AHVG Art. 72 - Aufsichtsbehörde

Einleitung zur Rechtsnorm AHVG:



Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) regelt die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz. Es legt die Voraussetzungen für den Bezug von Renten fest, regelt die Höhe und Berechnung dieser Renten und finanziert die Versicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat. Das Gesetz dient der Existenzsicherung älterer Menschen und Hinterbliebener und trägt zur sozialen Sicherheit in der Schweiz bei.

Art. 72 AHVG vom 2024

Art. 72 Bundesgesetz über die Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHVG) drucken

Art. 72 E. Die Aufsicht des Bundes (1) Aufsichtsbehörde

Der Bundesrat bezeichnet die Aufsichtsbehörde.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022 (Modernisierung der Aufsicht), in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 688; BBl 2020 1).

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Art. 72 Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2019/1151-édé; édéral; Caisse; élèvement; Sàrl; élèvements; Associé; érant; érêt; édérale; éterminant; étant; Espèce; Existence; écembre; écisions; également; èces; érêts; énérale; ègle; éterminer; Entreprise
VD2016/375-Assuré; Invalidité; Année; Assurance; Agence; ésente; écembre; Administration; ération; établi; Selon; Avait; édical; Assurances; édéral; ébut; élai; ériode; échelle; étude; études; érer; écisions; ément
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 50 (9C_4/2018)Art. 4, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2 lit. f AHVG; Art. 7 lit. h und Art. 23 AHVV; Dividendenauszahlungen als massgeblicher Lohn. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach bei der Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende von der Aufteilung, welche die Gesellschaft gewählt hat, nur dann abzuweichen ist, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn sowie zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende besteht (E. 4.3). Ausgleichskasse; Dividende; Unternehmen; Dividenden; Unternehmens; Missverhältnis; Verfahren; Rechtsprechung; Steuer; Einkommen; Kapital; Unternehmenssteuerreform; Urteil; Arbeitsleistung; Aufrechnung; Einsprache; Rechtsprechungsänderung; Gesellschaft; Kantons; Glarus; Sozialversicherungsbeiträge; Höhe; Einspracheentscheid; Verwaltungsgericht; Entscheid; Bundesgericht; Vermögensertrag; Kapitalertrag; Zuwendung
134 V 297 (9C_107/2008)Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2 lit. f AHVG; Dividendenauszahlungen als massgebender Lohn? Die zur Qualifikation von Dividendenzahlungen an Verwaltungsräte entwickelte sog. "Nidwaldner Praxis" (dazu E. 2.4) berücksichtigt die steuerrechtliche Betrachtung nicht, und die darin enthaltenen Kriterien sind insofern gesetzwidrig, als sie die Angemessenheit der Dividende im Verhältnis zum Aktienkapital (statt zum Eigenkapital) bemessen. Auch beim Aktionär ist die Angemessenheit des (beitragsfreien) Vermögensertrags nicht in Relation zum Nennwert, sondern zum effektiven wirtschaftlichen Wert der Aktien zu beurteilen (E. 2.8). Dividende; Aktien; Vermögen; Steuer; Vermögens; Gesellschaft; Verwaltung; Vermögensertrag; Arbeit; Gewinn; Praxis; Urteil; Aktionär; Aktiengesellschaft; Ausgleichskasse; Dividenden; Betrachtung; Angemessenheit; Verwaltungsrats; Firma; Aktienkapital; Bundesgericht; Gewinnausschüttung; Leistung; Nidwalden; Eigenkapital; Geschäftsführer; Vorinstanz; Akten

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5915/2016Rückvergütung von BeiträgenBeiträge; Schweiz; Rente; Rückvergütung; Renten; Einkommen; Recht; Barwert; Vorinstanz; Schweizer; AHV-Beiträge; Beschwerdeführers; Leistung; Beiträgen; Bundesverwaltungsgericht; SAK-act; Berechnung; Leistungen; RV-AHV; Ausgleichskasse; Rückvergütungsbetrag; Höhe; Alter; ürde
C-6516/2017Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Recht; Bundes; Bundesverwaltung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsverzögerung; Verwaltung; Verfügung; Hilflosenentschädigung; Aufsicht; Abklärung; Vorinstanz; Anspruch; Gericht; Verzögerung; Behörde; Anweisung; Entscheid; Verfahren; ATSG-Kommentar; Verwaltungsverfahren; Antrag; Massnahme; Aufsichtsbeschwerde; Eingabe