145 V 50 (9C_4/2018) | Art. 4, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2 lit. f AHVG; Art. 7 lit. h und Art. 23 AHVV; Dividendenauszahlungen als massgeblicher Lohn. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach bei der Abgrenzung zwischen Lohn und Dividende von der Aufteilung, welche die Gesellschaft gewählt hat, nur dann abzuweichen ist, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn sowie zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende besteht (E. 4.3). | Ausgleichskasse; Dividende; Unternehmen; Dividenden; Unternehmens; Missverhältnis; Verfahren; Rechtsprechung; Steuer; Einkommen; Kapital; Unternehmenssteuerreform; Urteil; Arbeitsleistung; Aufrechnung; Einsprache; Rechtsprechungsänderung; Gesellschaft; Kantons; Glarus; Sozialversicherungsbeiträge; Höhe; Einspracheentscheid; Verwaltungsgericht; Entscheid; Bundesgericht; Vermögensertrag; Kapitalertrag; Zuwendung |
134 V 297 (9C_107/2008) | Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2 lit. f AHVG; Dividendenauszahlungen als massgebender Lohn? Die zur Qualifikation von Dividendenzahlungen an Verwaltungsräte entwickelte sog. "Nidwaldner Praxis" (dazu E. 2.4) berücksichtigt die steuerrechtliche Betrachtung nicht, und die darin enthaltenen Kriterien sind insofern gesetzwidrig, als sie die Angemessenheit der Dividende im Verhältnis zum Aktienkapital (statt zum Eigenkapital) bemessen. Auch beim Aktionär ist die Angemessenheit des (beitragsfreien) Vermögensertrags nicht in Relation zum Nennwert, sondern zum effektiven wirtschaftlichen Wert der Aktien zu beurteilen (E. 2.8). | Dividende; Aktien; Vermögen; Steuer; Vermögens; Gesellschaft; Verwaltung; Vermögensertrag; Arbeit; Gewinn; Praxis; Urteil; Aktionär; Aktiengesellschaft; Ausgleichskasse; Dividenden; Betrachtung; Angemessenheit; Verwaltungsrats; Firma; Aktienkapital; Bundesgericht; Gewinnausschüttung; Leistung; Nidwalden; Eigenkapital; Geschäftsführer; Vorinstanz; Akten |