Art. 86 CrimPC from 2023

Art. 86 (1) Electronic service
1 With the consent of the person concerned, communications may be served electronically. They must bear an electronic signature in accordance with the Federal Act of 18 March 2016 (2) on Electronic Signatures.
2
(2) SR 943.03
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Art. 86 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF170002 | Ausstandsbegehren und Revision | Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Revision; Kammer; Verteidigung; Urteil; Zustellung; Obergericht; Gesuchstellers; Eingabe; Ausstand; Kantons; Person; Verfahrens; Oberrichter; Revisionsgesuch; Gericht; Obergerichts; Bundesgericht; Eingaben; Entscheid; Sinne; Keller; Rechtsmittel; VeÜ-ZSSV; Mitteilung; Ausstandsbegehren; Richter; Ausstandsgesuche |
ZH | RT170141 | Rechtsöffnung | Recht; Befehl; Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Original; Vorinstanz; Entscheid; Partei; Parteien; Befehls; Verhandlung; Akten; Replik; Stellung; Verfahren; Frist; Stellungnahme; Betreibung; Signatur; Zustellung; Beschwerdeverfahren; Stadt; Verfügung; Gesuchsgegners; Unterschrift; Person; önnen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 518 (1B_244/2020) | Regeste Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3). | Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Recht; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Einsprachefrist; Eröffnung; Wohnsitz; Urteil; Brasilien; Rechtshilfe; Ausland; Entscheid; Zustellungsdomizil; Sache; Sachen; Befehle; ändische |