1 Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind oder dazu bestimmt waren, eine Straftat zu veranlassen oder zu belohnen, sofern sie nicht dem Verletzten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausgehändigt werden.
2 Die Einziehung ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter die Vermögenswerte in Unkenntnis der Einziehungsgründe erworben hat und soweit er für sie eine gleichwertige Gegenleistung erbracht hat oder die Einziehung ihm gegenüber sonst eine unverhältnismässige Härte darstellen würde.
3 Das Recht zur Einziehung verjährt nach sieben Jahren; ist jedoch die Verfolgung der Straftat einer längeren Verjährungsfrist unterworfen, so findet diese Frist auch auf die Einziehung Anwendung.
4 Die Einziehung ist amtlich bekannt zu machen. Die Ansprüche Verletzter oder Dritter erlöschen fünf Jahre nach der amtlichen Bekanntmachung.
5 Lässt sich der Umfang der einzuziehenden Vermögenswerte nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermitteln, so kann das Gericht ihn schätzen.
Ersatzforderungen >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | KD210005 | Aufsichtsbeschwerde | Rekurs; Rekurrent; Obergericht; Zürich; Beschwerde; Antrag; Rekurrenten; Grundbuch; Strafkammer; Verfahren; Kantons; Obergerichts; Vorinstanz; Rekursgegner; Aufsichtsbeschwerde; Kommentar; Verwertung; Zürich; Bundesgericht; Einzutreten; Dezember; Verwaltungskommission; September; Entscheid; Administrative; Grundbuchsperre; Verfahrens; Strafkammer; Wirkung |
ZH | SB180545 | Mehrfache Veruntreuung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Konto; Vermögens; Recht; Anklage; Urteil; Wusst; Beruf; Anspruch; Vater; Vermögenswert; Berufung; Veruntreuung; Antrag; Rechtmässig; Vermögenswerte; Vaters; Staatsanwaltschaft; Urkunde; Vorinstanz; Schaftlich; Urkunden; Beiständin |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 03 2 | Art. 11 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 3 OHG. Frage der Verwirkung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen. Liegen besondere Umstände vor, beginnt die zweijährige Verwirkungsfrist erst dann zu laufen, wenn für das Opfer oder seine Angehörigen das ganze Ausmass der Straftat bekannt wird und die Berechtigten die Geltendmachung von Ansprüchen sachlich erwägen können. | Opfer; Täter; Sexuell; Sexuellen; Taten; Verwirkungsfrist; Aussage; Zeitpunkt; Übergriffe; Bundesgericht; Opfers; Genugtuung; Eltern; Opferhilfe; Behörde; Entscheid; Mutter; Schwere; Ausmass; Täters; Urteil; Kurze; Massiven; Entschädigung; Verfahren; Gesuch; Frage; Hatte |
BS | BES.2021.77 (AG.2021.519) | Beschlagnahme / Einziehung | Beschwerde; Strafbefehl; Beschlagnahme; Staatsanwaltschaft; Einziehung; Rechtsmittel; Werden; Gefäss; Kultur; Einsprache; Strafbefehls; Rechtsmittelbelehrung; Terracotta-Gefäss; Appellationsgericht; Richtig; Vorliegende; Eingabe; Gefässes; Gemäss; Beschwerdeführer; Erhebung; Kosten; Richtige; Person; Terracotta-Gefässes; Kulturgut; Angefochten; Erhoben; Bundesgericht; Schriftlich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 479 (6B_379/2020) | Regeste Art. 70 Abs. 1, 2 und 5, Art. 71 Abs. 1, Art. 322 septies Abs. 1 StGB ; aktive Bestechung; Umfang der Einziehung bei der blossen Beeinflussung von Ermessensentscheiden; Durchgriff. Der Erlös aus einem durch Bestechung zustande gekommenen Rechtsgeschäft unterliegt grundsätzlich der Einziehung. Unerheblich ist, dass das durch Korruptionszahlungen begünstigte Rechtsgeschäft eine objektiv legale Leistung zum Inhalt hatte (E. 6.3.2). | Bestechung; Beschwerde; Vertrag; Recht; Zahlung; Beschwerdeführer; Einziehung; Recht; Vertrags; Petrobras; Bestechungszahlung; Vorinstanz; Gesellschaft; Ermessen; Möge; Bestechungszahlungen; Vermögens; Wäre; Gesellschaften; Korruption; Deliktisch; Ersatz; Ersatzforderung; Vermögenswert; Deliktische; Urteil; Bohrschiff; Schloss; Vermögenswerte |
145 IV 335 (6B_1208/2018) | Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB; Geldwäscherei. Geldwäscherei kann nur an Vermögenswerten begangen werden, die einziehbar sind. Soweit die Vortaten im Ausland begangen worden sind, setzt die Strafbarkeit wegen Geldwäscherei voraus, dass ein selbstständiger schweizerischer Einziehungsanspruch besteht oder die Vermögenswerte nach dem im Zeitpunkt der mutmasslichen Geldwäschereihandlung geltenden ausländischen Recht einziehbar sind (E. 3 und 4). | Einziehung; Geldwäscherei; Recht; Recht; Vermögenswerte; Barkeit; Beschwerde; Urteil; Tatbestand; Ausland; Vortat; Einziehbarkeit; Ausländische; Einziehungsanspruch; Beschwerdeführer; Begangen; Vorinstanz; Schweiz; Taten; Erlangte; Kanton; Deutsche; Thurgau; Handlung; Erlangten; Rechtshilfe; Mehrfachen; Rechtlich; Staat |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-1034/2017 | Finanzmarktaufsicht (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Gewinn; Verfügung; Beschwerdeführerinnen; Einziehung; Geschädigte; Geschädigten; FINMA; Verfahren; Angefochten; Angefochtene; Vergleich; Angefochtenen; Kunden; Bundes; Gruppe; Verletzung; Verfahrens; Recht; Zahlung; FINMAG; Aufsicht; Schwere; -Gruppe; Bundesverwaltungsgericht |
C-6196/2010 | Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG) | Teilung; Kanton; Recht; Nationale; Internationale; Recht; Vermögenswerte; Einziehung; Verfahren; Schweiz; Rechtshilfe; Zogene; Japanische; Bundes; Staatliche; Behörde; Kapitel; Japan; Kantons; Staat; Behörden; Vorinstanz; Innerstaatliche; /BJ-I; Ausländische; Japanischen; Kajiyama; Sharing; Verfügung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2021.206 | Beschwerde; Bundes; öffnen; Filter; Hinzufügen; Verfahren; Beschwerdeführerin; Urteil; Vermögenswerte; Konto; Beschlagnahmt; Urteile; Beschlagnahme; Beschlagnahmte; Entscheid; Verfahren; Limited; Entscheide; Bundesgericht; Beschlagnahmten; Gericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Beschwerdegegnerin; Einziehung; Bundesgerichts; Freigabe | |
BB.2021.64 | Beschwerde; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerdeführer; Vermögens; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Vermögenswert; Vermögenswerte; Beschwerdegegnerin; Urteil; Verfahrensakten; Entscheid; Beschlag; Entscheide; Person; Beschlagnahme; Gesellschaft; Konto; Tatverdacht; Einziehung; Bundesgericht; Urteile; Kredit; Hinreichende; Mutmasslich |
Autor | Kommentar | Jahr |
Trechsel, Jean-Richard | Praxiskommentar, 3. Aufl. | 2018 |
Scholl | Kommentar, Kriminelles Vermögen | 2018 |