AIG Art. 99 - Zustimmungsverfahren

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 99 AIG vom 2025

Art. 99 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 99 (1) Zustimmungsverfahren

1 Der Bundesrat legt fest, in welchen Fällen dem SEM Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen sowie kantonale arbeitsmarktliche Vorentscheide zur Zustimmung zu unterbreiten sind.

2 Das SEM kann die Zustimmung zum Entscheid einer kantonalen Verwaltungsbehörde oder einer kantonalen Beschwerdeinstanz verweigern oder diesen Entscheid befristen oder an Bedingungen und Auflagen knüpfen.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2018 (Verfahrensregelungen und Informationssysteme), in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1413; BBl 2018 1685).

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRU 2021 94AufenthaltsbewilligungHärtefall; Gesuch; Familie; Aufenthalt; Aufenthalts; Prüfung; Recht; Bundes; Erteilung; Familien; Aufenthaltsbewilligung; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Gesuchs; Ehefrau; Voraussetzung; Integration; Familienmitglied; Kanton; Härtefallbewilligung; Verfügung; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgerichts; Entscheid; Tochter; Vorinstanz; Härtefallkriterien
BSVD.2020.209 (AG.2021.335)Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und WegweisungRekurrentin; Gewalt; Ehemann; Recht; Aufenthalt; Rekurs; Entscheid; Aufenthalts; Basel; Staats; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Basel-Stadt; Verfahren; Polizei; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Beilage; Verfahren; Opfer; Bericht; Migration; Familie; Ehemannes; Verfahrens; Frauenhaus; Bewilligung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 II 1 (2C_667/2020)
Regeste
Art. 34 Abs. 1, Art. 58a, Art. 62 Abs. 1 lit. d und g, Art. 63 Abs. 2 und 3, Art. 96 Abs. 2 und Art. 99 AIG ; Art. 62a, Art. 77a ff. und Art. 85 Abs. 1 VZAE ; Art. 3 lit. g ZV-EJPD ; Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits. Die Rückstufung, d.h. der Ersatz der Niederlassungs- durch eine Aufenthaltsbewilligung, ist grundsätzlich auch bei altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligungen zulässig (E. 2).
Rückstufung; Integration; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalt; Aufenthalts; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Widerruf; Migration; Gericht; Integrationsdefizit; Zustimmung; Bundes; Ausländer; Weisungen; Migrations; Niederlassungsbewilligungen; Erteilung; Schweiz; Wegweisung; Landesverweisung; Bewilligung; Person; Migrationsrecht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5416/2016Zustimmung zur Aufenthaltsbewilligung (Übriges)Bundes; Aufenthalt; Urteil; Aufenthalts; Recht; Vorinstanz; Zustimmung; Therapie; Beschwerdeführers; Kanton; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; BE-act; Schweiz; Kantons; Entscheid; Vollzug; Verfügung; Aufenthaltsbewilligung; Therapiebericht; Erteilung; Verhalten; Niederlassungsbewilligung; Polizei; Militärdirektion; Widerruf; Familie; Migration; Bundesgericht
F-7043/2018Personen des AsylrechtsBeschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Schweiz; Vorinstanz; Person; Aufenthalt; Integration; Härtefall; Aufenthalts; Bundesverwaltungsgericht; Akten; Recht; Urteil; Verfahren; Zustimmung; Aufenthaltsbewilligung; Verfügung; Verfahrens; Asylverfahren; Erwerb; Nepal; Wiedereingliederung; Erteilung; Erwerbstätigkeit; Möglichkeit; Situation