OR Art. 935 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



The Swiss Code of Obligations is a central code of Swiss civil law that regulates the legal relationships between private individuals. It includes five books that cover various aspects of contract law, law of obligations and property law, including the formation, content and termination of contracts, as well as liability for breach of contract and tort. The Code of Obligations is an important code of law for business and everyday life in Switzerland, as it forms the basis for many legal relationships and contracts and has been in force since 1912, whereby it is regularly adapted to social and economic developments.

Art. 935 OR from 2025

Art. 935 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 935 Reinstatement

1 Any person claiming a legitimate interest may request the court to have a deleted legal entity reinstated in the commercial register.

2 A person shall have a legitimate interest in particular if:

  • 1. on conclusion of the liquidation of the deleted legal entity not all its assets have been sold or distributed;
  • 2. the deleted legal entity is still a party to court proceedings;
  • 3. reinstatement is required in order to correct a public register; or
  • 4. in a case of bankruptcy, reinstatement of the deleted legal entity is required in order to conclude the bankruptcy proceedings.
  • 3 If there are defects in the organisation of the legal entity, the court shall take the required measures when ordering reinstatement.


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    Art. 935 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPF230037Wiedereintrag im Handelsregister (Rückweisung vom 19. Mai 2023)Organ; Recht; Vorinstanz; Wiedereintrag; Vorschuss; Wiedereintragung; Gesellschaft; Verfahren; Kanton; Organs; Vorschusspflicht; Entscheid; Kantons; Handelsregister; Merkblatt; Aufwand; Verfügung; Behebung; Entschädigung; Horgen; Kammer; Einsetzung; Liquidators; Organisationsmangels; Ernennung; Gehörs
    ZHHE220023Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit und ohne AktivenVerfahren; Gericht; Handelsregister; Gesuch; Recht; Löschung; Handelsregisteramt; Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Interesse; Gesuchsgegnerin; Partei; Gesuchsteller; Handelsgericht; Eintrag; Praxis; Rechtseinheit; Gesuchstellerinnen; Gesellschaft; Kanton; Kantons; IFFERT; Parteien; Botschaft; Geschäftstätigkeit; Aktiven
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUA 00 131Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte».

    Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Abkommen; Unternehmens; Firma; Person; Definition; Handelsregister; Staat; Höhn; Vertragsstaat; Recht; Einrichtungen; Kanton; Betriebsstättebegriff; Zweigniederlassungen; Betreuung
    AGAGVE 2019 4343 § 7 StG; Art. 55 DBG; § 12 Abs. 1 und 2 VRPG Gesellschaft; Liquidator; Recht; Liquidation; Bundes; Zweigniederlassung; Liquidatoren; Beiladung; Person; Haftung; Verwaltung; Steuern; Steuerforderung; Spezialverwaltungsgericht; Kommentar; Liquidatorenhaftung; Urteil; Verfahren; Steuerpflicht; Aktiven; Kanton; Schweiz; Organ; Handelsregister; Bundesgesetz
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    117 II 85Handelsregister. Eintragung einer Zweigniederlassung. 1. Begriff der Zweigniederlassung (E. 3). 2. Umstände, aus denen zu schliessen ist, dass der dem Hauptsitz unterstellte Zweigbetrieb die für eine Zweigniederlassung erforderliche Selbständigkeit besitzt; massgebend ist die Autonomie nach aussen (E. 4a). 3. Die Leitung muss bevollmächtigt sein, die laufenden Geschäfte ohne Genehmigung oder Gegenzeichnung durch eine Stelle ausserhalb der Niederlassung abzuschliessen. Die Eigenständigkeit fehlt, wo die Hauptleitung bloss ihren Wirkungsbereich auf eine von der Hauptniederlassung getrennte Geschäftsstelle ausweitet (E. 4b). 4. Da keiner der beiden Verwaltungsräte seine Tätigkeit schwergewichtig auf die Leitung des Zweigbetriebes verlegt hat, genügt die Kollektivunterschrift für die Annahme der erforderlichen Selbständigkeit nicht (E. 4c).
    ändig; Zweigniederlassung; Zweigbetrieb; Handelsregister; Verwaltung; Leitung; Geschäft; Justiz; Selbständigkeit; Niederlassung; Eigenständigkeit; GAUCH; Hauptsitz; Geschäfte; Hauptleitung; Verwaltungsräte; Leiter; Geschäfts; Polizeidepartement; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Eintragung; Autonomie; Zeichnung; Zweigbetriebes; Kollektivunterschrift; Annahme; Mitglied
    108 II 122Art. 935 Abs. 2 OR; Verpflichtung schweizerischer Zweigniederlassungen von Firmen mit Hauptsitz im Ausland zur Eintragung in das Handels-register. Begriff der Zweigniederlassung (E. 1). Der Eintrag der Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Gesellschaft übe ihre Haupttätigkeit nicht am Hauptsitz, sondern am Sitz der Zweigniederlassung aus (E. 2). Die Zweigniederlassung muss über Personal und Geschäftsräume verfügen, die nicht mit denen des Hauptsitzes identisch sind; nicht erforderlich ist aber, dass diese ihr allein zur Verfügung stehen (E. 3). Sind die Voraussetzungen für das Bestehen einer Zweigniederlassung erfüllt, so ist sie verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen (E. 4 und 5). été; étés; Genève; Tradax; Inscription; Activité; être; établissement; Zweigniederlassung; étranger; éenne; Elles; Existence; édé; Srouji; Internacional; Export; éancier; édéral; FORSTMOSER; Suisse; érêt; Autre; êmes; étend; écision; Département; Autorité; éfinit; éploie

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-5340/2017ArbeitnehmerschutzArbeit; Tarbeit; Unentbehrlichkeit; Arbeitnehmer; Tunnel; Produkt; Bundes; Bewilligung; Produktion; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Sinne; Arbeitsgesetz; Urteil; Verordnung; Gesundheit; Eingabe; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren