E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 956b ZGB vom 2023

Art. 956b Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 956b 2. Beschwerdeverfahren (1)

1 Die Frist für Beschwerden an die kantonalen Beschwerdeinstanzen beträgt 30 Tage.

2 Verweigert oder verzögert das Grundbuchamt eine bestimmte Amtshandlung, so kann dagegen jederzeit Beschwerde geführt werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 956b Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB220001Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Bülach vom 13. Dezember 2021 (CB210021-C)Beschwer; Beschwerde; Grundbuch; Aufschiebende; Beschwerdeführer; Recht; Rinnen; Schung; Beschwerdeführerinnen; Obergericht; Löschung; Urteil; Entscheid; Grundbuchamt; Bezirksgericht; Eintragung; Obergerichts; Bülach; Bauhandwerkerpfandrecht; Vollstreckbarkeit; Berufung; Zeitpunkt; Zivilkammer; Verfahren; Erteilt; Vollstreckbar; Partei; Teilweise; Wäre; Bezirksgerichts
ZHVB200008Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts MeilenBeschwerde; Grundstück; Beschwerdeführer; Gutachten; Beschwerdegegnerin; Marktwert; Einsicht; Interesse; Verkauf; Grundstücks; Zweite; Liegen; Grundbuch; Verfahren; Erbteil; Verkaufspreis; Erbteilung; Verfahrens; Partei; Gutachtens; Zweiten; Kaufvertrag; Erbteilungsvertrag; Willensvollstrecker; Vorliegend; Verkehrswert; Rechtsanwalt; Bundesgericht; Vorinstanz

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180011Aufsichtsbeschwerde gegen einen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid eines Bezirksgerichts vom 27. August 2018 (BA180006-...)Schwerde; Beschwerde; Grundbuch; Bezirksgericht; Beschwerdeführerin; Grundbuchamt; Aufsicht; Recht; Antrag; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Grundbuchs; Rechtsmittel; Verwaltungskommission; Grundbuchsperre; Betreibungsamt; Grundbuchamtes; Obergericht; Begehren; Vorsorglichen; Massnahmen; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Gesuch; Verfügung
ZHVB140008Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Horgen vom 3. März 2014 (CB140003-F)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Recht; Recht; Bezirksgericht; Aufsichtsbehörde; Grundbuch; Aufsichtsbeschwerde; Horgen; Rechtlich; Rechtliche; Entscheid; Bezirksgerichts; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Obergericht; Verfahrens; Aufschiebende; Beschluss; Obergerichts; Unentgeltlichen; Richter; Aufsichtsrechtliche; Verwaltungskommission; Eingabe; Februar
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz