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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 921 CCS dal 2023

Art. 921 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 921 III. Interruzione transitoria

Il possesso non si perde per un impedimento od un’interruzione del suo esercizio che sia di natura transitoria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 921 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-03-20Amtsbefehl (Besitzesschutz)Wohnung; Gegner; Gesuch; Niessung; Beschwerde; Nutzniessung; Recht; Tonsgericht; Besitz; Kreis; Kantonsgericht; Sungsrecht; Gesuchsgegner; Niessungsrecht; Ständig; Nutzniessungsrecht; Verfügung; Oberengadin; Gallen; Führerin; Beschwerdegegner; Deführerin; Verfahren; Scheidung; Tonsgerichts; Kreispräsident; Beschwerdeführerin
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