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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 641a ZGB vom 2023

Art. 641a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 641a II. Tiere (1)

1 Tiere sind keine Sachen.

2 Soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002 (Grundsatzartikel Tiere), in Kraft seit 1. April 2003 (AS 2003 463; BBl 2002 4164 5806).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 641a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP140033Herausgabe/ForderungBeklagten; Beschwerde; Vorinstanz; Beweis; Hunde; Vertrag; Recht; Verhalten; Hundes; Kaufvertrag; Partei; Vertragsabschluss; Grundlage; Grundlagenirrtum; Haltung; Urteil; Coaching; Artgerecht; Zeugen; Beweismittel; Kaufvertrages; Vorfälle; Befragung; Sachverhalt; Kanton; Zeitpunkt; Ärztin
ZHRV130010VollstreckungBeschwerde; Gesuchsgegner; Steller; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Pferde; Recht; Vorinstanz; Urteil; Parteien; Beschwerdeverfahren; Verfahren; Tilgung; Einwand; Entscheid; Bezirksgericht; Vollstreckung; Kaufvertrag; Winterthur; Frist; Urteils; Beschwerdegegner; Wonach; Unzulässig; Bundesgericht; Unrichtige; Verkauf

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/2-2013/1Entscheiddurfte (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 11. Dezember Feuerwehr; Rettung; Hilfe; Gemeinde; Hilfeleistung; Einsatz; Rekurs; Gemeinderat; Dienstleistung; Rekurrentin; Einsätze; Vorinstanz; Entscheid; Dienstleistungen; Rechnung; Botschaft; Feuerschutz; Technische; Tierrettung; Kostenpflichtig; Amtes; Kostenpflichtige; Tierrettungen; Hilfeleistungen; Tragsgesetz; Person; Rettungseinsatz; Technischen; Grobfahrlässig
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2018 III/2ZölleGemeinnützig; Gemeinnützige; Person; Zollbefreiung; Bedürftig; Personen; Organisation; Bedürftige; Beschwerde; Vorinstanz; Tierschutz; Entscheid; Gespendet; Zollgesetz; Einfuhr; NetAP; Hilfswerke; Organisationen; Zollfrei; Beschwerdeführerin; MWSTG; Voraussetzung; Zweck; Gesetzlich; Destinata; Erwähnt; Ausland; Fragliche
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