Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
Nr. 60/2017/28Obergericht19.12.2017 - Ausländerrechtliche Eingrenzung auf einen Teil des Schaffhauser Stadt-gebiets; Verhältnismässigkeit - Art. 10 Abs. 2 und Art. 36 BV; Art. 74 Abs. 1 lit. a AuG. Die Eingrenzung schränkt die Bewegungsfreiheit ein; sie muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein (E. 2). Die Grundvoraussetzung für die Eingrenzung, das Fehlen einer Aufenthaltsbewilligung, ist mit dem Ausweisungsentscheid erfüllt, ungeachtet dessen, ob die Ausweisung vollzogen werden kann (E. 3.3). Das öffentliche Interesse besteht im Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei ist von einem weiten Begriff des Polizeigüterschutzes auszugehen. Die für die Eingrenzung erforderliche Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht auf Begehung strafbarer Handlungen oder Kontakte zu extremistischen Kreisen bestehen (E. 3.4.1 und 3.5). Das Prinzip der Verhältnismässigkeit ist insbesondere bei der Festlegung des Rayons und der Dauer der Massnahme zu berücksichtigen. Die Eingrenzung darf keinen pönalen Charakter annehmen; sie ist entsprechend zeitlich zu begrenzen (E. 4, 4.2.4-4.2.6). Eingrenzung; Massnahme; Sicherheit; Ausländer; Interesse; Schutz; Stadt; Recht; Verhältnismässigkeit; Aufenthaltsbewilligung; Ausweisung;
Nr. 50/2016/11Obergericht01.12.2017 - Stationäre therapeutische Massnahme mit Zwangsmedikation - Art. 56 und Art. 59 StGB. Voraussetzungen einer stationären therapeutischen Massnahme mit medikamentöser Zwangsbehandlung. Massnahme; Beschuldigte; Störung; Behandlung; Beschuldigten; Taten; Sinne; Täter; Gefahr; Anordnung; Freiheit; Kantonsgericht;
Nr. 60/2017/17Obergericht01.12.2017 - Submission; Beschwerdelegitimation des nicht berücksichtigten Anbieters; materielle Beschwer - Art. 36 Abs. 1 VRG; Art. 1 Abs. 3 lit. b und lit. c IVöB; Art. 36 Abs. 1 VRöB. Ein nicht berücksichtigter Anbieter ist nur zur Beschwerde befugt, wenn er bei Gutheissung der Beschwerde eine realistische Chance hat, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder eine neue Ausschreibung bzw. eine Wiederholung des Vergabeverfahrens erreichen kann (E. 2.1). Legt der Drittplatzierte, der den Ausschluss des Erstplatzierten beantragt, mit der Beschwerde nicht zusätzlich dar, dass im Vergleich zwischen ihm und dem Zweit-platzierten die Bewertung verfälscht und eine Neubewertung angezeigt sein könnte, so fehlt es an seiner realistischen Chance auf den Zuschlag (E. 2.4). Der allfällige Ausschluss des Erstplatzierten als solcher ist angesichts der weiteren Angebote kein Grund für eine Wiederholung des Verfahrens. Die formelle Wiederholung (mit Neuausschreibung) ist sodann zu unterscheiden von einer Rückweisung der Sache an die Vergabestelle im Rahmen des laufenden Verfahrens, etwa zur Neubewertung der bestehenden Angebote (E. 2.5). Angebot; Zuschlag; Vergabe; Bewertung; Zuschlagskriterien; Beschwer; Wiederholung; Angebote; Verfahren; Beschwerde; Anbieter; Vergabestelle;
Nr. 40/2017/30Obergericht22.09.2017 - Konkurseröffnung auf Überschuldungsanzeige der Revisionsstelle; zulässige Noven im Beschwerdeverfahren - Art. 725 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 725a Abs. 1, Art. 728c Abs. 3 und Art. 729c OR; Art. 326 Abs. 2 ZPO; Art. 174 Abs. 2 und Art. 194 Abs. 1 Satz 1 SchKG. Mit der Beschwerde gegen eine Konkurseröffnung dürfen gewisse Tatsachen gel-tend gemacht werden, die sich erst nach dem angefochtenen Entscheid ereignet haben. Solche zulässige echte Noven führen, wenn gleichzeitig die Zahlungsfähig-keit glaubhaft gemacht wird, zur Aufhebung des Konkurses (E.4). Die gesetzlichen Aufhebungsgründe sind in ihrem Wortlaut nicht auf Konkurseröffnungen ohne vorgängige Betreibung zugeschnitten. Dennoch ist die entsprechende Bestimmung auch auf solche Konkurseröffnungen anwendbar. Dabei genügt über den reinen Wortlaut hinaus eine nur sinngemässe Anwendbarkeit (E. 4). Bei einer Beschwerde gegen eine Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung ist - analog zum Beweis der Tilgung der Schuld - als echtes Novum insbesondere auch der Nachweis zulässig, dass die Überschuldung inzwischen beseitigt worden ist (E. 4). Das wurde hier mit Forderungsverzichten belegt (E. 5.1). Konkurs; Konkurse; Konkurseröffnung; SchKG; Überschuldung; Schuld; Forderungsverzicht; Aufhebung; Betreibung; Sanierung;
