Criminal Procedure Code (CrimPC)
Art. 109CrimPC from 2022
Art. 109
Submissions
1 The parties may make submissions to the director of proceedings at any time, subject to the specific provisions thereon in this Code.
2 The director of proceedings shall examine the submissions and give the other parties the opportunity to comment.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 109 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210183 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Urteil; Nichtanhandnahme; Rechtsmittel; Frist; Vorliegende; Desinfektionsmittel; Aussagen; Untersuchung; Beweis; Eingabe; Rechtsvertreter; Vorliegenden; Frist; öffnung; Beschwerdefrist; Beschwerdeschrift; Entscheid; Eröffnung; Dubio; Verwendet; Begründung; Werden; Verfahren; Zürich-Sihl; Verfahren |
ZH | UE170311 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Wasser; Mängel; Staatsanwaltschaft; Defekt; Nichtanhandnahme; Untersuchung; Beschwerdegegners; Urteil; Betrugs; Eintritt; Verhalten; Motor; Arglist; Arglistig; Anzeige; Geltend; Sachen; Wassereintritt; Falsche; Defekte; Umstände; Entscheid; Verfahren; Genaue |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.84 (AG.2019.13) | mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln | Berufung; Berufungskläger; Urteil; Verletzung; Verkehrsregeln; Verfahren; Einfache; Werden; Erstinstanzliche; Gemäss; Ehefrau; Appellationsgericht; Urteils; Worden; Erstinstanzlichen; Schreiben; Seiner; Schriftliche; Schuldig; Basel-Stadt; Einzelgericht; Rotlicht; Kosten; Strafsachen; Liegen; Bereit; Erklärt; Staatsanwaltschaft; Beziehungsweise; Vorliegend |
BS | BES.2015.135 (AG.2016.216) | Nichtanhandnahmeverfügung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Recht; Verfügung; Nichtanhandnahme; Basel; Anzeige; Amtsmissbrauch; Beschwerdeführers; Untersuchung; Person; Recht; Erwägung; Massnahme; Verfügt; Angefochten; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Erhob; Basel-Stadt; Worden; Voraussetzungen; Unrecht; Akten; Angefochtene |
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Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2021.144 | | Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Entscheid; Privatkläger; Hinzufügen; Filter; öffnen; Beschwerdekammer; Procédure; Partei; Teilweise; N'a; Beschuldigte; Beschwerdegegnerin; Bundesanwaltschaft; Ausschluss; Verfahren; Rechtlich; Verfahrensleitung; Verjährung; Urteil; Parteien; Person; Interesse; Pénal; Faits |
CA.2019.27 | Unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen (Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG)
Berufung (vollumfänglich) vom 29. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.8 vom 9. Oktober 2019
| Berufung; Berufungsführer; Bundes; FINMA; Recht; Stell; Urteil; Verfahren; Berufungsführers; Bundesgericht; Rechtlich; Verfahren; Sachverhalt; Publikums; Rechtliche; Kammer; Vorinstanz; Verteidigung; BankV; Gericht; Publikumseinlage; Publikumseinlagen; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Bundesgerichts; Zwang; Finanzmarkt; Bundesstrafgerichts; BankG |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid | Praxiskommentar, Zürich | 2009 |