SchKG Art. 68d -

Einleitung zur Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 68d SchKG vom 2023

Art. 68d Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 68d 2. Volljähriger Schuldner unter einer Massnahme des Erwachsenenschutzes (1)

1 Ist ein Beistand oder eine vorsorgebeauftragte Person für die Vermögensverwaltung des volljährigen Schuldners zuständig und hat die Erwachsenenschutzbehörde dies dem Betreibungsamt mitgeteilt, so werden die Betreibungsurkunden dem Beistand oder der vorsorgebeauftragten Person zugestellt.

2 Ist die Handlungsfähigkeit des Schuldners nicht eingeschränkt, so werden die Betreibungsurkunden auch diesem zugestellt.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 68d Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK 2021 48PfändungPfändung; Betreibung; Betreibungs; SchKG; Schuldner; Beiständin; Betreibungsamt; Pfändungsankündigung; Imboden; Recht; Beschwerdeführers; Existenzminimum; Zustellung; Einkommen; Pfändungsurkunde; Verfahren; Schuldners; Konkurs; Vertretung; Ernennungsurkunde; Kanton; Betrag; Lohnpfändung; Anträge; Beistand; Betreibungsurkunde; Mietkaution

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2023.45-Rekurrent; Rekurrentin; Rekurs; Vertretung; Verfügung; Recht; Berufsbeiständin; Entscheid; Bereich; Beiständin; Vertretungsbeistand; Vertretungsbeistandschaft; Person; Verfahren; Kommentar; Rekursbegründung; Vermögensverwaltung; Biderbost; Basler; Auflage; Stellung; Aufgabe; Bereichs; Frist; Zustellung; Aufgaben; Angelegenheiten; Vertreter
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