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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 679 ZGB vom 2023

Art. 679 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 679

1 Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen.

2 Entzieht eine Baute oder eine Einrichtung einem Nachbargrundstück bestimmte Eigenschaften, so bestehen die vorstehend genannten Ansprüche nur, wenn bei der Erstellung der Baute oder Einrichtung die damals geltenden Vorschriften nicht eingehalten wurden. (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 679 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210211Unterlassung und ForderungRecht; Nutzungs; Partei; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Tumsanteil; Miteigentums; Miteigentumsanteil; Grundbuch; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagten; Aussenfläche; Mietvertrag; Grundstücks; Klage; Werkstatt; Werbesäule; Sonderrecht; Zugewiesen; Orange; Grenzzaun; Flächen; Gebäude; Unterbaurecht
ZHLB210021GrunddienstbarkeitBeklagte; Beklagten; Berufung; Vorinstanz; Terrasse; Kläger; Verfahren; Sistierung; Partei; Rechtliche; Entscheid; Hätte; Parteien; Augenschein; Nutzung; Kosten; Terrassen; Hätten; Dienstbarkeit; Dispositiv; Gericht; Urteil; Baubewilligung; Trittschall; Bringen; Stellt; Rechtlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2016/215Entscheid Baurecht, Baubewilligung Unterflurbehälter, Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 40 Abs. 3 LSV in Verbindung mit Art. 15 USG, Art. 14 USG und Art. 2 Abs. 5 LRV, Art. 19 Abs. 1 RPG, Art. 52 BauG.Der Betrieb der Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Sammelstelle; Gemeinde; Hinweis; Unterflurbehälter; VerwGE; Vorinstanz; Einsprache; Entscheid; Recht; Hinweise; Verkehr; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Strasse; Lärm; Verfahren; Hierzu; Verkehrs; Wwwgerichtesgc; Einwurf; O-strasse; Erwägung; Geplante; Verwaltungsgericht; Baugesuch; Hinweisen; Immission
AGAGVE 2006 6969 Formelle Enteignung nachbarlicher Abwehrrechte; nachträglichesBegehren wegen Immissionen durch eine Baustelle (§ 155 Abs. 1 lit. cBauG)mit öffentlichen Werken (Erw. 3.1.).Entschädigung, wenn die Erholungszeiten eingehalten werden(Erw. 3.2. - 3.3.5.2.).den anerkannt werden (Erw. 3.3.9.2.).den nicht... über; Entschädigung; Gesuchsteller; Immissionen; Mietzins; Baustelle; Zungskommission; übermässig; Lichen; Schaden; Enteignung; Schätzungskommission; Bauphase; Wäre; Entscheid; Einwirkungen; übermässige; Liegenschaft; Baugesetz; Baustellen; Mietzinsreduktion; Enteignungsrecht; Gungen; Phase; Immissionen; Gesuchstellers; Mässigen; Begehren; Baulärm
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 I 250 (1C_435/2018)Art. 26 BV; Art. 684 ZGB; formelle Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche; Entschädigungsbegehren nach kantonalem Enteignungsrecht wegen Immissionen aus dem Betrieb eines Asylzentrums. Rekapitulation der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur formellen Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche. Insbesondere Hinweis auf die im Allgemeinen geltenden kumulativen Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit und Spezialität der Immissionen sowie der Schwere des Schadens (E. 5.1 und 5.2). Eine derartige Enteignung kommt bei sämtlichen Einwirkungen nach Art. 684 ZGB in Betracht, mithin auch bei allfälligen, von einem öffentlichen Werk ausgehenden ideellen Immissionen, sofern diese im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unvermeidbar sind (E. 5.3). Massstab für die Prüfung der Spezialität ideeller Immissionen (E. 5.4). Auch solche Immissionen gelten enteignungsrechtlich nur dann als übermässig, wenn neben dem Erfordernis der Spezialität zusätzlich die Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit und der Schwere des Schadens erfüllt sind (E. 5.4). Im vorliegenden Fall erfüllten die fraglichen materiellen und ideellen Immissionen das Erfordernis der Spezialität nicht (E. 6). Immission; Immissionen; Beschwerde; Asylzentrum; Beschwerdeführer; Enteignung; Einwirkungen; Asylzentrums; Ideelle; übermässig; Spezialität; Betrieb; Nachbarrechtlich; Voraussetzung; Materielle; Entschädigung; Nachbarrechtliche; Abwehransprüche; Kanton; Schaden; Enteignungsrechtlich; Rechtsprechung; Massnahmen; Grundstück; Erfüllt; Schätzungskommission; Hinweis; übermässige; Entscheid
145 II 282 (1C_485/2017)Art. 7 und 39 NSG; Art. 5 EntG; Art. 679a und 684 ZGB; Enteignung von Nachbarrechten, Entschädigung für vorübergehende Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten. Enteignung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs bei vorübergehender übermässiger Störung infolge von Bauarbeiten für ein öffentliches Werk; analoge Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Unmassgeblichkeit der enteignungsrechtlichen Voraussetzungen, die bei übermässigen Betriebsimmissionen gelten (E. 4). Zivil- und enteignungsrechtliche Rechtsprechung zur Entschädigung von vorübergehenden Umsatzeinbussen aus Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken (E. 4.4-4.6; Zusammenfassung der Praxis). Auswirkungen einer Nationalstrassenbaustelle auf die dort befindliche Raststätte; Pflicht zur Prüfung des Gewichts von temporären Sperrungen und Behinderungen der Zufahrt zur Raststätte sowie von Bauimmissionen (E. 6.1 und 6.2). Ausgleich der baustellenbedingten Nachteile durch die mit dem Strassenausbau bewirkten Verbesserungen (E. 6.3 und 6.4)? Grundsätzliche Entschädigungspflicht für Umsatzeinbussen bei der Raststätte wegen Übermässigkeit der Beeinträchtigung aus den Strassenarbeiten im konkreten Fall bejaht (E. 7). Raststätte; Zufahrt; Beschwerde; Entschädigung; Bauarbeiten; Umsatz; Bundes; Nationalstrasse; Urteil; Strasse; Strassen; Phase; Betrieb; Geschäft; Gunzgen; Verkehr; übermässig; Recht; Immission; Beschwerdeführerin; Immissionen; Hinweis; Bundesgericht; Staub; Baurecht; Lärm; Beeinträchtigung; Schaden; Kanton

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2700/2018SeilbahnenBeschwerde; Beschwerdeführende; Schwerdeführenden; Beschwerdeführenden; Lichen; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Seilbahn; Recht; Kabinen; Anlage; Talstation; Kabinenbahn; Lärm; Verfahren; Gewässer; Bundes; Interesse; Stehend; Rechtlich; Langen; Moritz; Urteil; Plangenehmigung; Beschwerdeführerin; Verfügung; Pendelbahn; Anlagen; Liegende
A-2566/2019NationalstrassenBeschwerde; Lärm; Bundes; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Massnahmen; Hofmätteli; Verkehr; Urteil; Projekt; Alpnach; Hofmättelistrasse; Verkehrs; Entschädigung; Recht; Liegenschaft; Lärms; ASTRA; Vollanschluss; Rechtlich; Kanton; Plangenehmigung; Lärmschutz; Flankierende; Industrie; Nationalstrasse; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HaabZürcher Kommentar1977
Meier-HayozBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1965
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