Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
AK.2016.396Kantonsgericht21.12.2016 - Entscheid Art. 132 Abs. 1 StPO (SR 312.0). Im Strafverfahren lag ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Nachdem der ursprüngliche Wahlverteidiger sein Mandat niederlegte, forderte die Verfahrensleitung den Beschuldigten auf, einen neuen Verteidiger zu bestellen. Jener schlug in der Folge einen neuen Verteidiger vor und liess um amtliche Verteidigung ersuchen. Die Verfahrensleitung lehnte letzteres mittels Verfügung ab, da der Beschuldigte finanziell nicht bedürftig ist. Die Anklagekammer hiess eine gegen diese Verfügung gerichtete Beschwerde gut, weil die Gewährung der amtlichen Verteidigung in Fällen notwendiger Verteidigung nicht vom Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit abhängig gemacht werden darf. Daran vermag die Ausübung des Vorschlagsrechts gemäss Art. 133 Abs. 2 StPO nichts zu ändern. Die Kosten der amtlichen Verteidigung können dem Beschuldigten – bei gegebenen Voraussetzungen – aber am Ende des Verfahrens auferlegt werden (Anklagekammer, 21. Dezember 2016, AK.2016.396). Verteidigung; Wahlverteidigung; Verfahrensleitung; Person; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahren; Verteidiger; Voraussetzungen; Anordnung;
ST.2016.147Kantonsgericht21.12.2016 - Entscheid Art. 410, Art. 411 Abs. 1 und Art. 412 Abs. 2 StPO (SR 312).Revision gegen einen Ermächtigungsentscheid der Anklagekammer. Formelle Anforderungen an Revisionsgesuche. Eine Revision eines Ermächtigungsentscheids der Anklagekammer ist ausgeschlossen, da die in Art. 410 Abs. 1 lit. a – c StPO genannten Revisionsgründe auf einen verfahrenserledigenden Entscheid mit Charakter eines Sachurteils abzielen. Die angerufenen Revisionsgründe sind im Gesuch zu bezeichnen. Fehlt eine entsprechende Begründung, wird auf das Gesuch nicht eingetreten (Kantonsgericht, Strafkammer, 21. Dezember 2016, ST.2016.147). Revision; Verfahren; Ermächtigung; Entscheid; Gesuch; Verfahren; Nichtanhandnahme; Revisionsgesuch; StPO-Heer; Staatsanwaltschaft;
IV 2014/565Versicherungsgericht21.12.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Invalidisierende Wirkung eines mittelgradigen depressiven Leidens bejaht. Dem steht ein allfälliges Therapiepotenzial nicht entgegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom IV-act; Quot; Leiden; Rente; Recht; Bundesgericht; Bundesgerichts; Behandlung; Therapie; Urteil; Arbeitsfähigkeit; Hinweis; Rechtsprechung;
UV 2015/29Versicherungsgericht20.12.2016 - Entscheid Die Leistungseinstellung durch den Unfallversicherer erfolgte zu Recht. Adäquanz bei Anwendung der Schleudertrauma-Praxis verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2016, UV 2015/29).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_58/2017.Entscheid vom 20. Dezember 2016 Unfall; Arbeit; Kausalzusammenhang; UV-act; Behandlung; Beschwerden; Recht; Arbeitsunfähigkeit; Adäquanz; Urteil; Arbeitsfähigkeit;
FO.2015.24Kantonsgericht20.12.2016 - Entscheid Ein Verzicht auf den Vorsorgeausgleich ist nur zulässig, wenn der Verzichtende über ein entsprechendes Surrogat verfügt (Art. 123 Abs. 1 ZGB). Das Gericht kann die Teilung verweigern, wenn diese aufgrund der güterrechtlichen Auseinandersetzung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Scheidung offensichtlich unbillig ist (Art. 123 Abs. 2 ZGB). Überdies kann die Teilung vom Gericht verweigert werden, wenn diese im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gegen das Rechtsmissbrauchsverbot von Art. 2 Abs. 2 ZGB verstösst (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 20. Dezember 2016, FO.2015.24). [Anmerkung: Der Entscheid stammt aus dem Jahr 2016 und erging damit noch unter der Geltung des damaligen Rechts zum Vorsorgeausgleich. Die genannten Grundsätze bestehen unter der Geltung des revidierten Rechts weiterhin.] Berufung; Scheidung; Vorsorge; Berufungskläger; Teilung; Berufungsbeklagte; Verzicht; FamKomm; Surrogat; Scheidung/; Lauterburg;
