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Lescha d’egualitad (LEg)

Art. 7 Lescha d’egualitad (LEg) drucken

Art. 7 Plants e recurs d’organisaziuns

1 Organisaziuns che promovan tenor lur statuts l’egualitad tranter dunna ed um u che defendan ils interess da las lavurantas e dals lavurants e che existan dapi almain 2 onns pon laschar constatar en l’agen num ch’igl exista ina discriminaziun, sch’il resultat da la procedura ha previsiblamain consequenzas per in dumber pli grond da relaziuns da lavur. Ellas ston dar l’occasiun a la patruna u al patrun pertutg? da prender posiziun avant ch’ellas appelleschan ad in post da mediaziun u inoltreschan in plant.

2 Dal rest valan las disposiziuns per ils plants e per ils recurs da persunas singulas tenor il senn.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPB.2006.00007Gleichstellungsbeschwerde für das Stadtzürcher PflegepersonalStadt; Polizei; Beruf; Diskriminierung; Polizeibeamten; Zulage; Besoldung; Zulagen; Klasse; Bezirksrat; Beschwerde; Arbeit; Pflege; Krankenschwester; Kanton; Städtische; Funktion; Krankenschwestern; Städtischen; Krankenpflegenden; Bezahlt; Teilig; Einreihung; Tiefe; Besoldungsklasse; Gesundheits; -pfleger; Entlöhnung; Stellten
ZHPB.2006.00006Gleichstellungsbeschwerde für die Stadtzürcher ErgotherapierendenStadt; Polizei; Ergotherapie; Ergotherapierenden; Beruf; Diskriminierung; Polizeibeamten; Besoldung; Zulage; Zulagen; Bezirksrat; Kanton; Arbeit; Beschwerde; Bezahlt; Einreihung; Städtischen; Gesundheits; Funktion; Teilig; Besoldungsklasse; Tiefe; Entlöhnung; Zeitraum; Tiefer; Differenz; Berufsgruppe; Gleichwertig; Berufe
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 II 393Art. 8 Abs. 3 BV, Art. 3 und 5 GlG; Geschlechtsdiskriminierung; Arbeitsplatzbewertung; Minusklassenentscheid; Berücksichtigung von konjunkturellen oder arbeitsmarktlichen Faktoren; Überführungsregelung. Zur Passivlegitimation des Kantons bei auf das Gleichstellungsgesetz gestützten Feststellungs- bzw. Leistungsbegehren gegen vom Kanton abhängige, aber rechtlich selbständige Spitalträger (E. 3). Arbeitsplatzbewertung mit Hilfe der vereinfachten Funktionsanalyse; einheitliche Methode und Bewertung der Kriterien für alle Funktionen; Problematik der Gewichtung der einzelnen Kriterien (E. 6). Unzulässigkeit eines Minusklassenentscheides (E. 5.2), mit dem der Arbeitgeber vom Ergebnis der Arbeitsplatzbewertung zum Nachteil der Arbeitnehmer abweichen will (Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung; E. 7). Unterscheidung der Überführung in eine höhere Klasse nach Dienstalter und nach Frankenbetrag (E. 5.2 und 8.1). Die frankenmässige Überführung kann die zuvor bestehende Diskriminierung fortführen (E. 8.2-8.4). Funktion; Verwaltungsgericht; Funktionen; Arbeit; Diskriminierend; Kanton; Lohnklasse; BERESO; Krankenschwester; Urteil; Beschwerdeführerinnen; Vergleich; Besoldung; Recht; Höhere; Überführung; Bewertung; Solothurn; Kriterium; Verfahren; Gutachterin; Minusklassenentscheid; Lohnklassen; Klage; Recht; Arbeitsplatzbewertung; Stationsleiterin; Staat; Polizist

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Elisabeth Freivogel Kommentar zum Gleichstellungsgesetz2009
Freivogel Kommentar zum Gleichstellungsgesetz2009
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