Art. 118 Täuschung der Behörden
1 Wer die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Behörden durch falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen täuscht und dadurch die Erteilung einer Bewilligung für sich oder andere erschleicht oder bewirkt, dass der Entzug einer Bewilligung unterbleibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Wer in der Absicht, die Vorschriften über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen, eine Ehe mit einer Ausländerin oder einem Ausländer eingeht oder den Abschluss einer solchen Ehe vermittelt, fördert oder ermöglicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210417 | Betrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Urteil; Berufung; Beschwerde; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Sinne; Recht; Freiheit; Privatkläger; Freiheitsstrafe; Entschädigung; Gericht; Amtlichen; Dossier; Staatsanwaltschaft; Privatklägerin; Vorinstanz; Erstinstanzliche; Urteils; Verfahren; Limmattal; Betrug; Albis; Bundesgericht |
GR | SK2 2020 51 | Täuschung der Behörden | Beschwerde; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Beschwerdeführer; Kosten; Rechtlich; Einstellung; Gemäss; Rechtliche; Partei; Angefochtene; Kostenauflage; Verfahrenskosten; Verfügung; Graubünden; Angefochtenen; Bundesgericht; Behörden; Täuschung; Einstellungsverfügung; Entscheid; Schuldig; Parteien; Beschuldigte; Entschädigung; Kanton; Rechtlichen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2018/130 | Entscheid Ausländerrecht, Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG. Der Beschwerdeführer, geboren 1973, ist serbischer Staatsangehöriger. Er reiste 1992 zu seiner mazedonischen Ehefrau, geboren 1974, in die Schweiz ein. Die Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder (zwei volljährig, eines geboren 2004) sind hier niederlassungsberechtigt. Seine Aufenthaltsbewilligung wurde letztmals bis | Beschwerde; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerdeführers; Aufenthaltsbewilligung; Ehefrau; Widerruf; Schweiz; Interesse; Migrationsamt; Dossier; Nichtverlängerung; Familie; Schulden; Widerrufsgr; Tatsache; Bewilligung; Vorinstanz; Verlängert; Wesentliche; Wäre; Heimat; Wiegen; Rechtsvertreter; Beziehungsweise; Verwaltungsgericht; Minderjährige; Entscheid |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-1719/2019 | Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Wegweisung; Lanka; Schweiz; Verfügung; Recht; Vorinstanz; Zumutbar; Vollzug; Wegweisungsvollzug; Akten; Identität; Aufhebung; Interesse; Heimatstaat; Sri-lankische; Sozial; Reichte; Ehefrau; Behörden; Situation; Auszugehen; Behandlung; Werden; Soziale; Worden; Wegweisungsvollzugs |
F-6222/2017 | Einreiseverbot | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Instanz; Vorinstanz; Schweiz; Verfügung; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Kanton; Verhalten; Interesse; Niederlassungsbewilligung; Verfahren; Kantons; Zusammenhang; Aufenthalt; Fernhaltemassnahme; Kinder; Behörde; Einreiseverbots; Ausschreibung; Frist; Beschwerdeführers; Ehefrau; Rechtsmittel; Ersucht |