E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice civile svizzero (CCS)

Art. 679 CCS dal 2023

Art. 679 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 679

1 Chiunque sia danneggiato o minacciato di danno per il fatto che un proprietario trascende nell’esercizio del suo diritto di propriet? , può chiedere la cessazione della molestia o un provvedimento contro il danno temuto e il risarcimento del danno.

2 Qualora una costruzione o un’istallazione privi un fondo vicino di determinate qualit? , le pretese di cui al capoverso 1 sussistono soltanto se all’atto dell’edificazione della costruzione o dell’installazione non sono state osservate le norme allora vigenti. (1)

(1) Introdotto dal n. I 1 della LF dell’11 dic. 2009 (Cartella ipotecaria registrale e diritti reali), in vigore dal 1° gen. 2012 (RU 2011 4637; FF 2007 4845).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 679 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210211Unterlassung und ForderungRecht; Nutzungs; Partei; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Tumsanteil; Miteigentums; Miteigentumsanteil; Grundbuch; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagten; Aussenfläche; Mietvertrag; Grundstücks; Klage; Werkstatt; Werbesäule; Sonderrecht; Zugewiesen; Orange; Grenzzaun; Flächen; Gebäude; Unterbaurecht
ZHLB210021GrunddienstbarkeitBeklagte; Beklagten; Berufung; Vorinstanz; Terrasse; Kläger; Verfahren; Sistierung; Partei; Rechtliche; Entscheid; Hätte; Parteien; Augenschein; Nutzung; Kosten; Terrassen; Hätten; Dienstbarkeit; Dispositiv; Gericht; Urteil; Baubewilligung; Trittschall; Bringen; Stellt; Rechtlichen
Dieser Artikel erzielt 45 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2016/215Entscheid Baurecht, Baubewilligung Unterflurbehälter, Art. 1 Abs. 2 und Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 40 Abs. 3 LSV in Verbindung mit Art. 15 USG, Art. 14 USG und Art. 2 Abs. 5 LRV, Art. 19 Abs. 1 RPG, Art. 52 BauG.Der Betrieb der Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Sammelstelle; Gemeinde; Hinweis; Unterflurbehälter; VerwGE; Vorinstanz; Einsprache; Entscheid; Recht; Hinweise; Verkehr; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Strasse; Lärm; Verfahren; Hierzu; Verkehrs; Wwwgerichtesgc; Einwurf; O-strasse; Erwägung; Geplante; Verwaltungsgericht; Baugesuch; Hinweisen; Immission
AGAGVE 2006 6969 Formelle Enteignung nachbarlicher Abwehrrechte; nachträglichesBegehren wegen Immissionen durch eine Baustelle (§ 155 Abs. 1 lit. cBauG)mit öffentlichen Werken (Erw. 3.1.).Entschädigung, wenn die Erholungszeiten eingehalten werden(Erw. 3.2. - 3.3.5.2.).den anerkannt werden (Erw. 3.3.9.2.).den nicht... über; Entschädigung; Gesuchsteller; Immissionen; Mietzins; Baustelle; Zungskommission; übermässig; Lichen; Schaden; Enteignung; Schätzungskommission; Bauphase; Wäre; Entscheid; Einwirkungen; übermässige; Liegenschaft; Baugesetz; Baustellen; Mietzinsreduktion; Enteignungsrecht; Gungen; Phase; Immissionen; Gesuchstellers; Mässigen; Begehren; Baulärm
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 I 250 (1C_435/2018)Art. 26 BV; Art. 684 ZGB; formelle Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche; Entschädigungsbegehren nach kantonalem Enteignungsrecht wegen Immissionen aus dem Betrieb eines Asylzentrums. Rekapitulation der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur formellen Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche. Insbesondere Hinweis auf die im Allgemeinen geltenden kumulativen Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit und Spezialität der Immissionen sowie der Schwere des Schadens (E. 5.1 und 