Art. 73 V. Ladung Ladung; Allgemeines
(Art. 30 Abs. 2 SVG)
1 Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 Prozent des Betriebsgewichtes tragen und bei Zentralachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt. (1)
2
3 Die Ladung darf bei Motorfahrzeugen, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, höchstens 3,00 m nach vorne und bei Motorfahrzeugen und Anhängern höchstens 5,00 m hinter die Mitte der Hinterachse oder den Drehpunkt der Hinterachsen hinausreichen, wenn sie über die Ladefläche hinausragt. (1)
4 Waren dürfen mit Motorfahrzeugen nur auf einer Ladefläche befördert werden. Die kantonale Behörde kann aus zwingenden Gründen für den Transport besonderer Güter an Kranen, auf Ladegabeln u. dgl. Ausnahmen bewilligen. Sie trifft die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen.
5 Durch geeignete Massnahmen ist sicherzustellen, dass Ladungen und Teile von Ladungen nicht leicht abgeweht werden können; dies gilt nicht für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. (8)
6 Auf Ladeflächen vor und neben dem Führersitz sind nur Ladungen gestattet, welche die Sicht nicht behindern.
7 Wo wegen Vereisung Gleitgefahr besteht, darf keine Ware transportiert werden, von der Wasser auf die öffentliche Strasse abtropft, z.B. nasser Kies, Sand u. dgl.
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SK1-14-38 | Verletzung von Verkehrsregeln | Berufung; Stanz; Recht; Urteil; Bünden; Graubünden; Verfahren; Schuldig; Fungskläger; Verfahren; Maloja; Schädigung; Zirksgericht; Berufungskläger; Stunden; Defläche; Kanton; Fahrzeug; Bezirksgericht; Handlung; Verletzung; Ladefläche; Kantons; Verbindung; Ladung; Fungsverfahren; Erstinstanzlich; Anwaltschaft |
GR | SK1-11-26 | Widerhandlung gegen Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes | Stanz; Berufung; StPO-CH; Recht; Recht; Beweis; Verfahren; Partement; Vorinstanz; Departement; Sachverhalt; Kanton; Fügung; Graubünden; Befragung; Entscheid; Schuldig; Kantons; Rapport; Akten; Mäss; Verfahren; Fahrzeug; Prozess; Polizeirapport |