Art. 134 CPP dal 2024

Art. 134 Revoca e sostituzione del difensore d’ufficio
1 Se il motivo della difesa d’ufficio viene meno, chi dirige il procedimento revoca il mandato.
2 Se il rapporto di fiducia tra l’imputato e il difensore d’ufficio si deteriora notevolmente oppure se per altri motivi non è più garantita una difesa efficace, chi dirige il procedimento designa un altro difensore d’ufficio.
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Art. 134 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220585 | Schändung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Sinne; Recht; Diebstahl; Vorinstanz; Berufung; Schändung; Beweis; Person; Dossier; Landes; Staat; Diebstahls; Landesverweisung; Alkohol; Busse; Staatsanwaltschaft; Missbrauch; Zusammenhang |
ZH | SB230153 | Versuchte vorsätzliche Tötung im Zustand der nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit | Antrag; Antragsgegner; Behandlung; Massnahme; Verteidigung; Berufung; Antragsgegners; Urteil; Gutachten; Gericht; Staat; Störung; Staatsanwaltschaft; Behandlungs; Zustand; Beurteilung; Medikamente; Kantons; Person; Sinne; Bundesgericht; Verfahren; Anordnung; Vorinstanz; Gutachter; äter |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2021.36 (AG.2021.506) | amtliche Verteidigung | Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Recht; Befehl; Einsprache; Geschädigte; Geschädigten; Verfahren; Beschwerdeführer; Beweis; Untersuchung; Gesuch; Entscheid; Beschwerdeführers; Rechtsmittel; Schwierigkeiten; Gericht; Diebstahl; Basel; Diebstahls; Verteidigerin; Untersuchungshaft; Bewilligung; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Widerruf; Hinsicht |
BS | BES.2021.49 (AG.2021.298) | Amtliche Verteidigung | Verteidigung; Verteidiger; Gericht; Verteidigerin; Akten; Person; Eingabe; Antrag; Vertrauensverhältnis; Pflicht; Einzelgericht; Stellungnahme; Mandanten; Recht; Basel; Verfügung; Verfahren; Anspruch; Mandat; Beschwerdeführers; Schweiz; Appellationsgericht; Schmid; Sachen; Verfahrens; Schweizerischen; Interesse; Behörden; Auflage |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 IV 161 (6B_770/2011) | Art. 134 Abs. 2 StPO; Wechsel der amtlichen Verteidigung. Nach der früheren bundesgerichtlichen Rechtsprechung war ein Gesuch um Auswechslung der amtlichen Verteidigung zu bewilligen, wenn aus objektiven Gründen eine sachgemässe Vertretung der Interessen des Beschuldigten nicht mehr gewährleistet war. Die Regelung in der Schweizerischen Strafprozessordnung, wonach ein Wechsel der amtlichen Verteidigung beansprucht werden kann, sofern das Vertrauensverhältnis zwischen der beschuldigten Person und ihrer amtlichen Verteidigung erheblich gestört oder eine wirksame Verteidigung aus anderen Gründen nicht mehr gewährleistet ist, geht über diese Praxis hinaus (E. 2.4). Hält die amtliche Verteidigung einer nicht geständigen beschuldigten Person gegenüber dem Gericht fest, dass sie nicht an die Unschuld ihres Mandanten glaubt, weist dieses Verhalten auf einen Vertrauensverlust hin. Kommt das Gericht dem Begehren um Entlassung des amtlichen Verteidigers sowie Bestellung eines neuen Verteidigers nicht nach, missachtet es seine richterliche Fürsorgepflicht und verletzt Art. 134 Abs. 2 StPO (E. 2.5). | Verteidigung; Verteidiger; Vertrauen; Beruf; Vorinstanz; Person; Rechtsanwalt; Tötung; Verteidigers; Beschuldigte; Hinweis; Prozess; Mandant; Mandanten; Hinweise; Interesse; Interessen; Beschuldigten; Prozessordnung; Vertrauensverhältnis; Obergericht; Anklagekammer; Berufungsbegründung; Untersuchung; Urteil; Kantons; Untersuchungs |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RH.2024.1 | Verfahren; Staatsanwaltschaft; Bern-Mittelland; Verfahrens; Kanton; Region; Gericht; Verfahren; Verfahrensakten; Recht; Regionalgericht; Ordner; Gerichtsstand; Über; Anklage; Bundesstrafgericht; Zürich-Sihl; Übernahme; Kantons; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Fürsprecher; Affolter; Gerichtsstands; Person; Übernahmeverfügung; Rechtspflege | |
RR.2020.331, RR.2020.332, RR.2020.333 | Beschuldigte; Beschuldigten; Sprengstoff; Bundes; Gefährdung; Urteil; Absicht; Beruf; Berufung; Person; Zündung; Verfahren; Sprengstoffe; Personen; Apos;; Verfahren; Bundesgericht; Freiheitsstrafe; Gefahr; Verfahrens; Sinne; Täter; Verteidigung; Vorinstanz; Kammer; Böller; Bundesgerichts |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Viktor Lieber, Donatsch, Schweizer, Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2020 |
Viktor Lieber, Donatsch, Schweizer, Wohlers | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2020 |