Art. 9 Procedure in the case of discriminatory dismissal
If an employee is discriminated against in the case of dismissal, Article 336b of the Code of Obligations (1) applies.
(1) SR 220Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA070024 | Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung, Einspracheerfordernis, Einsprachefrist bei zu spät erfolgter Begründung der Kündigung und bei Vereinbarung einer sehr kurzen Kündigungsfrist | Kündigung; Einsprache; Frist; Vorinstanz; Kündigungsfrist; Schriftlich; Missbräuchlichkeit; Erstreckung; Einspracheerfordernis; Schwangerschaft; Missbräuchliche; Vorstehend; Lehre; Schriftliche; Einsprachefrist; Entschädigung; Parteien; Begründung; Argument; Rechtsprechung; Missbräuchlicher; Tägige; Frist; Beklagten; Begründe; Arbeitsverhältnisses; Kündigte; Ergebe |