BV Art. 186 - Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Einleitung zur Rechtsnorm BV:
Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.
Art. 186 BV vom 2024
Art. 186 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
1 Der Bundesrat pflegt die Beziehungen des Bundes zu den Kantonen und arbeitet mit ihnen zusammen.
2 Er genehmigt die Erlasse der Kantone, wo es die Durchführung des Bundesrechts verlangt.
3 Er kann gegen Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland Einsprache erheben.
4 Er sorgt für die Einhaltung des Bundesrechts sowie der Kantonsverfassungen und der Verträge der Kantone und trifft die erforderlichen Massnahmen.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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