Nr. 63/2015/37Obergericht05.09.2017 - Leistungen der Invalidenversicherung; Wegfall des Nachversicherungsschutzes bei Grenzgängern nach Zusprache einer schweizerischen Invalidenrente - Art. 8 IVG; Ziff. 8 lit. i Abschnitt A Anhang II FZA. Der Nachversicherungsanspruch von Grenzgängern erlischt mit Zusprache einer schweizerischen Invalidenrente (keine Besitzstandsgarantie). Gleichzeitig endet auch der Anspruch auf Übernahme von Kosten in Zusammenhang mit weiterhin zum Gebrauch überlassenen Hilfsmitteln. Anspruch; Invalide; Schweiz; Hilfsmittel; Eingliederung; Invalidenrente; Erwerb; Leistung; Recht; Rollstuhl; Eingliederungsmassnahmen;
Nr. 10/2015/2Obergericht25.08.2017 - Insichgeschäft; mittelbare Doppelvertretung; Ungültigkeit; Schadenersatzpflicht aus ungerechtfertigter Bereicherung und aus Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats - Art. 974 Abs. 2 und Art. 975 Abs. 1 ZGB; Art. 62, Art. 717 Abs. 1 und Art. 754 Abs. 1 OR. Ein Grundstückskauf, der für die eine Vertragspartei von einem auch für die andere Partei einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsratsmitglied und für die andere Vertragspartei von dessen ihm dort gesellschaftsrechtlich untergeordneten Familienangehörigen unterzeichnet wird, bildet ein ungültiges Insichgeschäft; der darauf beruhende Grundbucheintrag ist zu löschen (E. 4.3-4.5). Auch ein gleichermassen unterzeichneter Mietvertrag über eine Halle auf dem Grundstück stellt ein ungültiges Insichgeschäft dar. Da auch der zugrundeliegende Grundstückskaufvertrag ungültig ist, fehlt es an einer gültigen Rechtsgrundlage für die Mietzinszahlungen. Die Empfängerin ist aus den Zahlungen ungerechtfertigt bereichert (E. 5.2). Für den Schaden haftet auch das an den ungültigen Insichgeschäften mitwirkende Verwaltungsratsmitglied (E. 5.3). Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Geschäft; Grundstück; Insichgeschäft; Berufungsbeklagten; Vertrag; Berufungsklägerin;
Nr. 40/2017/19Obergericht16.06.2017 - Anforderungen an eine Beschwerdeschrift - Art. 321 Abs. 1 ZPO. In der Beschwerdeschrift ist ein Antrag zu stellen und aufzuzeigen, inwiefern der angefochtene Entscheid als fehlerhaft erachtet wird. Entscheid; Begründung; Beschwerde; Friedensrichterin; Dispositiv; Streit; Antrag; Schweizerische; Beschwerdeschrift; Entscheids; Säumnis;
Nr. 60/2012/8 und 60/2012/10Obergericht09.06.2017 - Baubewilligung; Beeinträchtigung des Ortsbilds in einem geschützten ISOS- und BLN-Gebiet (Fischerhäuserquartier); Beizug der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission - Art. 6, Art. 9, Art. 13 und Art. 17 RPG; Art. 5, Art. 6 Abs. 2 und Art. 17a NHG; Art. 25 Abs. 1 lit. e NHV; Art. 2 VISOS; Art. 35 und Art. 36 BauG; Art. 10 Abs. 1 und Art. 35 BauO/Stadt Schaffhausen. Die Kantone und Gemeinden haben die Bundesinventare im Rahmen der Nutzungs-planung zu berücksichtigen. Die Stadt Schaffhausen hat den Schutzzielen des ISOS und des BLN durch Erlass von Art. 10 BauO Rechnung getragen (E. 2.1). Die ENHK kann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Expertin beigezogen wer-den (E. 2.3). Liegt ein Gutachten der ENHK als eidgenössischer Fachkommission vor, so kommt ihm grosses Gewicht zu, und zwar auch dann, wenn es sich um eine fakultative Begutachtung durch die ENHK handelt (E. 2.7). Der geplante Neubau passt sich namentlich aufgrund des massiven Volumens, der Dachform und der Dacheinschnitte nicht in die Umgebung ein, sondern stellt eine schwere Beeinträchtigung des geschützten ISOS- und BLN-Gebiets dar. Er missachtet die vorherrschende Traufständigkeit und kleine Parzellierung der Fischerhäuserzeile und konkurrenziert die Solitärwirkung des Salzstadels. Durch die Bewilligung des geplanten Neubaus hat die Stadt Schaffhausen das ihr zustehende Ermessen überschritten (E. 2.9). Fischerhäuser; Neubau; Gutachten; Salzstadel; Häuser; Häuserzeile; Regierungsrat; Fischerhäuserquartier; Schaffhausen; Rhein; Gebiet;
