Art. 9 Verfahren bei diskriminierender Kündigung
Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer durch die Kündigung diskriminiert, ist Artikel 336b des Obligationenrechts (1) anwendbar.
(1) SR 220Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA070024 | Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung, Einspracheerfordernis, Einsprachefrist bei zu spät erfolgter Begründung der Kündigung und bei Vereinbarung einer sehr kurzen Kündigungsfrist | Kündigung; Einsprache; Frist; Vorinstanz; Kündigungsfrist; Schriftlich; Missbräuchlichkeit; Erstreckung; Einspracheerfordernis; Schwangerschaft; Missbräuchliche; Vorstehend; Lehre; Schriftliche; Einsprachefrist; Entschädigung; Parteien; Begründung; Argument; Rechtsprechung; Missbräuchlicher; Tägige; Frist; Beklagten; Begründe; Arbeitsverhältnisses; Kündigte; Ergebe |