UV 2015/3Versicherungsgericht19.12.2016 - Entscheid Art. 6 UVG: Indirekt unfallkausale Ellbogenproblematik bzw. indirekt unfallkausale vorübergehende Verschlimmerung einer vorbestandenen, zuvor stummen Ellbogenarthrose infolge unfallkausaler Schulteroperation. Erreichen des Status quo sine verneint. Fehlen medizinischer Erfahrungswerte. Eine Gesamtbetrachtung des konkreten Falls lässt nicht die überwiegend wahrscheinliche Schlussfolgerung zu, dass die fortdauernden Ellbogenbeschwerden unfallfremd seien (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2016, UV 2015/3).Entscheid vom 19. Dezember 2016 Ellbogen; Unfall; UV-act; Schulter; Leistung; Beweis; Ellbogenbeschwerden; Ellbogens; Einsprache; Recht; Wahrscheinlichkeit; Untersuchung;
IV 2014/576Versicherungsgericht19.12.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung Gutachten. Beweiskraft bejaht. Zusprache von rückwirkend abgestuften Renten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2016, IV 2014/576). IV-act; Arbeitsfähigkeit; Rente; IV-Stelle; Kantons; Invalidität; Gallen; Verfügung; %igen; Arbeitsunfähigkeit; Invaliditätsgrad;
IV 2014/426Versicherungsgericht19.12.2016 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 7 ATSG. Rentenanspruch. Die depressive Störung bewirkt eine aus objektiver Sicht nicht überwindbare Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2016, IV 2014/426). IV-act; Arbeit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Störung; Quot; Gutachter; IV-Stelle; Invaliditätsgrad; Arbeitsunfähigkeit;
IV 2014/399Versicherungsgericht19.12.2016 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Beweiskraft ABI- Gutachten. Revisionsweise Rentenaufhebung infolge gesundheitlicher Verbesserung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2016, IV 2014/399). IV-act; Rente; Arbeitsfähigkeit; Stellung; Stellungnahme; Beurteilung; Gesundheit; Gesundheitszustand; Invalidität; IV-Stelle; Verfügung;
IV 2014/252Versicherungsgericht19.12.2016 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 7 ATSG, Art. 16 ATSG Die seit 1974 und aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu 50 % ausgeübte Tätigkeit der Beschwerdeführerin erwies sich aufgrund eines Gutachtens vom 23. Dezember 2013 als nicht optimal angepasst; in einer voll adaptierten Tätigkeit wäre ein 80 %-Pensum möglich gewesen. Unter den gegebenen Umständen war die Beschwerdeführerin vor ihrer Pensionierung aufgrund ihrer Selbsteingliederungspflicht nicht gehalten, ihren bisherigen 50 %- Arbeitsplatz zugunsten einer besser adaptierten 80 %-Stelle aufzugeben. Eine ebenfalls von einer 80 %igen Arbeitsfähigkeit ausgehende frühere Verfügung war zuvor aufgehoben und die Angelegenheit zur weiteren medizinische Abklärungen zurückgewiesen worden, womit eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der Restarbeitsfähigkeit erst mit dem nach der Pensionierung erstatteten Gutachten feststand. Zudem wäre ein der Erhöhung des Pensums entsprechender Anstieg des Invalideneinkommens realistischerweise nicht zu erwarten gewesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2016, IV 2014/252). Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Rente; Gutachten; Arbeitsunfähigkeit; Drmed; Verfügung; Schlafapnoesyndrom; Anspruch; Behandlung;
IV 2014/208Versicherungsgericht15.12.2016 - Entscheid Art. 28 und 28a IVG. Gemischte Methode. Statusfrage. Berechnung des Invaliditätsgrades (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2016, IV 2014/208). ätig; Prozent; Invalidität; Gesundheit; IV-act; Haushalt; Abklärung; Person; Hilfsarbeit; Rente; Ausbildung; Invaliditätsgrad;
AVI 2015/73Versicherungsgericht14.12.2016 - Entscheid Art. 31 Abs. 1 lit. b AVIG; Art. 32 Abs. 1 AVIG; Art. 33 Abs. 1 lit. a AVIG. Kurzarbeitsentschädigung. Nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen, dass Arbeitsausfälle auf die Aufhebung des Euromindestkurses zurückzuführen sind. Kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, da betriebsüblicher Arbeitsausfall (Entscheid des Verfsicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2016,AVI 2015/73).Entscheid vom 14. Dezember 2016 Arbeit; Kurzarbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitsausfall; Betrieb; Unternehmen; Arbeitsausfälle; Offerte; Betriebsrisiko; Schweizer;
