FIDLEG Art. 89 - Verletzung der Verhaltensregeln

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 89 FIDLEG vom 2024

Art. 89 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 89 Strafbestimmungen Verletzung der Verhaltensregeln

Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:

  • a. bei der Erfüllung der Informationspflichten nach Artikel 8 falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt;
  • b. die Pflichten zur Angemessenheits- und Eignungsprüfung nach den Artikeln 10–14 in schwerwiegender Weise verletzt;
  • c. gegen die Bestimmungen über die Herausgabe von Entschädigungen Dritter nach Artikel 26 verstösst.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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