StPO Art. 203 - Ausnahmen

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 203 StPO vom 2023

Art. 203 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 203 Ausnahmen

1 Eine Vorladung kann in anderer als der vorgeschriebenen Form und mit abgekürzten Fristen ergehen:

  • a. in dringenden Fällen; oder
  • b. mit dem Einverständnis der vorzuladenden Person.
  • 2 Wer sich am Orte der Verfahrenshandlung oder in Haft befindet, kann sofort und ohne Vorladung einvernommen werden.


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    Art. 203 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDEntscheid/2022/261énale; édure; Application; ’au; ’application; Chambre; ’audience; élai; écision; évrier; énéral; Procureur; écrit; ’acte; édéral; ésidente; ’effet; était; éposé; Autorité; ’espèce; ègle; ’il
    VDEntscheid/2021/204’il; Autorité; édure; énale; ’autorité; évenu; était; Lausanne; édéral; Préfète; ’audience; élai; Opposition; Avait; éfaut; équence; Chambre; ’avait; ître; êchement; ésente; équences
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2021.60 (AG.2021.372)Beschränkung des Zeitaufwands für die Kontrolle der Häftlingspost,fehlende Vorankündigung einer KonfrontationseinvernahmeBrief; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Briefe; Recht; Verfahren; Verfahren; Kontrolle; Konfrontationseinvernahme; Beschwerdeführers; Person; Basel; Interesse; Briefverkehr; Gericht; Korrespondenz; Personen; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Einvernahme; Briefverkehrs; Fragen; Verteidiger; Einzelgericht; Beschränkung; Zeugin
    BSBES.2015.184 (AG.2016.252)Einvernahmen vom 15. Dezember 2015, Sicherheitskontrolle (BGer 1B_199/2016 vom 3. Juni 2016)Einvernahme; Gericht; Vorladung; Verfahren; Staatsanwalt; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Schlusseinvernahme; Person; Verfahren; Auskunftsperson; Verfahrens; Kantons; Verfahrens; Untersuchung; Kantonspolizei; Verteidiger; Untersuchungsbeamtin; Befragung; Recht; Mitarbeiter; Mitteilung; Waffen; Schweiz; Appellationsgericht; Anschluss; Personen; Kontrolle
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    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Ulrich Weder, Donatsch, Hans, Schmid, Hansjakob, Lieber, Jositsch Kommentar zur StPO2014
    Peter, Staub Kommentar zum Strafverfahren des Kantons Bern1992