Art. 8 CPS de 2024

Art. 8 Lieu de commission de l’acte
1 Un crime ou un délit est réputé commis tant au lieu où l’auteur a agi ou aurait dû agir qu’au lieu où le résultat s’est produit.
2 Une tentative est réputée commise tant au lieu où son auteur l’a faite qu’au lieu où, dans l’idée de l’auteur, le résultat devait se produire.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 8 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE230099 | Nichtanhandnahme | Richt; Verfahren; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Beschimpfung; Nichtanhandnahme; Bundesgerichts; Geschäfts-Nr; Verfahren; Urteil; Sinne; Person; Äusserung; Gesuch; Rechtspflege; Entscheid; Beschwerdegegners; Bezeichnung; Zürich-Sihl; Untersuchung; Instagram; Verhältnis; Schweiz; Verfügung |
ZH | SB210333 | Entziehung von Minderjährigen | Beschuldigte; Privatklägerin; Berufung; Aufenthalt; Beschuldigten; Eltern; Urteil; Verfahren; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Staat; Vorinstanz; Sorge; Obhut; Kindes; Elternteil; Dispositiv; Schweiz; Aufenthaltsort; Sachverhalt; Sachverhaltsteil; Geldstrafe; Verfahrens; Berufungsverfahren; Anklage; Gericht; Staatsanwalt; Entziehung; Entscheid |
Dieser Artikel erzielt 23 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | BKBES.2021.143 | - | Staatsanwaltschaft; Person; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Nichtanhandnahmeverfügung; Schweiz; Unterlassung; Obergericht; Frist; Urteil; Bundesgerichts; Tatbestand; Recht; Staatsanwaltes; Präsident; Müller; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Wiedmer; Solothurn; Obergerichts; Eingabe; Verfügung; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten; Begründung; Ausland; Voraussetzungen; Gesetzbuch; Beschwerdeführers |
BS | BES.2017.154 (AG.2018.610) | Nichtanhandnahme (BGer 6B_1092/2018) | Staatsanwaltschaft; Preisverleihung; Schweiz; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Stiftung; Basel; Verfügung; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdegegnerschaft; Stadt; Verfahren; Auftrag; Kulturpreis; Niggli; Recht; Schweizer; Erfolg; Basel-Stadt; Verletzung; Person; Leistungen; Veranstaltung; Kooperationsvertrag; Vertrag; Vermögensschaden; Prozessvoraussetzung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 267 (6B_40/2020) | Regeste Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1). | Vollzug; Vollzugs; Kinder; Recht; Vollzug; Freiheit; Recht; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Kindeswohl; Rechte; Betreuung; Urteil; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne |
146 IV 105 (6B_690/2019) | Art. 66a Abs. 2 StGB , Art. 8 EMRK ; Landesverweis, Härtefallprüfung bei in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern, Vereinbarkeit mit dem Konventionsrecht. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist in jedem Fall anhand der gängigen Integrationskriterien vorzunehmen. Der besonderen Situation von in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern wird dabei Rechnung getragen, indem eine längere Aufenthaltsdauer, zusammen mit einer guten Integration, in aller Regel als starke Indizien für ein gewichtiges Interesse an einem Verbleib in der Schweiz und damit für das Vorliegen eines Härtefalls zu werten sind. Bei der anschliessenden Interessenabwägung ist der betroffenen Person mit zunehmender Anwesenheitsdauer ein gewichtigeres privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz zuzubilligen (E. 3.4). | Schweiz; Landes; Landesverweis; Härtefall; Interesse; Urteil; Integration; Landesverweisung; Recht; Interessen; Verbleib; Person; Aufenthalt; Alter; Beschwerdeführer; Ausländer; Beschwerdeführers; Härtefalls; Situation; Staat; Härtefallprüfung; Rechnung; Interessenabwägung; Hinweisen; Chile; Aufenthalts |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2021.44 | Kanton; Verfahren; Gerichtsstand; Filter; Staatsanwaltschaft; Plüschtiere; Verfahrens; «…»; Schweiz; Kantons; Verantwortliche; Verantwortlichen; Verfahrensakten; Schwyz; Entscheid; Zuständigkeit; Höfe; Sinne; Einsiedeln; Wettbewerb; Entscheide; Gerichtsstands; Erfolg; Bundesstrafgericht; Wettbewerbs; «…»-Plüschtiere; Messe | |
BB.2021.94 | ügen; Filter; Urteil; Recht; Verfahren; Verfahrens; Entscheide; Apos;; Urteile; Bundesanwaltschaft; Schweiz; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Erfolg; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; BStGer; Vermögenswerte; Beschwerdeführers; Bankverbindung; Verhalten; Verjährung; Gericht; ünden |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Vest, Trechsel, Pieth | Praxis Schweizerisches Strafgesetzbuch | 2018 |
Donatsch | Orell Füssli Verlag | 2010 |