Nr. 63/2016/35Obergericht16.05.2017 - Invalidenversicherung; gemischte Methode; vorübergehende Teilzeiterwerbstätigkeit zur Erfüllung familiärer Aufgaben - Art. 28a IVG; Art. 16 ATSG. Eine nur vorübergehende Reduktion des vorgängig während vielen Jahren ausgeübten vollzeitlichen Erwerbspensums, um während einer beschränkten Zeit den erkrankten Ehemann zu pflegen, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine dauerhafte, zur Anwendung der gemischten Methode führende Reduktion des Beschäftigungsgrads. Dies gilt auch dann, wenn wegen zwischenzeitlich aufgetretener eigener Gesundheitsprobleme nurmehr Bewerbungen auf Teil-zeitstellen erfolgen (E. 4). ätig; Ehemann; Methode; Erwerbstätigkeit; Aufgabe; Aufgaben; Invalidität; Rente; Gesundheitsfall; Person; Einkommen; Pflege; Reduktion;
Nr. 51/2017/5Obergericht18.04.2017 - Einziehung von kontaminierten Banknoten nach Einstellung des Strafverfah-rens - Art. 319 Abs. 1 und Art. 320 Abs. 2 StPO; Art. 70 Abs. 1 StGB. Die Einziehung kann nur verfügt werden, wenn aufgrund sämtlicher Umstände keine unüberwindbaren Zweifel daran bestehen, dass eine zumindest tatbestandsmässige und rechtswidrige Tat vorliegt bzw. die deliktische Herkunft des Vermögenswerts klar ist (E. 3.2). Im vorliegenden Fall wiesen die sichergestellten Banknoten eine hohe und umfassende Kontaminierung mit Kokain auf. Damit steht die deliktische Herkunft fest. Die Einziehung ist auch bei einem blossen Inhaber zulässig. Es ist irrelevant, wie dieser die Vermögenswerte erlangt hat und ob er von der deliktischen Herkunft Kenntnis hatte (E. 4). Einziehung; Staat; Staatsanwaltschaft; Vermögenswert; Herkunft; Vermögenswerte; Banknoten; Einstellung; Verfahren; Verdacht; Geldes;
Nr. 93/2016/13/CObergericht28.03.2017 - Nichtige Zustellung des Zahlungsbefehls - Art. 72 SchKG. Hat die betriebene Person vom Inhalt eines Zahlungsbefehls keine Kenntnis erhalten, ist dieser nicht nur anfechtbar, sondern nichtig. Beweislastverteilung für die Zustellung eines Zahlungsbefehls. Zahlungsbefehl; Zustellung; Zahlungsbefehls; Betreibung; Einkaufs; Zeitpunkt; Beweis; Pfändungsankündigung; Darstellung; Einkaufsquittung;
Nr. 40/2014/33/AObergericht24.03.2017 - Festlegung der Parteientschädigung; Überprüfungsbefugnis der Beschwer-deinstanz - Art. 96 und Art. 320 ZPO; Art. 86 JG. Die ermessensweise Schätzung der zuzusprechenden Parteientschädigung bildet eine Sachverhaltsfrage. Sie kann von der Beschwerdeinstanz deshalb nur auf Will-kür überprüft werden (Präzisierung der Rechtsprechung). Parteien; Parteientschädigung; Ermessen; Beschwerdeinstanz; Sachverhalt; Sachverhalts; Kommentar; Gericht; Rechtsanwendung; Feststellung;
Nr. 60/2016/42Obergericht01.03.2017 - Sicherungsentzug des Führerausweises bei Cannabiskonsum - Art. 15d Abs. 1, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG; Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV; Art. 34 VSKV-ASTRA; Art. 5 VRG. Bei Zweifeln an der Fahreignung ist eine Fahreignungsuntersuchung anzuordnen. Diese ist mit selbständig anfechtbarer Zwischenverfügung zu eröffnen (E. 2.1). Voraussetzungen für den Sicherungsentzug des Führerausweises bei Cannabis-konsum (E. 3.3.1 und 3.3.2). Fahreignung; Untersuchung; Cannabis; Recht; Verfügung; Strassenverkehr; Fahreignungsuntersuchung; Person; Zweifel; Staatsanwaltschaft;
Nr. 93/2016/21Obergericht27.01.2017 - Betreibungsrechtliches Existenzminimum; Vermögenspfändung - Art. 92 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 93 Abs. 1 SchKG. Gestehungskosten sind weder im betreibungsrechtlichen Existenzminimum noch im Rahmen der Vermögenspfändung zu berücksichtigen (E. 3.1-3.2). Aus der Säule 3a stammendes Guthaben ist unbeschränkt pfändbar, wenn es nicht mehr der Vorsorge dient und mit dem übrigen Vermögen des Schuldners vermischt wurde (E. 3.3). SchKG; Existenzminimum; Vorsorge; Betreibung; Betreibungs; Schuldner; Gestehungskosten; Betreibungsamt; Pfändung; Recht; Konkurs;