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Code civil suisse (CC)

Art. 921 CC de 2023

Art. 921 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 921 III. Interruption passagère

La possession n’est pas perdue, lorsque l’exercice en est empêché ou interrompu par des faits de nature passagère.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 921 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-03-20Amtsbefehl (Besitzesschutz)Wohnung; Gegner; Gesuch; Niessung; Beschwerde; Nutzniessung; Recht; Tonsgericht; Besitz; Kreis; Kantonsgericht; Sungsrecht; Gesuchsgegner; Niessungsrecht; Ständig; Nutzniessungsrecht; Verfügung; Oberengadin; Gallen; Führerin; Beschwerdegegner; Deführerin; Verfahren; Scheidung; Tonsgerichts; Kreispräsident; Beschwerdeführerin
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