EL 2015/22Versicherungsgericht13.12.2016 - Entscheid Art. 10 Abs. 1 lit. a ELG.Lebensbedarfspauschale für erwachsene, sich noch in Ausbildung befindliche Kinder, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem EL-Anspruchsberechtigten leben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2016,EL 2015/22).Entscheid vom Vater; Franken; Unterhalt; Kinder; Ergänzungsleistung; Anspruch; Kinderrente; Rente; Renten; Unterhaltspflicht; Beschwerdeführer;
IV 2014/500Versicherungsgericht13.12.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Beweiswürdigung Gutachten. Kein rentenbegründender Invaliditätsgrad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2016, IV 2014/500). IV-act; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Rente; Invaliditätsgrad; Bericht; Gericht; Gutachter; Beurteilung; Quot; IV-Stelle; Sachverhalt;
BE.2016.34Kantonsgericht12.12.2016 - Entscheid Art. 95 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a, Art. 96, Art. 98, Art. 210 und Art. 212 ZPO (SR 272); Art. 4, Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 GKV (sGS 941.12). Bemessung des Vorschusses für die mutmasslichen Kosten des Schlichtungsverfahrens bei einem Streitwert von Fr. 48.–: Gemäss Art. 8 Abs. 1 Ziff. 1 GKV in Verbindung mit den Richtlinien der Verwaltungskommission des Kantonsgerichts zur Festsetzung der Gebühren für das Verfahren vor dem Vermittleramt vom Streitwert; Gebühr; Gebühren; Urteilsvorschlag; Entscheid; Gericht; Richtlinien; Kostenvorschuss; Höhe; Fälle; Aufwand; Vorschuss;
IV 2014/230Versicherungsgericht12.12.2016 - Entscheid Art. 42 IVG. Art. 37 f. IVV. Hilflosigkeit. Lebenspraktische Begleitung. Abgrenzung zur Hilflosigkeit in den alltäglichen Lebensverrichtungen. Anspruchsbeginn (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2016, IV 2014/230). Begleitung; Verfügung; Hilflosigkeit; IV-act; Recht; Person; Hilfe; Lebensverrichtung; Lebensverrichtungen; Lebenspartner; Dritthilfe;
AVI 2015/93Versicherungsgericht09.12.2016 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. e AVIG. Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen unwahrer Angaben. Die Rückmeldungen der Unternehmen sind geeignet, den von der Verwaltung geforderten Nachweis zu erbringen, dass sich die versicherte Person nicht wie angegeben beworben hat (E. 2.3). Nachdem der Beschwerdeführerin der Gegenbeweis einer Bewerbung nicht gelingt, ist vom Vorliegen objektiv falscher Angaben auszugehen (E. 2.3). Reduktion der Einstellungsdauer wegen Unverhältnismässigkeit (E 2.7). Eine Sanktionserhöhung bei der zweiten Einstellung, die gleichzeitig mit der ersten verfügt wurde, ist mangels möglicher Besserungswirkung nicht gerechtfertigt (E. 2.8) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Dezember 2016, AVI 2015/93).Entscheid vom 9. Dezember 2016 Bewerbung; Einstellung; Unternehmen; Arbeit; Bewerbungen; Recht; Anspruch; Anspruchsberechtigung; Formular; Arbeitsbemühungen;
IV 2014/284Versicherungsgericht09.12.2016 - Entscheid Art. 7 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG, invalidisierende Wirkung einer rezidivierenden depressiven Störung, mittelgradige Episode (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen 9. Dezember 2016, IV 2014/284). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_33/2017. ähig; IV-act; Arbeit; Störung; Rente; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Gutachter; Leiden; Urteil; Bundesgericht; Sicht; Schmerzsyndrom;
BE.2016.19Kantonsgericht07.12.2016 - Entscheid Art. 25 Abs. 1 VRP (sGS 951.1): Bei teilweiser Nicht-Eröffnung einer Verfügung kann der Mangel durch nachträgliche Eröffnung geheilt werden.Art. 321 Abs. 2 ZPO (SR 272): Massgebend für die Bestimmung der Beschwerdefrist gegen eine Verfügung aus Verwaltungsverfahren beim Kantonsgericht als Rechtsmittelinstanz ist bei Summarverfahren die 10- tägige Beschwerdefrist gemäss Art. 321 Abs. 2 ZPO.Art. 314abis Abs. 2 ZGB Namens; Namensänderung; Abklärung; Abklärungsbericht; Kindes; Quot; Mutter; Vater; Recht; Person; Vertretung; Verfügung; Bürgerrecht;
IV 2016/145Versicherungsgericht06.12.2016 - Entscheid Art. 13 BV und Art. 8 EMRK. Unzureichende gesetzliche Grundlage für heimliche und zielgerichtete Überwachungsmassnahmen durch die IV-Stelle. Die gesetzwidrig beschafften Daten sind aus den Akten zu entfernen. Rückweisung zur neuerlichen psychiatrischen Begutachtung. Der mit der fachpsychiatrischen Begutachtung zu beauftragenden Person ist ausschliesslich eine gesetzeskonform zustande gekommene Voraktenlage zu unterbreiten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2016, IV 2016/145). Beim Bundesgericht angefochten. IV-act; Quot; Person; Observation; Überwachung; Recht; Daten; Bundes; Eingliederung; Grundlage; Hinweis; Eingliederungsmassnahmen;
IV 2014/188Versicherungsgericht06.12.2016 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 IVV. Art. 29 Abs. 1 ATSG. Wiederanmeldung/Neuanmeldung. Die Beurteilung des Rentenanspruchs hat entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht in analoger Anwendung von Art. 17 Abs. 1 ATSG (Revision) zu erfolgen, sondern es ist, sofern auf die Wiederanmeldung eingetreten wird, wie bei einer erstmaligen Anmeldung eine umfassende Prüfung vorzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2016, IV 2014/188). ähig; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Rente; Neuanmeldung; Gutachter; Recht; Leistung; Verfügung; Bericht; Sachverhalt; Schmerzen; Diagnose;
IV 2016/145Versicherungsgericht06.12.2016 - Entscheid Art. 13 BV und Art. 8 EMRK. Unzureichende gesetzliche Grundlage für heimliche und zielgerichtete Überwachungsmassnahmen durch die IV-Stelle. Die gesetzwidrig beschafften Daten sind aus den Akten zu entfernen. Rückweisung zur neuerlichen psychiatrischen Begutachtung. Der mit der fachpsychiatrischen Begutachtung zu beauftragenden Person ist ausschliesslich eine gesetzeskonform zustande gekommene Voraktenlage zu unterbreiten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2016, IV 2016/145). Teilweise aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_69/2017. IV-act; Quot; Person; Observation; Überwachung; Recht; Daten; Bundes; Eingliederung; Grundlage; Hinweis; Eingliederungsmassnahmen;
IV 2014/188Versicherungsgericht06.12.2016 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 IVV. Art. 29 Abs. 1 ATSG. Wiederanmeldung/Neuanmeldung. Die Beurteilung des Rentenanspruchs hat entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht in analoger Anwendung von Art. 17 Abs. 1 ATSG (Revision) zu erfolgen, sondern es ist, sofern auf die Wiederanmeldung eingetreten wird, wie bei einer erstmaligen Anmeldung eine umfassende Prüfung vorzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2016, IV 2014/188). ähig; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Rente; Neuanmeldung; Gutachter; Recht; Leistung; Verfügung; Bericht; Sachverhalt; Schmerzen; Diagnose;
IV 2014/351Versicherungsgericht05.12.2016 - Entscheid Art. 59 ATSG. Rechtsschutzinteresse an Überprüfung des Invaliditätsgrades bei parallel bestehendem Anspruch auf eine Witwenrente. Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung. Prozentvergleich. Tabellenlohnabzug von 10% bejaht. Feststellung IV-Grad 55% statt 48% (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Dezember 2016, IV 2014/351). Invalidität; Invaliditätsgrad; Arbeit; Verfügung; Rente; Anspruch; Recht; Valideneinkommen; Einkommen; Tätigkeit; Tabelle; Verfahren;
KES.2016.6Kantonsgericht02.12.2016 - Entscheid Begründungspflicht einer Verfügung der KESB, mit welcher eine kinderpsychiatrische Begutachtung gegen den Willen der Kindsmutter angeordnet wird (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 2. Dezember 2016, KES.2016.6). Verfügung; Begründung; Akten; Schule; Fördermassnahmen; Mutter; Abklärung; Heilpädagogische; Beiständin; Begutachtung; Aktennotiz;
IV 2014/350Versicherungsgericht02.12.2016 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 17 Abs. 1 ATSG. Weder der Umzug in ein Einfamilienhaus noch das Heranwachsen von Kindern vermag eine revisionsbegründende Veränderung zu bilden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Dezember 2016, IV 2014/350). IV-act; Rente; Haushalt; Schaden; Kinder; Erwerb; Person; Aufgaben; Revision; Schadenminderungspflicht; Aufgabenbereich; Recht;