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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 145 StPO vom 2023

Art. 145 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 145

Schriftliche Berichte

Die Strafbehörde kann eine einzuvernehmende Person einladen, an Stelle einer Einvernahme oder zu ihrer Ergänzung einen schriftlichen Bericht abzugeben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 145 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170407Versuchter Betrug etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Verteidigung; Beweis; Berufung; Polizei; Aussagen; Urteil; Recht; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Staat; Schmuck; Staatsanwalt; Untersuchung; Vorinstanz; Gericht; Wohnung; Verfahren; Einbruch; Recht; Staatsanwaltschaft; Versicherung; Bericht; Polizeirapport; Sachverhalt
ZHUE150356NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Vollmacht; Stellung; Unterschrift; Urkunde; Anwaltsbüro; Stellungnahme; Nichtanhandnahme; Akten; Obergericht; Klienten; Rechtsanwältin; Bundesgericht; öffnung; Urkundenfälschung; Anwaltsbüros; Untersuchung; Klientenblatt; Schriftbild; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Kantons; Fälschung; Landshut/Bosshard; Eröffnung; Urteil; Vollmachtsformular; Aufl
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.84 (AG.2019.13)mehrfacher Verletzung der VerkehrsregelnBerufung; Berufungskläger; Urteil; Verletzung; Verkehrsregeln; Verfahren; Einfache; Werden; Erstinstanzliche; Gemäss; Ehefrau; Appellationsgericht; Urteils; Worden; Erstinstanzlichen; Schreiben; Seiner; Schriftliche; Schuldig; Basel-Stadt; Einzelgericht; Rotlicht; Kosten; Strafsachen; Liegen; Bereit; Erklärt; Staatsanwaltschaft; Beziehungsweise; Vorliegend
BSSB.2016.49 (AG.2017.327)qualifizierter Raub, mehrfacher Betrug, gewerbsmässiger Betrug, gewerbsmässige Urheberrechtsverletzung, gewerbsmässige Markenrechtsverletzung sowie Widerhandlung gegen das WaffengesetzBerufung; Berufungskläger; Opfer; Recht; Verfahren; Urteil; Prot; Berufungsklägers; Vorinstanz; Angefochten; Recht; Berufungsverhandlung; Angefochtene; Über; Akten; Täter; Opfers; Aufgr; Gewerbsmässige; Raubes; Microsoft; Delikt; Erstinstanzlich; Waffe; Privatkläger; Berufungsbegründung; Gericht; Qualifiziert; Verteidigung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 316Art. 6 Ziff. 1 EMRK; öffentliche Verhandlung in strafrechtlichem Berufungsverfahren. 1. Grundsätze des Erfordernisses einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor einer Rechtsmittelinstanz (E. 2b). 2. Angesichts der gesamten Umstände stellt das Absehen von einer mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK dar (E. 2d). Urteil; Kantons; Kantonsgericht; Kantonsgerichts; Verhandlung; Mündliche; Kantonsgerichtsausschuss; Beschwerde; Recht; Berufung; Verfahren; Beschwerdeführer; Sache; Série; EuGRZ; Helmers; Verfahren; Mündlichen; Gericht; Rüge; Garantie; Beurteilung; Disentis; Helmers; Kreisgericht; Umstände; Rechtsfragen; Kreisgerichtsausschuss; Staatsrechtliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2017.153Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Schriftliche Berichte (Art. 145 StPO). Edition (Art. 265 Abs. 3 StPO).Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Konto;Recht; Beschlagnahme; Verfahren; Vermögenswert; Vermögenswerte; Verfügung; Kontoinhaber; Verfahren; Kontoinhaber:; Israel; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerinnen; Geldwäscherei; Verfügungen; Verdacht; Qualifiziert; Qualifizierte; Beschwerdeverfahren; Bankverbindung; Begangen; Bundesstrafgericht; Beschlagnahmt; Beschwerden; Bundesstrafgerichts; Geschäft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchmidSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 3. Aufl., Zürich2018
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