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Loi fédérale sur la procédure administrative (PA)

Art. 72 PA de 2022

Art. 72 Loi fédérale sur la procédure administrative (PA) drucken

Art. 72 1. Recevabilité du recours a. Domaines juridiques (1)

Le recours au Conseil fédéral est recevable contre:

  • a. les décisions concernant la sûreté intérieure ou extérieure du pays, la neutralité, la protection diplomatique et les autres affaires intéressant les relations extérieures, ? moins que le droit international ne confère un droit ? ce que la cause soit jugée par un tribunal;
  • b. les décisions rendues en première instance relatives ? la composante «prestation» du salaire du personnel de la Confédération.
  • (1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 10 de la LF du 17 juin 2005 sur le TAF, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    133 II 450 (1A.45/2007)Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung "Al-Qaïda" oder den Taliban (TalibanV; SR 946.203). Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Streichung aus Anhang 2 TalibanV (E. 2). Die Schweiz ist an die Sanktionsbeschlüsse des UNO-Sicherheitsrats gebunden (E. 3-6), sofern diese - wie im vorliegenden Fall - nicht gegen zwingendes Völkerrecht (ius cogens) verstossen (E. 7). Der Schweiz ist es deshalb verwehrt, den Beschwerdeführer selbständig aus Anhang 2 TalibanV zu streichen; hierfür ist ein besonderes Delisting-Verfahren durch den Sanktionsausschuss des UNO-Sicherheitsrats vorgesehen (E. 8). Die Schweiz muss den Beschwerdeführer in diesem Verfahren unterstützen (E. 9). Verfassungskonforme Auslegung des Einreise- und Transitverbots und seiner Ausnahmen gemäss Art. 4a TalibanV (E. 10). Beschwerde; Sicherheit; Sicherheitsrat; Beschwerdeführer; Taliban; Sicherheitsrats; Recht; Sanktionen; Schweiz; TalibanV; Charta; Resolution; Verfahren; Mitglied; Organisation; Sanktionsausschuss; Organisationen; Mitgliedstaat; Mitgliedstaaten; Liste; Bundesrat; Cogens; Vereinten; Urteil; Beschwerdeführers; Streichung; Nationen; International; Resolutionen
    124 V 393Art. 6 und Art. 48 lit. a VwVG; Art. 103 lit. a OG: Parteistellung. - Weil nebst den Verfügungsadressaten auch derjenige Partei ist, der ein Rechtsmittel gegen die Verfügung ergreifen kann, sind die Legitimationsvorschriften zur Verwaltungsbeschwerde (Art. 48 VwVG) und zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 103 OG) insofern auch für die Parteistellung massgebend. - Organe der mittelbaren Staatsverwaltung sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie von staatlichem Handeln wie ein Privater betroffen sind (Bestätigung der Rechtsprechung). - Für die Beurteilung der Beschwerdelegitimation im Sinne von Art. 48 lit. a VwVG sowie Art. 103 lit. a OG und damit der Parteistellung von Organen der mittelbaren Staatsverwaltung ist von entscheidender Bedeutung, ob ihnen das Gesetz im fraglichen Regelungsbereich eine Autonomie einräumt oder nicht. - Als Durchführungsorgane der sozialen Krankenversicherung verfügen die Krankenkassen in finanzieller Hinsicht nicht über eine ähnliche Autonomie und Gestaltungsfreiheit, wie sie Privaten zusteht. Die Parteistellung der Krankenkassen, welche nicht Adressaten der Verfügung waren, mit welcher das Eidg. Departement des Innern der Visana die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung nach Art. 1 Abs. 1 KVG in acht Kantonen entzog, wird demzufolge verneint. Verfügung; Beschwerde; Visana; Partei; Krankenversicherung; Recht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Parteistellung; Versicherer; Departement; Anträge; Soziale; Eidg; Interesse; Kantonen; Departements; Obligatorische; Sozialen; Bewilligung; Krankenkasse; Autonomie; Departementsverfügung; Versicherungsgericht; Akteneinsicht; Gewährung; Durchführungsorgan; Aufhebung; Beschwerdeinstanz; Bundesamtliche; Krankenkassen

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-2435/2018Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beförderung; Vorinstanz; Funktion; Recht; Verfügung; Funktionsband; Entscheid; Nichtbeförderung; Diplomatische; Geschlecht; Lohnklasse; Bundesverwaltungsgericht; Befördert; Angestellte; Diplomatischen; Potenzialbeurteilung; Beurteilung; Rungskommission; Höhere; Beförderungskommission; Entwicklung; Rechtsmittel; Eignung; Stellten; Karriere
    F-1116/2018Ausweisung FedpolBeschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgerichts; Urteil; Zuständigkeit; Ausnahme; Behandlung; Verfügung; Unentgeltliche; Zuständig; Inneren; Sicherheit; Vorinstanz; äusseren; Völkerrecht; Landes; Angefochtene; Richter; Europäischen; Rechtsmittel; Gerichtliche; Barrister; Beurteilung; Freizügigkeit; Fedpol; Ausweisung
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