Art. 73 CPM de 2025

Art. 73 Abus et dilapidation de matériel (1)
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 73 Code pénal militaire (MStG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SF-04-15 | die Übertragung von Immaterialgütern einschliesslich Know-how, die | Angeklagte; Tankstelle; Waffe; Täter; Sturmgewehr; Kanton; Taten; Angeklagten; Waffen; Gericht; Kantons; Überfall; Staatsanwalt; Gefängnis; Kantonsgericht; Graubünden; Sinne; Raubüberfälle; Raubversuch; Kriegsmaterial; Vollzug; Opfer |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
103 IV 12 | Fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB) und Verletzung militärischer Dienstvorschriften (Art. 72 und Art. 73 MStG). Der Täter führt nachts in aufgelockerter Stimmung jungen, waffenunkundigen Gästen seine Dienstpistole vor, versorgt sie mit einer im Magazin zurückgebliebenen Patrone in einem unverschlossenen Schrank und legt sich schlafen. Einer der Männer spielt mit der Pistole und erschiesst ungewollt einen andern. - Fahrlässigkeit (Erw. 2); Verletzung von Art. 72 und Art. 73 MStG (Erw. 5). | Waffe; Munition; Taschenmunition; Patrone; Vorinstanz; Urteil; Dienstpistole; Verwendung; Patronen; Pistole; Leute; Fahrlässig; Dienstvorschrift; Verletzung; Magazin; Waffen; Demonstration; Umständen; Verhalten; Unvorsichtigkeit; Sorgfalt; Tatbestand; önne |
101 Ia 427 | Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Wenn ein Beamter der Militärverwaltung durch die Missachtung von Strassenverkehrsregeln eine fahrlässige Beschädigung eines Dienstfahrzeuges im Sinne von Art. 73 MStG verursacht, ist die Voraussetzung für die militärische Strafgerichtsbarkeit gemäss Art. 218 Abs. 3 MStG erfüllt. Diese Vorschrift schliesst nicht aus, dass die militärische Zuständigkeit auch dann begründet werden kann, wenn das mit der Verkehrsübertretung im Zusammenhang stehende militärische Delikt leichter Natur ist und einfach die Folge der Missachtung von Verkehrsvorschriften darstellt (E. 4). | ärische; Müller; Instruktor; Barkeit; Strassenverkehr; Beschädigung; Kommission; Obwalden; Gerichtsbarkeit; Uniform; Instruktorenwagen; Militärstrafrecht; Kantons; Zuständigkeit; Zusammenhang; Person; Fahrzeug; Vorschrift; Personen; Widerhandlung; Bundes; Bestrafung; Missachtung; Sinne; Verkehrsübertretung; Delikt |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-8277/2008 | Staatshaftung (Bund) | ässig; Vorinstanz; Entscheid; Schaden; Beschwerde; Recht; Fahrlässigkeit; Person; Panzerhaubitze; Personen; Bundesverwaltungsgericht; Umstände; Gerichts; Höhe; Personenschaden; Verletzung; Beschwerdeführers; Regress; Gehör; Grobfahrlässig; Unfall; Verfügung; Grobfahrlässigkeit; Schadens; Mandat; Sinne; Verwaltungs; Geschwindigkeit; Gehörs; ätzlich |