Art. 77 StPO vom 2023
Art. 77 Verfahrensprotokolle
Die Verfahrensprotokolle halten alle wesentlichen Verfahrenshandlungen fest und geben namentlich Auskunft über:a. Art, Ort, Datum und Zeit der Verfahrenshandlungen;b. die Namen der mitwirkenden Behördenmitglieder, der Parteien, ihrer Rechtsbeistände sowie der weiteren anwesenden Personen;c. die Anträge der Parteien;d. die Belehrung über die Rechte und Pflichten der einvernommenen Personen;e. die Aussagen der einvernommenen Personen;f. den Ablauf des Verfahrens, die von der Strafbehörde getroffenen Anordnungen sowie die Beachtung der für die einzelnen Verfahrenshandlungen vorgesehenen Formvorschriften;g. die von den Verfahrensbeteiligten eingereichten oder im Strafverfahren sonst wie beschafften Akten und anderen Beweisstücke;h. die Entscheide und deren Begründung, soweit diese den Akten nicht in separater Ausfertigung beigelegt werden.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU170004 | Übertretung von Verkehrsvorschriften | Verfahren; Urteil; Verfahrens; Protokoll; Urteils; Gericht; Berufung; Verfahrensprotokoll; Schuldig; Urteilsberatung; Protokollierung; Beschuldigte; Schriftlich; Ersatzrichterin; Gerichtsschreiberin; Protokolls; Hauptverhandlung; Beratung; Mängel; Vorinstanzliche; Einsprecher; Parteiverhandlung; Verfahrensleitung; Vorliegen; Recht; Berufungsverfahren; Verhandlung; Entscheid; Protokollierungsvorschriften |
SH | Nr. 51/2011/34 | Art. 6 Ziff. 1 und Ziff. 3 lit. c EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. g IPBPR; Art. 131 Abs. 2, Art. 141 Abs. 5 und Art. 448 Abs. 2 StPO; Art. 39 Satz 1, Art. 48 Abs. 1 und Abs. 4, Art. 76 Abs. 2 Satz 1, Art. 77 Abs. 1, Art. 84 Abs. 2, Art. 210 Abs. 2 sowie Art. 220 Abs. 1 StPO/SH; § 5 Abs. 3 Protokollierungsverordnung. Strafverfahren; Verwertbarkeit altrechtlicher Beweisunterlagen | Einvernahme; Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Verteidiger; Polizeilich; Polizeiliche; Protokoll; Prozessordnung; Verfahren; Verwertbar; Fähig; Recht; Beschuldigte; Einvernahmen; Polizeilichen; Verteidigung; StPO/SH; Verfahrens; Verfahren; Entfernen; Staatsanwalt; Unverwertbar; Untersuchung; Hinweis; Dolmetscher; Beschuldigten; Beschwerdeführers; Fraglichen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2017.148 (AG.2019.206) | Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde | Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Werden; Rechtsverweigerung; Rechtsmittel; Gemäss; Verfahrensprotokoll; Verfahrenshandlung; Entscheid; November; Verfahrenshandlungen; Eingabe; Person; Rechtsmittelbelehrung; Weitere; Betreffend; Dezember; Basel-Stadt; Verfügung; Erhoben; Gericht; Stellt; Worden; Anforderungen; Präsidiumsmitglied; Halten |
AG | AGVE 2013 1 | I. Strafprozessrecht1 Art. 76 Abs. 1 StPOParteivorträge im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sindVerfahrenshandlungen und als solche gemäss dem allgemeinen Grundsatz von Art. 76 Abs. 1 StPO zu protokollieren, sofern sie nicht in schriftlicher Form zu den Akten gegeben werden.2 § 9 Abs. 2bis... | Partei; Schriftlich; Parteien; Prozessrecht; Schaft; Verfahrenshandlungen; Schweizerische; Mündlich; Entscheid; Gericht; Schriftliche; Protokollierung; Vorbringen; Anträge; Protokollieren; Parteivorträge; StPO;; Werden; Urteil; Umfassend; Stanzlichen; Recht; Nung; Wesentlichen; Kommentar; Argumente; Erstinstanzliche; Mündlichen; Prozessordnung; Urteils |