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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 118 AIG vom 2022

Art. 118 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 118 Täuschung der Behörden

1 Wer die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden durch falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen täuscht und dadurch die Erteilung einer Bewilligung für sich oder andere erschleicht oder bewirkt, dass der Entzug einer Bewilligung unterbleibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Wer in der Absicht, die Vorschriften über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen, eine Ehe mit einer Ausländerin oder einem Ausländer eingeht oder den Abschluss einer solchen Ehe vermittelt, fördert oder ermöglicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

3 Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe und mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden, wenn die Täterin oder der Täter:

  • a. mit der Absicht handelt, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern; oder
  • b. für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 118 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB210417Betrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Urteil; Berufung; Beschwerde; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Sinne; Recht; Freiheit; Privatkläger; Freiheitsstrafe; Entschädigung; Gericht; Amtlichen; Dossier; Staatsanwaltschaft; Privatklägerin; Vorinstanz; Erstinstanzliche; Urteils; Verfahren; Limmattal; Betrug; Albis; Bundesgericht
    GRSK2 2020 51Täuschung der BehördenBeschwerde; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Beschwerdeführer; Kosten; Rechtlich; Einstellung; Gemäss; Rechtliche; Partei; Angefochtene; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Verfügung; Graubünden; Angefochtenen; Bundesgericht; Behörden; Täuschung; Einstellungsverfügung; Entscheid; Schuldig; Parteien; Beschuldigte; Entschädigung; Kanton; Rechtlichen

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2018/130Entscheid Ausländerrecht, Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG. Der Beschwerdeführer, geboren 1973, ist serbischer Staatsangehöriger. Er reiste 1992 zu seiner mazedonischen Ehefrau, geboren 1974, in die Schweiz ein. Die Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder (zwei volljährig, eines geboren 2004) sind hier niederlassungsberechtigt. Seine Aufenthaltsbewilligung wurde letztmals bis Beschwerde; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerdeführers; Aufenthaltsbewilligung; Ehefrau; Widerruf; Schweiz; Interesse; Migrationsamt; Dossier; Nichtverlängerung; Familie; Schulden; Widerrufsgr; Tatsache; Bewilligung; Vorinstanz; Verlängert; Wesentliche; Wäre; Heimat; Wiegen; Rechtsvertreter; Beziehungsweise; Verwaltungsgericht; Minderjährige; Entscheid
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-1719/2019Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Wegweisung; Lanka; Schweiz; Verfügung; Recht; Vorinstanz; Zumutbar; Vollzug; Wegweisungsvollzug; Akten; Identität; Aufhebung; Interesse; Heimatstaat; Sri-lankische; Sozial; Reichte; Ehefrau; Behörden; Situation; Auszugehen; Behandlung; Werden; Soziale; Worden; Wegweisungsvollzugs
    F-6222/2017EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Instanz; Vorinstanz; Schweiz; Verfügung; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Kanton; Verhalten; Interesse; Niederlassungsbewilligung; Verfahren; Kantons; Zusammenhang; Aufenthalt; Fernhaltemassnahme; Kinder; Behörde; Einreiseverbots; Ausschreibung; Frist; Beschwerdeführers; Ehefrau; Rechtsmittel; Ersucht
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