Art. 679SCC from 2023
Art. 679
1 Where a person incurs or is at risk of damage because a landowner acts in excess of his or her ownership rights, he or she may sue for abatement of the damage or for protection against any imminent damage and for damages.
2 Where a building or installation deprives a neighbouring parcel of land of certain properties, the aforementioned rights apply only if the regulations that applied at the time the building or installation was constructed were not complied with. (1)
(1) Inserted by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Register Mortgage Certificates and other amendments to Property Law), in force since 1 Jan. 2012 ([AS 2011 4637]; [BBl 2007 5283]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2016/215 | Entscheid Baurecht, Baubewilligung Unterflurbehälter, Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 40 Abs. 3 LSV in Verbindung mit Art. 15 USG, Art. 14 USG und Art. 2 Abs. 5 LRV, Art. 19 Abs. 1 RPG, Art. 52 BauG.Der Betrieb der | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Sammelstelle; Gemeinde; Hinweis; Unterflurbehälter; VerwGE; Vorinstanz; Einsprache; Entscheid; Recht; Hinweise; Verkehr; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Strasse; Lärm; Verfahren; Hierzu; Verkehrs; Wwwgerichtesgc; Einwurf; O-strasse; Erwägung; Geplante; Verwaltungsgericht; Baugesuch; Hinweisen; Immission |
AG | AGVE 2006 69 | 69 Formelle Enteignung nachbarlicher Abwehrrechte; nachträglichesBegehren wegen Immissionen durch eine Baustelle (§ 155 Abs. 1 lit. cBauG)mit öffentlichen Werken (Erw. 3.1.).Entschädigung, wenn die Erholungszeiten eingehalten werden(Erw. 3.2. - 3.3.5.2.).den anerkannt werden (Erw. 3.3.9.2.).den nicht... | über; Entschädigung; Gesuchsteller; Immissionen; Mietzins; Baustelle; Zungskommission; übermässig; Lichen; Schaden; Enteignung; Schätzungskommission; Bauphase; Wäre; Entscheid; Einwirkungen; übermässige; Liegenschaft; Baugesetz; Baustellen; Mietzinsreduktion; Enteignungsrecht; Gungen; Phase; Immissionen; Gesuchstellers; Mässigen; Begehren; Baulärm |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 I 250 (1C_435/2018) | Art. 26 BV; Art. 684 ZGB; formelle Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche; Entschädigungsbegehren nach kantonalem Enteignungsrecht wegen Immissionen aus dem Betrieb eines Asylzentrums. Rekapitulation der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur formellen Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche. Insbesondere Hinweis auf die im Allgemeinen geltenden kumulativen Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit und Spezialität der Immissionen sowie der Schwere des Schadens (E. 5.1 und 5.2). Eine derartige Enteignung kommt bei sämtlichen Einwirkungen nach Art. 684 ZGB in Betracht, mithin auch bei allfälligen, von einem öffentlichen Werk ausgehenden ideellen Immissionen, sofern diese im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unvermeidbar sind (E. 5.3). Massstab für die Prüfung der Spezialität ideeller Immissionen (E. 5.4). Auch solche Immissionen gelten enteignungsrechtlich nur dann als übermässig, wenn neben dem Erfordernis der Spezialität zusätzlich die Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit und der Schwere des Schadens erfüllt sind (E. 5.4). Im vorliegenden Fall erfüllten die fraglichen materiellen und ideellen Immissionen das Erfordernis der Spezialität nicht (E. 6). | Immission; Immissionen; Beschwerde; Asylzentrum; Beschwerdeführer; Enteignung; Einwirkungen; Asylzentrums; Ideelle; übermässig; Spezialität; Betrieb; Nachbarrechtlich; Voraussetzung; Materielle; Entschädigung; Nachbarrechtliche; Abwehransprüche; Kanton; Schaden; Enteignungsrechtlich; Rechtsprechung; Massnahmen; Grundstück; Erfüllt; Schätzungskommission; Hinweis; übermässige; Entscheid |
145 II 282 (1C_485/2017) | Art. 7 und 39 NSG; Art. 5 EntG; Art. 679a und 684 ZGB; Enteignung von Nachbarrechten, Entschädigung für vorübergehende Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten. Enteignung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs bei vorübergehender übermässiger Störung infolge von Bauarbeiten für ein öffentliches Werk; analoge Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Unmassgeblichkeit der enteignungsrechtlichen Voraussetzungen, die bei übermässigen Betriebsimmissionen gelten (E. 4). Zivil- und enteignungsrechtliche Rechtsprechung zur Entschädigung von vorübergehenden Umsatzeinbussen aus Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken (E. 4.4-4.6; Zusammenfassung der Praxis). Auswirkungen einer Nationalstrassenbaustelle auf die dort befindliche Raststätte; Pflicht zur Prüfung des Gewichts von temporären Sperrungen und Behinderungen der Zufahrt zur Raststätte sowie von Bauimmissionen (E. 6.1 und 6.2). Ausgleich der baustellenbedingten Nachteile durch die mit dem Strassenausbau bewirkten Verbesserungen (E. 6.3 und 6.4)? Grundsätzliche Entschädigungspflicht für Umsatzeinbussen bei der Raststätte wegen Übermässigkeit der Beeinträchtigung aus den Strassenarbeiten im konkreten Fall bejaht (E. 7). | Raststätte; Zufahrt; Beschwerde; Entschädigung; Bauarbeiten; Umsatz; Bundes; Nationalstrasse; Urteil; Strasse; Strassen; Phase; Betrieb; Geschäft; Gunzgen; Verkehr; übermässig; Recht; Immission; Beschwerdeführerin; Immissionen; Hinweis; Bundesgericht; Staub; Baurecht; Lärm; Beeinträchtigung; Schaden; Kanton |