CPS Art. 83 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 83 CPS dal 2024

Art. 83 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 83 Retribuzione

1 Il detenuto riceve per il suo lavoro una retribuzione corrispondente alle sue prestazioni e adeguata alle circostanze.

2 Mentre sconta la pena, il detenuto può disporre liberamente soltanto di una parte della retribuzione. La parte restante è accantonata quale somma destinata a far fronte ai primi tempi dopo la liberazione. La retribuzione non può essere né pignorata né sequestrata né inclusa in una massa fallimentare. È nulla ogni sua cessione o costituzione in pegno.

3 Per la partecipazione a misure di formazione o formazione professionale continua che il piano d’esecuzione prevede in luogo del lavoro il detenuto riceve un congruo compenso.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 83 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB130520vorsätzliche TötungBeschuldigte; Geschädigte; Geschädigten; Zeuge; Beschuldigten; Schlag; Faust; Zeugen; Zeugin; Faustschlag; Aussage; Person; Staatsanwalt; Aussagen; Fusstritt; Privatklägerin; Täter; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Einvernahm; Einvernahme; Verletzung; Recht
SGIV 2007/294Entscheid Art. 21 Abs. 5 ATSG. Rentensistierung bei Straf- und Massnahmenvollzug. Die Arbeitspflicht gemäss Art. 81 Abs. 1 StGB fällt nicht unter eine Erwerbstätigkeit, die einer Rentensistierung entgegensteht, da es sich dabei um einen Arbeitseinsatz in einem geschlossenen System handelt, der mit der Arbeit im Erwerbsleben auch lohnmässig nicht vergleichbar ist. Rechtsprechungsgemäss kann auch im Umstand, dass invalide Gefangene kein Startkapital im Sinn von Art. 83 Abs. 2 StGB aufbauen und keinen Beitrag an den Vollzug im Sinn von Art. 380 StGB leisten können, keine Schlechterstellung erblickt werden, die eine Abweichung von Art. 21 Abs. 5 ATSG rechtfertigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. April 2009, IV 2007/294). Vollzug; Massnahme; Rente; Arbeit; Massnahmen; Massnahmenvollzug; Vollzugs; Vollzug; Gefangene; Person; Massnahmenvollzugs; Recht; Freiheit; Vollzugs; Sistierung; Rentensistierung; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Gefangenen; Rechtsprechung; Gericht; Urteil; Untersuchungshaft; Arbeitsentgelt; Massnahmenzentrum; Freiheitsentzug; Startkapital; Halbgefangenschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2023.371-Ausbildung; Vollzug; Verwaltungsgericht; Arbeit; Gefangene; Entscheid; Beschwerde; Weiterbildung; Vollzug; Zusammenhang; Druck; Gefangenen; Justizvollzug; Freizeit; Vertiefungsarbeit; Briefe; Porto; Druckerpapier; Telefongebühren; Apos; Rechtspflege; Auslagen; Freiheit; Pauschale; Urteil; Departement; Solothurn; Ausgaben; Übernahme
SOVWBES.2022.433-Sozialhilfe; Zweck; Beschwerde; Richtlinie; Zweckkonto; Arbeit; Freikonto; Massnahme; Entscheid; Massnahmen; Einnahmen; Vollzug; Justiz; Person; Massnahmenvollzug; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Justizvollzug; Arbeitsentgelt; SKOS-Richtlinie; Einkommen; Bemessung; Kanton; Franchise; Grundsicherung; Vollzugs
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 IV 173Art. 14 VO über die Verhütung von Unfällen bei Arbeiten an und auf Dächern (SR 832.311.15). 1. Die Nichteinhaltung der gestützt auf Art. 83 UVG erlassenen Vorschriften über technische Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen indiziert in aller Regel eine Sorgfaltswidrigkeit (E. 2a). 2. Von den Schutzmassnahmen gemäss Art. 14 VO kann nur dann abgesehen werden, wenn keine Arbeiten an der Traufe (wie bspw. das Auswechseln der Dachrinne) bzw. am Dachgesims vorgenommen werden (E. 2b/c, E. 3). Gerüst; Verordnung; Dächer; Dächern; Auswechseln; Vorinstanz; Glarus; Verhütung; Traufe; Schutzwand; Wortlaut; Kantons; Dachrinne; Gerüstgang; Dachtraufe; Sicherheit; Arbeitsverrichtung; Schutzmassnahme; Fassung; Dachdecker; Urteil; Staatsanwaltschaft; Unfällen; Vorschriften; Massnahmen; Schutzmassnahmen; Dachdeckerarbeiten; ässiger

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2015.54Gesuch um Stundung von Verfahrenskosten (Art. 425 StPO)Gesuch; Verfahren; Urteil; Gesuchs; Gesuchsteller; Verfahrens; Verfahrenskosten; Apos;; Stundung; Vollzug; Kammer; Bundesstrafgericht; Entscheid; Erlass; Bundesstrafgerichts; Anstalt; Gericht; Verhältnisse; Situation; Akten; Person; Justizvollzug; Geschäftsnummer; Bundesanwaltschaft; Urteilsvollzug; Justizvollzugsanstalt; Formular
RR.2014.296Auslieferung an Kroatien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Auslieferung; Recht; Bundes; Staat; Kroatien; Entscheid; Vollstreckung; Justiz; Urteil; Behörde; Vollstreckungsverjährung; Behandlung; Justizministerium; Frist; Verjährung; Bundesstrafgericht; Schweiz; Gericht; Beschwerdeführers; Gesetz; Beschwerdekammer; Bundesamt; Behörden; Rechtshilfe; Auslieferungsersuchen; Verfahren; Staates; Bundesstrafgerichts; Unterlagen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Auflage, Zürich2018
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Auflage, Zürich2018