Art. 9 LPar dal 2020

Art. 9 Procedura in caso di disdetta discriminatoria
In caso di discriminazione all’atto della disdetta del rapporto di lavoro, si applica l’articolo 336b del Codice delle obbligazioni (1) .
(1) RS 220Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 9 Legge federale sulla parità dei sessi (GlG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA070024 | Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung, Einspracheerfordernis, Einsprachefrist bei zu spät erfolgter Begründung der Kündigung und bei Vereinbarung einer sehr kurzen Kündigungsfrist | Kündigung; Einsprache; Recht; Kündigungsfrist; Vorinstanz; Missbräuchlichkeit; Erstreckung; Schwangerschaft; Einspracheerfordernis; Entschädigung; Lehre; Einsprachefrist; Parteien; Einsatz; Begründung; Argument; Beklagten; Rechtsprechung; Frist; Probezeit; Literatur |