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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 372SCC from 2023

Art. 372 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 372 1. Duty to execute sentences and measures

1 The cantons shall execute the judgments issued by their criminal courts on the basis of this Code. They are obliged to execute the judgments of the federal criminal justice authorities in return for the reimbursement of their costs.

2 Decisions in criminal cases made by police authorities and other competent authorities and the decisions of prosecution services are deemed equivalent to court judgments.

3 The cantons shall guarantee the uniform execution of criminal sanctions. (1)

(1) Inserted by No II 2 of the FA of 6 Oct. 2006 on the New System of Financial Equalisation and the Division of Tasks between the Confederation and the Cantons (NFA), in force since 1 Jan. 2008 (AS 2007 5779 5817; BBl 2005 6029).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 372 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BESK 2022 488Beschwerde gegen den Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 14. Juli 2022 (2022.SIDGS.340)
BESK 2022 326Beschwerde gegen den Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2021.119 (AG.2021.566)Aufschub des Strafvollzugs bzw. Prüfung HafterstehungsfähigkeitRekurrent; Vollzug; Vollzugs; Rekurrenten; Werden; Rekurs; Strafvollzug; Gemäss; Schwer; Hafterstehungsfähigkeit; Gesundheit; Verfügung; Stationär; Strafe; Person; Stationäre; Aufenthalt; Behandlung; ärztliche; Psychiatrische; Gesundheitliche; Vollzugsbehörde; September; Liegen; Massnahmen; Erfahre; Februar; Hafterstehungsunfähig; Seiner; Selbst
BSVD.2021.107 (AG.2021.421)VollzugsbefehlRekurrent; Urteil; Vollzug; Rekurs; Rekurrenten; Gemäss; Werden; Gerichts; Justizvollzug; Basel-Stadt; Vorliegend; Verwaltungsgericht; Urteile; Freiheitsstrafe; Worden; Stehenden; Massnahmen; Verfügung; Strafe; Lassen; Beschwerde; Bundesgericht; Abteilung; Kanton; Erwägungen; Einreise; Strafbefehl; Rechtsmittel; Vorliegende; Massnahmenvollzug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 267 (6B_40/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
Vollzug; Vollzugs; Kinder; Beschwerde; Recht; Vollzug; Beschwerdeführerin; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Urteil; Person; Kindern; Mutter; Besuch; Vollzugsform; Kanton; Luzern; Rechte; Kindeswohl; Betreuung; Vorinstanz; Vollzugs; Grosshof; Rechtlich; Trennung; Kantons; Gesetzmässige
142 IV 105 (6B_640/2015)Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). Massnahme; Behandlung; Freiheit; Stationäre; Freiheitsentzug; Anstalt; Stationären; Urteil; Haftanstalt; Verbundene; Sicherheitshaft; Therapeutisch; Therapeutische; HEER; Effektiv; Anordnung; Entscheid; Beschwerde; Schweiz; Gericht; Gerichtlich; Rechtskräftig; Effektive; Unterbringung; Vollzugs; Gerichtliche; Massnahmen; Rechtskräftigen; Massnahmeunterworfene; Bezirksgericht
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