5.2). Eine derartige Enteignung kommt bei sämtlichen Einwirkungen nach Art. 684 ZGB in Betracht, mithin auch bei allfälligen, von einem öffentlichen Werk ausgehenden ideellen Immissionen, sofern diese im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung unvermeidbar sind (E. 5.3). Massstab für die Prüfung der Spezialität ideeller Immissionen (E. 5.4). Auch solche Immissionen gelten enteignungsrechtlich nur dann als übermässig, wenn neben dem Erfordernis der Spezialität zusätzlich die Voraussetzungen der Unvorhersehbarkeit und der Schwere des Schadens erfüllt sind (E. 5.4). Im vorliegenden Fall erfüllten die fraglichen materiellen und ideellen Immissionen das Erfordernis der Spezialität nicht (E. 6). Immission; Immissionen; Beschwerde; Asylzentrum; Beschwerdeführer; Enteignung; Einwirkungen; Asylzentrums; Ideelle; übermässig; Spezialität; Betrieb; Nachbarrechtlich; Voraussetzung; Materielle; Entschädigung; Nachbarrechtliche; Abwehransprüche; Kanton; Schaden; Enteignungsrechtlich; Rechtsprechung; Massnahmen; Grundstück; Erfüllt; Schätzungskommission; Hinweis; übermässige; Entscheid
145 II 282 (1C_485/2017)Art. 7 und 39 NSG; Art. 5 EntG; Art. 679a und 684 ZGB; Enteignung von Nachbarrechten, Entschädigung für vorübergehende Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten. Enteignung des nachbarrechtlichen Abwehranspruchs bei vorübergehender übermässiger Störung infolge von Bauarbeiten für ein öffentliches Werk; analoge Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Unmassgeblichkeit der enteignungsrechtlichen Voraussetzungen, die bei übermässigen Betriebsimmissionen gelten (E. 4). Zivil- und enteignungsrechtliche Rechtsprechung zur Entschädigung von vorübergehenden Umsatzeinbussen aus Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken (E. 4.4-4.6; Zusammenfassung der Praxis). Auswirkungen einer Nationalstrassenbaustelle auf die dort befindliche Raststätte; Pflicht zur Prüfung des Gewichts von temporären Sperrungen und Behinderungen der Zufahrt zur Raststätte sowie von Bauimmissionen (E. 6.1 und 6.2). Ausgleich der baustellenbedingten Nachteile durch die mit dem Strassenausbau bewirkten Verbesserungen (E. 6.3 und 6.4)? Grundsätzliche Entschädigungspflicht für Umsatzeinbussen bei der Raststätte wegen Übermässigkeit der Beeinträchtigung aus den Strassenarbeiten im konkreten Fall bejaht (E. 7). Raststätte; Zufahrt; Beschwerde; Entschädigung; Bauarbeiten; Umsatz; Bundes; Nationalstrasse; Urteil; Strasse; Strassen; Phase; Betrieb; Geschäft; Gunzgen; Verkehr; übermässig; Recht; Immission; Beschwerdeführerin; Immissionen; Hinweis; Bundesgericht; Staub; Baurecht; Lärm; Beeinträchtigung; Schaden; Kanton

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2700/2018SeilbahnenBeschwerde; Beschwerdeführende; Schwerdeführenden; Beschwerdeführenden; Lichen; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Seilbahn; Recht; Kabinen; Anlage; Talstation; Kabinenbahn; Lärm; Verfahren; Gewässer; Bundes; Interesse; Stehend; Rechtlich; Langen; Moritz; Urteil; Plangenehmigung; Beschwerdeführerin; Verfügung; Pendelbahn; Anlagen; Liegende
A-2566/2019NationalstrassenBeschwerde; Lärm; Bundes; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Massnahmen; Hofmätteli; Verkehr; Urteil; Projekt; Alpnach; Hofmättelistrasse; Verkehrs; Entschädigung; Recht; Liegenschaft; Lärms; ASTRA; Vollanschluss; Rechtlich; Kanton; Plangenehmigung; Lärmschutz; Flankierende; Industrie; Nationalstrasse; Verfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HaabZürcher Kommentar1977
Meier-HayozBerner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1965
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz