ZGB Art. 765 -
Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.
Art. 765 ZGB vom 2022
Art. 765 b. Unterhalt und Bewirt?schaftung
1 Die Auslagen für den gewöhnlichen Unterhalt und die Bewirtschaf?tung der Sache, die Zinse für die darauf haftenden Kapitalschulden sowie die Steuern und Abgaben trägt im Verhältnisse zu der Dauer seiner Berechtigung der Nutzniesser.
2 Werden die Steuern und Abgaben beim Eigentümer erhoben, so hat ihm der Nutzniesser in dem gleichen Umfange Ersatz zu leisten.
3 Alle andern Lasten trägt der Eigentümer, er darf aber, falls der Nutz?niesser ihm auf Verlangen die nötigen Geldmittel nicht un?ent?geltlich vorschiesst, Gegenstände der Nutzniessung hiefür verwerten.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.