CrimPC Art. 67 - Language of the proceedings

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 67 CrimPC from 2023

Art. 67 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 67 Language of the proceedings

1 The Confederation and the cantons shall determine the languages to be used by their criminal justice authorities in proceedings.

2 The cantonal criminal justice authorities shall carry out all procedural acts in the languages that they use in proceedings; the director of proceedings may permit exceptions.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 67 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE120297Einstellung Aktie; Aktien; Beschwerdegegner; Staat; Investor; Staatsanwaltschaft; Investoren; -Aktie; -Aktien; Verfahren; Namenaktie; Beschuldigte; Beschuldigten; Beschwerdeverfahren; Namenaktien; Frist; Einstellung; Entschädigung; Verfügung; Stellungnahme; Kanton; Verteidiger; Obergericht; Kantons; Recht; Anteilscheine; Kammer; Sicherheit
ZHUE110183Nichtanhandnahme Beschwerdegegner; Staat; Staatsanwaltschaft; Eingabe; Akten; Schweiz; Eingaben; Beschwerdeschrift; Vermögens; Erbschaft; Kinder; Beilage; Nichtanhandnahme; Recht; Untersuchung; Beschwerdeführern; Beilagen; Kanton; Ehefrau; Vermögenswerte; Zürich; Kantons; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdefüh-; Vater; Umstände; Handlungen; änden
Dieser Artikel erzielt 75 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2023.16-Beschuldigte; Urteil; Anhänger; Fahrzeug; Beschuldigten; Verfahren; Vorinstanz; Verfahrens; Sachverhalt; Person; Personenwagen; Berufung; Akten; Urteils; Fahrzeugs; Sachverhalts; Zurrgurte; Recht; Solothurn; Nationalstrasse; Staatsanwaltschaft; Kanton; Ladung; Gericht; Übertretung; Obergericht; Kontrollschild; Führens
BSBES.2021.68 (AG.2021.411)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBefehl; Gericht; Einsprache; Verfahrens; Sprache; Recht; Deutsch; Frist; Schweiz; Über; Verfügung; Basel; Schweizer; Einzelgericht; Schweizerische; Basel-Stadt; Sachen; Staatsanwaltschaft; Übersetzung; Person; Gerichts; Schweizerischen; Beschwerdeführers; Entscheid; Fahrzeug; Appellationsgericht; Begründung; Eingabe
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 117 (6B_367/2016)Art. 67 und 68 StPO; Verfahrenssprache, Übersetzung. Die Sprachenfreiheit nach Art. 18 BV gilt nicht absolut. Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf, mit Behörden in einer anderen Sprache als der Verfahrenssprache zu verkehren (Art. 67 StPO). Um überspitzten Formalismus zu verhindern, muss die Strafbehörde bei einer innert Frist eingereichten Eingabe, die nicht in der Verfahrenssprache verfasst ist, eine zusätzliche Frist für die Übersetzung gewähren, soweit sie sich mit dem Dokument nicht begnügt oder dieses selber übersetzen lässt (E. 2). Die beschuldigte Person hat das Recht auf unentgeltliche Übersetzung aller Akten und Erklärungen, auf deren Verständnis sie für ihre wirksame Verteidigung angewiesen ist, um in den Genuss eines fairen Verfahrens zu kommen (Art. 68 Abs. 2 StPO). Der Umfang der Beihilfen die einer beschuldigten Person, deren Muttersprache nicht der Verfahrenssprache entspricht, zuzugestehen ist, ist nicht abstrakt sondern aufgrund ihrer effektiven Bedürfnisse und den konkreten Umständen des Falles zu würdigen (E. 3). énal; édure; énale; çais; été; Chambre; Verfahrens; élai; évenu; Ministère; Genève; Verfahrenssprache; était; çaise; ément; édigé; Übersetzung; Audience; Ordonnance; édigée; évrier; édéral; Application; écembre; équitable; être; écrit; èces; étend; Extrait

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Bundes; Recht; Verfahren; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Berufungskammer; Eingabe; Verfahrenssprache; Gesuchstellers; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Französisch; Berufungsverfahren; Bundesstrafrichter; Urteil; Deutsch
BB.2021.168Verfahren; Bundes; Verfahrens; Sprache; Verfahrenssprache; Französisch; Deutsch; Verfahren; Entscheid; Anzeige; Filter; Entscheide; Verfügung; Akten; Anzeigeerstatter; Untersuchung; Zeugin; Bundesanwalt; Zeuge; Bundesanwaltschaft; StBOG; Antrag; Recht; Zeugen; Beschwerdeführer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Basler 2. Auflage 2014
Riklin 2.Auflage 2014