeit bei seiner Selbstentlassung aus dem Spital anzulasten wäre - die Entbindung vom Berufsgeheimnis nicht ohne seine vorherige Anhörung hätte erfolgen dürfen. Der Vorinstanz sei ein vorschneller Erlass der Entbindungsverfügung - im Sinn eines Ermessensfehlers in der Auswahl der Vorgehensart - sowie eine Gehörsverletzung vorzuwerfen. Aufhebung des angefochtenen Entscheids (Verwaltungsgericht, B 2019/41). | Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Beruf; Berufs; Kanton; Beschwerdeführer; Kantons; Beschwerdeführers; Beschwerdegegner; Entbindung; |
AHV 2018/10 | Versicherungsgericht | 16.12.2019 - Entscheid Art. 52 AHVG. Organhaftung und Schadenersatz. Verschulden des verantwortlichen Organs bestritten. Der Beschwerdeführer bringt vor, die Gesellschaft habe über substantielle Mittel zur Begleichung der Beitragsschulden verfügt, die aber von der Bank widerrechtlich blockiert worden seien. Selbst wenn dem so wäre, hätte der Beschwerdeführer dafür sorgen müssen, dass die Gesellschaft nicht über Jahre hinweg Löhne ausrichtet (an drei Familienmitglieder), ohne die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu können. Der behauptete Rechtsstreit mit der Bank dauerte nach eigenen Angaben des Beschwerdeführers seit über sieben Jahren, weshalb er nach so langer Zeit nicht mehr damit rechnen durfte, die Ausstände innert nützlicher Frist begleichen zu können. Verschulden bejaht (E. 2.3.3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2019, AHV 2018/10). | Schaden; Beiträge; Gesellschaft; Arbeitgeber; Schadenersatz; Verwaltung; Posten; Verschulden; Recht; Arbeitgeberin; Organ; Gallen; Recht; |
AHV 2018/17 | Versicherungsgericht | 16.12.2019 - Entscheid Art. 52 AHVG. Organhaftung und Schadenersatz. Verschulden des verantwortlichen Organs bestritten. Der Beschwerdeführer bringt vor, die Gesellschaft habe über substantielle Mittel zur Begleichung der Beitragsschulden verfügt, die aber von der Bank widerrechtlich blockiert worden seien. Selbst wenn dem so wäre, hätte der Beschwerdeführer dafür sorgen müssen, dass die Gesellschaft nicht über Jahre hinweg Löhne ausrichtet (an drei Familienmitglieder), ohne die darauf anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu können. Der behauptete Rechtsstreit mit der Bank dauerte nach eigenen Angaben des Beschwerdeführers seit über sieben Jahren, weshalb er nach so langer Zeit nicht mehr damit rechnen durfte, die Ausstände innert nützlicher Frist begleichen zu können. Verschulden bejaht (E. 3.3.3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2019, AHV 2018/17). | Schaden; Gesellschaft; Beiträge; Arbeitgeber; Schadenersatz; Arbeitgeberin; Posten; Zahlung; Verschulden; Verwaltung; Organ; Recht; Konto; |